Medienmitteilung - OPFIKON AKTUELL

Lesen Sie hier die aktuellste Medienmitteilung des Stadtrats Opfikon.

Stadtratssitzung vom 21. November und 5. sowie 19. Dezember 2023

 

Gezielte Hilfe im In- und Ausland
Der Stadtrat genehmigte die finanzielle Unterstützung folgender Projekte:

Stiftung Wisli
Umzugsprojekt Hauptsitz Wisli Campus ins Glasi-Areal CHF 15'000

Castagna
Beratungsangebot für sexuell ausgebeutete Menschen CHF 10'000

Schweizer Patenschaft für Berggemeinden
Gemeinde Poschiavo GR / Bewässerungsprojekt westliche Talseite CHF 15'000

Total Inlandhilfe CHF 40'000

 

Bali
Zukunft für Kinder, Bau Dienstleistungs- und Produktionszentrum in Muntigunung CHF 10'000

Ecuador
Fundación Suiza Para Los Indigenas, Trinkwassersystem für Teodasin CHF 10'000

Kambodscha
EcoSolidar, Bildung und Ausbildung für Kinder und Jugendliche in Not CHF 10'000

Lesotho
SolidarMed, Gesundheit für Gemeinschaften im Hochland CHF 10'000

Total Auslandhilfe CHF 40'000

 

Neue Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Im Vergleich mit den Nachbargemeinden hat die Stadt Opfikon mit 37 Stunden die längsten Öffnungszeiten. Die meisten direkten Nachbarn bieten maximal eine Abendöffnung pro Woche an, Opfikon deren zwei. Mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung, mit der die Schalterkontakte sukzessive abnehmen, und auf die Arbeitgeberattraktivität wird künftig auf die zweite Abendöffnung verzichtet. Daher gelten ab dem 1. Januar 2024 folgende Öffnungszeiten:
Montag 08.00 - 12.00 Uhr / 13.45 - 18.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr / 13.45 - 16.30 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

 

Umnutzung Werkhof - Projekt- und Kreditbewilligung
Durch den Auszug der Energie Opfikon AG wurden in den Räumlichkeiten des Werkhofs Lager- und Nebenflächen frei. Aufgrund der in den letzten Jahren stattgefundenen dynamischen Entwicklung des Stadtgebiets sind insbesondere die Bereiche Stadtpolizei, Feuerwehr, Unterhalt sowie Liegenschaften auf diese Räume angewiesen. Damit die Räume entsprechend genutzt werden können, wurde ein Umnutzungsprojekt erarbeitet. Der Stadtrat stimmte diesem Projekt zu und bewilligte einen Kredit von CHF 2'650'000. Dem Gemeinderat wurde beantragt, diesen Kredit auch zu bewilligen.

 

Ersatz Kommunaltransporter inkl. Winterdienstgeräte
Der im Strassenunterhalt im Einsatz stehende Meili 1300 muss aufgrund der gestiegenen Reparaturanfälligkeit ersetzt werden. Mit dieser Ersatzbeschaffung müssen auch die nun 25-jährigen Winterdienstgeräte, wie Schneepflug und Salzstreuer, ersetzt werden. Aufgrund der Offerten und der Evaluation wird ein neuer Kommunaltransporter der Marke Meili 1300 angeschafft. Für diese Ersatzbeschaffung bewilligte der Stadtrat einen Kredit von CHF 205'000.

 

Komplettersatz Graffitischutz
Die Personenunterführungen Oberhauser-, Schul- und Lättenwiesenstrasse und der Lärmschutzwall im Opfikerpark sind mit einem Graffitischutz versehen, der sich bewährt hat. Die Grundierung für den Graffitischutz muss alle 10 Jahre ersetzt werden. Die Entfernung der Sprayereien ist während einer Dauer von fünf Jahren nach Aufbringen des Graffitischutzes im Preis eingerechnet. Für den Komplettersatz des Graffitischutzes bewilligte der Stadtrat einen Kredit von CHF 95'000 und vergab die Arbeiten.

 

Aufhebung der Taxiverordnung
Die Taxiverordnung der Stadt Opfikon regelt das Taxiwesen mittels Bestimmungen für Chauffeure, Betriebsbewilligungen, Angebot von Taxifahrten und Tarifen. Per 1. Januar 2024 wird das kantonale Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) sowie die dazugehörige Verordnung (PTLV) in Kraft gesetzt. Das Gesetz sowie die Verordnung regeln das Taxiwesen in den Gemeinden übergeordnet, weshalb der Stadtrat die Taxiverordnung der Stadt Opfikon per 31. Dezember 2023 aufgehoben hat.

 

Änderungen Beitragsreglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Ausgelöst durch die Tariferhöhung der Tagesfamilien Zürcher Unterland sowie die Kostenerhöhung bei der Verpflegung der schulischen Angebote musste das Beitragsreglement (ehemals Ausführungsbestimmungen) über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung leicht angepasst werden. Der Stadtrat stimmte den Änderungen zu und setzte diese per 1. Januar 2024 in Kraft.

