Zürcher zahlen für andere Kantone

Seit der Einführung des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) im Jahr 2008 ist der Kanton Zürich der grösste Nettozahler. Für das laufende Jahr wird er einen Beitrag von 462 Millionen Franken in den Finanzausgleich einzahlen. Dieser Beitrag wird jährlich neu berechnet und transparent ausgewiesen. Demgegenüber herrschte bei der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich – dem dritten Pfeiler des NFA – bislang keine Kostentransparenz, so der Regierungsrat in einer Medienmitteilung.

Eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe hat deshalb die Leistungsabgeltung für den Kanton Zürich erstmals untersucht. Sie berücksichtigte dabei die Leistungen des ­Kantons Zürich zugunsten der Bevölkerung anderer Kantone und brachte davon die Leistungen anderer Kantone zugunsten von Zürcherinnen und Zürchern in Abzug.

Über 100 Millionen Franken

Brutto betragen laut Regierungsrat die ungedeckten Kosten des ausserkantonalen Leistungsbezugs 224,1 Millionen Franken. Netto verbleiben für den Kanton Zürich jährlich ungedeckte Kosten von 103,9 Millionen Franken, was rund anderthalb Steuerfussprozenten entspricht. Der grösste Teil dieser ungedeckten Kosten entsteht bei der Universität (46,3 Mio. Franken) und bei den Fachhochschulen (30,4 Mio. Franken). Weitere bedeutende Unterdeckungen fallen bei den Kulturinstitutionen von überregionaler Bedeutung (18,1 Mio. Franken) an. Die Kostenunterdeckungen im Gesundheitsbereich und beim öffentlichen Verkehr können aufgrund der Datenlage nur mit Vorsicht beziffert werden, sind jedoch weniger bedeutend, als dies bislang angenommen wurde.

Es handelt sich um eine konservative Berechnung der ungedeckten Kosten. Bei den Kultureinrichtungen und bei den Hochschulen wurde der Leistungsbezug durch Personen ohne Schweizer Wohnsitz vollständig dem Kanton Zürich zugewiesen. Werden diese ausländischen Leistungsbezüge anteilsmässig auf die anderen Kantone umgelegt, da internationale Universitäten und Hochschulen ja in ­einem gesamtschweizerischen Interesse liegen, liegt die obere Bandbreite der ungedeckten Kosten brutto bei 271,6 Millionen Franken.

Vollkosten entschädigen

Die Hauptursache für die Unterdeckung des ausserkantonalen Leistungsbezugs ist der Abzug für mutmassliche Standortvorteile für Zürich, weshalb dem Kanton Zürich nicht die Vollkosten abgegolten werden. Aus Sicht des Kantons Zürich werden Standortvorteile aber schon im Ressourcenausgleich angerechnet, da sie sich in höheren Einkommen und Unternehmensgewinnen sowie höheren Landpreisen niederschlagen.

Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) schlägt nun ein neues Modell der Standortvorteile vor. Der Kanton Zürich ist bereit, dieses bei der Universität Zürich als Pilot zu prüfen. Generell sind aus Sicht des Kantons Zürich die interkantonalen Vereinbarungen in Zukunft so auszugestalten, dass die Kantone untereinander ihre Vollkosten entschädigen.(pd.)

Gwunderbrunnen

29.12.2025 - 14:00
22.12.2025 - 14:00
20.12.2025 - 08:00
19.12.2025 - 14:00
18.12.2025 - 09:00
16.12.2025 - 14:00
Zur Agendaübersicht