Zwei Taxiverbände zeigen Flughafen an
Die Taxisektion Zürich und der Taxiverband Zürich haben den Flughafen bei der Weko angezeigt. Sie vermuten einen Missbrauch von relativer Marktmacht, weil der Airport ihnen verwehrt, spontan Fahrgäste aufzunehmen.
Der Taxi-Streit am Flughafen währt schon lange. Und das nicht nur, weil viele in der Branche ums wirtschaftliche Überleben kämpfen: Einst machten auch die Bestimmungen Probleme, die sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden konnten, was es den Taxihaltern beinahe unmöglich machte, den Überblick zu behalten. Und 2013 stellte der zuständige Bülacher Bezirksrat sogar einmal alte Staatsverträge mit Deutschland und Österreich über das neuere Freizügigkeitsabkommen und wies den Klotener Stadtrat an sicherzustellen, dass keine unrechtmässige gewerbsmässige Fahrgastaufnahme am Flughafen mehr erfolge.
2020 nahm dann das Stimmvolk das Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) an, welches das Taxiwesen im ganzen Kanton einheitlich regelt. Es trat zu Beginn dieses Jahres in Kraft. Wer heute über einen Taxiausweis einer Zürcher Gemeinde verfügt, muss bis im Dezember 2025 einen solchen beim Kanton beantragen, um auch 2026 Taxi fahren zu dürfen. Für öffentliche Taxistandplätze und deren Vergabe sowie Fahrverbotszonen für Taxis und Limousinen bleiben die Gemeinden und Städte zuständig – oder im Fall des Flughafens dessen Betreiberin.
«Den Rechtsstaat verhöhnt»
Und diese verfolge ein Geschäftsmodell, das «mit dem Rechtsstaat kollidiert, ja ihn geradezu verhöhnt», finden die Taxi Sektion Zürich (TSZ) und der Taxiverband Zürich. «Die Flughafen Zürich AG zwingt nicht nur die aus den Gemeinden des Kantons Zürich mit Fahrgästen ankommenden Taxis, wieder leer wegzufahren, sondern auch die Fluggäste, in ein monopolistisch vorgehaltenes ‹Flughafen-Taxi› einzusteigen, ohne dass eine freie Wahl des Anbieters bestünde», monieren die beiden Verbände. Sie haben deshalb bei der Eidgenössischen Wettbewerbskommission Weko eine entsprechende Anzeige eingereicht.
Das Taxigewerbe als Teil des kollektiven Verkehrs habe Rechte und Pflichten wie der Linienverkehr, etwa die Beförderungs- und die Tarifpflicht, schreiben die beiden Organisationen in einer Mitteilung. Da diese Pflichten eigenwirtschaftlich erfüllt werden müssten, brauchten Taxis wie der Linienverkehr auch Aufstellflächen, die der «Aufnahme von Fahrgästen auf Begehren hin» dienten – und genau dies werde ihnen von der Flughafen Zürich AG (FZAG) verwehrt. Diese erlaubt nur ihrem Vertragspartner, der Airport Taxi Zürich Kloten AG, auf der Flughafen-Vorfahrt spontan wartende Fahrgäste aufzunehmen.
«Zukunftsträchtige Lösungen»
So aber entziehe das «marktmächtige Unternehmen» den anderen Taxis die äusserst lukrativen Flughafenfahrten. Denn die FZAG sei nicht einfach ein privates Unternehmen, «sondern ein illegaler Marktzerstörer, der legal arbeitenden Taxiunternehmern die Existenz kostet», indem sie «illegale Geschäftspraktiken» anwende. Dabei biete das Taxigesetz endlich die Chance zu ganzheitlichen Ansätzen sowie zukunftsträchtigen und innovativen Lösungen für das Gewerbe und die Kunden. «Die Taxiverbände sind dezidiert der Meinung, dass die FZAG ihre gesellschaftspolitische Verantwortung und ihre Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Fluggästen endlich wahrnehmen und den Markt für alle im Kanton Zürich registrierten Taxis öffnen sollte.»
Flughafen: Zu wenig Platz für alle
Das sieht der Flughafen anders, und zwar aus Platzgründen: Wenn sämtliche Taxis auch ohne Bestellung Gäste aufnehmen dürften, würde das die Vorfahrten überlasten und zu Staus führen. Beim Bestellen hätten die Fluggäste jedoch die freie Wahl: Das konzessionierte Airport-Taxi vor Ort oder irgend ein anderes Taxiunternehmen. Und das Ausladen von Fahrgästen sei allen Taxifahrern ohne Einschränkung erlaubt.
Bis 2019 waren Taxi 444 und 7x7 Vertragspartner der FZAG. 2020 sei die entsprechende Ausschreibung an die Airport Taxi Zürich Kloten AG gegangen – wobei die Weko selbst dieses Vorgehen mehrmals als korrekt eingestuft habe.