 

Integrationsförderung 2024 bis 2027
Die Stadt Opfikon ging 2014 eine Kooperation mit dem Kanton Zürich ein, damit die Bundesmittel für die Unterstützung von Integrationsmassnahmen auf kommunaler Ebene eingesetzt werden. Für die Jahre 2018 bis 2021 wurde ein zweites Integrationsprogramm KIP 2 erarbeitet und vereinbart, welches bis Ende 2023 verlängert wurde. Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich und den einzelnen Anbietern von Integrationsmassnahmen hat sich bewährt. Als starkes Standbein der lntegrationsarbeit werden diverse niederschwellige Deutschkurse mit Kinderbetreuung und rund 14 Spielgruppen mit Deutschförderung angeboten. Für ein weiteres vierjähriges lntegrationsprogramm KIP 3 wurde eine neue Leistungsvereinbarung mit dem Kanton erarbeitet. Dieser beteiligt sich jährlich mit einem Beitrag von rund CHF 140'000. Um die geplanten Kurse und Angebote für die vereinbarte Dauer sicherzustellen, wurden Vereinbarungen mit Dritten für die gleiche Dauer abgeschlossen. Gleichzeitig wurde das Integrationskonzept aktualisiert und zeigt auf, mit welchem grundsätzlichen Verständnis die lntegrationsarbeit in Opfikon betrieben wird. Der Stadtrat stimmte der Vereinbarung mit dem Kanton und dem aktualisierten Integrationskonzept zu.

 

Erweiterung und Sanierung Alterszentrum
Aufgrund der Bedarfsentwicklung im Bereich der Altersversorgung für die kommenden Jahre soll das Alterszentrum erweitert und saniert werden. Die Ausschreibung für die Wahl eines Generalplanermandates wird als Studienauftrag im selektiven Verfahren durchgeführt. Zur Erarbeitung einer Studie und zur Einreichung eines Angebots werden sechs Teams zugelassen. Auf der Basis des dann vorliegenden Vorprojekts soll ab dem Jahr 2025 das Bauprojekt ausgearbeitet werden. Die Realisierung ist in den Jahren 2027 bis 2029 vorgesehen. Der Stadtrat stimmte der Vergabe als Generalplanermandat zu und bewilligte den dafür erforderlichen Kredit von CHF 360'000.

 

Beantwortung der Anfrage “Kommt der Strom der Energie Opfikon AG wirklich zu 100% aus erneuerbaren Quellen?”
Gemeinderat Thomas Wepf (SP) reichte die Anfrage “Kommt der Strom der Energie Opfikon AG wirklich zu 100% aus erneuerbaren Quellen?” ein. In seiner Anfrage wollte er unter anderem vom Stadtrat wissen, ob die Stromversorgung für Privat- und Gewerbekunden in Opfikon die Quote von 100 Prozent erneuerbarem Strom ohne gekaufte Herkunftsnachweise erreicht. Der Stadtrat beantwortete die Fragen.

 

Beschattung Opfikerpark
Im Juni 2023 wurden im Opfikerpark zwei Baumgruppen à je 5 Bäumen gepflanzt. Die Bäume sind gut angewachsen, weshalb ein Beschattungskonzept und für die Bäume ein Baumpatenschaftskonzept erarbeitet wurde. Im Frühjahr 2024 sollen knapp 30 Bäume gepflanzt und mittels Baumpatenschaft finanziert werden. Der Stadtrat genehmigte das Beschattungs- sowie das Baumpatenschaftskonzept. 

 

Räumliches Entwicklungskonzept (REK) - erste Phase
Das räumliche Entwicklungskonzept (REK) wird in drei Phasen erarbeitet. Für die erste Phase "Opfikon verstehen" wurde ein Bericht über das Vorgehen und die Erkenntnisse des REK erarbeitet. Die vier Themenbereiche "Siedlung", "Landschaft", "Verkehr/Mobilität" und "Sozialraum/Ökonomie" wurden vom Stadtrat diskutiert. Für jeden Themenbereich wurden die wichtigsten Erkenntnisse festgehalten. Sie dienen als Leitlinien für das Weiterarbeiten am REK. Der Stadtrat stimmte dem Bericht zu. Nun gehen die Arbeiten in die zweite Phase "Stossrichtungen und Konzeptbausteine erarbeiten" über.

 

Unterhalt öffentlicher Grünanlagen 2024 - 2027
Die Abteilung Bau und Infrastruktur hat diverse jährlich wiederkehrende Arbeiten öffentlicher Grünanlagen an Dritte vergeben. Die bestehenden Verträge werden in einem Vier-Jahres-Rhythmus ausgeschrieben, laufen nun aus und müssen neu vergeben werden. Unterschiedliche Unternehmungen haben diesbezüglich für diverse Objekte ihre Angebote eingereicht. Der Stadtrat vergab die Arbeiten.

 

Postulat “Energiezulagen für Personen mit bescheidenem Einkommen”
Gemeinderat Thomas Wepf (SP) und Mitunterzeichnende reichten das Postulat "Energiezulagen für Personen mit bescheidenem Einkommen" ein. Der Stadtrat wird mit dem Postulat eingeladen, zu prüfen und zu berichten, wie Personen, die Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung haben und allenfalls weitere einkommensschwache Haushalte, auf 2024 eine Energiezulage ausgerichtet werden kann. Der Stadtrat hat sich mit der Thematik auseinandergesetzt und begründet, wieso er die Entgegennahme des Postulats ablehnt.

 

STADTRAT OPFIKON
Opfikon, 21. Dezember 2023