In Kürze
Viele dubiose Vergleichsportale
Eine Marktrecherche des Konsumentenschutzes zeigt, dass zahlreiche dubiose Prämienvergleichsportale für Krankenkassen online sind und Suchmaschinenwerbung schalten. Bei manchen Vergleichsdiensten sei davon auszugehen, dass diese nur die Angebote jener Kassen anzeigen, mit denen sie Verträge haben und bei einer Offertenanfrage oder einem Wechsel mitverdienen, so der Konsumentenschutz.
Zahlreiche andere Seiten bemühten sich nicht einmal, auch nur eine Auswahl der offiziellen Prämien anzuzeigen. Nach der Eingabe persönlicher Informationen und Kontaktdaten werde nicht etwa der suggerierte Vergleich angezeigt, sondern lediglich eine Mitteilung, dass eine baldige Kontaktaufnahme erfolge. Als Alternative bietet der Konsumentenschutz einen neutralen Prämienvergleich mit praktischen Zusatzfunktionen an. Empfehlenswert ist auch der Prämienvergleich des Bundes.(pd.)
www.konsumentenschutz.ch/praemienvergleich oder www.priminfo.ch
Kanton Zürich: 1,3 Milliarden für Bedürftige
Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an ihre Krankenkassenprämien. Der Regierungsrat legt jährlich fest, wie viel der Kanton insgesamt beisteuert. Demnach stehen im Jahr 2025 im Kanton Zürich für die Prämienverbilligung insgesamt über 1,3 Milliarden Franken zur Verfügung.
Der Regierungsrat hat die definitive Kantonsbeitragsquote für das Jahr 2025 auf 92 Prozent des Bundesbeitrages (633,0 Millionen Franken) und damit 582,4 Millionen Franken festgelegt. Hinzu kommen Mittel der Sicherheitsdirektion für die Prämienverbilligung für vorläufig Aufgenommene und Geflüchtete aus der Ukraine im Umfang von 93,7 Millionen Franken. Insgesamt stehen im Jahr 2024 im Kanton Zürich für die Prämienverbilligung also über 1,3 Milliarden zur Verfügung. Davon werden rund 748 Millionen für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) verwendet, rund 498 Millionen für die Übernahme der Prämien von Personen, die Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen, und rund 46 Mio. Franken für Verlustscheinabgeltungen der Krankenversicherer.
Eigenanteil ist festgelegt
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (EG KVG) müssen IPV-Berechtigte einen Grundbetrag – in der Regel 40 Prozent der Prämie – selbst bezahlen. Zusätzlich zu diesem Grundbetrag müssen die Versicherten einen Eigenanteil finanzieren, der von ihrem massgebenden Einkommen abhängt. Für das Leistungsjahr 2025 beträgt der Eigenanteil 7,6 Prozent dieses Einkommens für Verheiratete und registrierte Partnerinnen und Partner und 6,1 Prozent für die übrigen Personen. Die restlichen Prämienkosten übernimmt der Kanton.
Die Einkommensobergrenze zur Unterstützung von Familien mit minderjährigen Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung liegt bei Familien mit mindestens einer oder einem jungen Erwachsenen in Ausbildung bei einem massgebenden Einkommen von 92 900 Franken und bei Familien mit ausschliesslich minderjährigen Kindern bei 69 700 Franken. Familien mit massgebendem Einkommen bis zu diesen Grenzen zahlen für ihre minderjährigen Kinder nur 20 Prozent und für ihre volljährigen Kinder in Ausbildung nur 50 Prozent der massgebenden Prämien. (pd.)
Ökumene Opfikon: Rückblick auf die Ferienwoche
Was haben wir alles erlebt im einzigartigen Interlaken! Am Donnerstag, 24. Oktober blicken wir anhand vieler schöner Fotos auf unsere diesjährige ökumenische Ferienwoche zurück und geniessen das gemütliche Beisammensein bei Kaffee und Kuchen.
Der Anlass ist aber für alle offen – herzlich willkommen! Lediglich eine Anmeldung bis zum 15. Oktober ist nötig: Isabel Freitas, Kath. Kirchgemeinde St. Anna, Wallisellerstr. 20, Tel. 076 441 25 29 oder 043 211 52 25, Mail isabel.freitas(at)sankt-anna.ch
Isabel Freitas, Kath. Kirchgemeinde St. Anna
Do, 24. Okt., 14.30 Uhr, ref. Kirchgemeindehaus, Oberhauserstr. 70
Dietlikon: Täter nach Zeugenaufruf identifiziert
Am frühen Morgen des Ostermontags hat eine Gruppe junger Männer in einer Tiefgarage in Dietlikon einen Mann mit Fusstritten gegen den Kopf schwer verletzt. Die drei gesuchten Personen konnten zwischenzeitlich identifiziert werden, wie die Kantonspolizei mitteilt. Sie hatte im Auftrag der Staatsanwaltschaft I ein unverpixeltes Bild der drei dringend tatverdächtigen Personen veröffentlicht. Es zeigt die jungen Männer, wie sie sich in der Tiefgarage aufhalten. Aufgrund dieses zweiten Zeugenaufrufs konnten die gesuchten Personen identifiziert werden. Es handelt sich um einen 21-jährigen Schweizer, einen 23-jährigen Somalier und einen 20-jährigen Deutschen aus den Kantonen Zug und Luzern. (pd.)
Zahl der Berufsunfälle nimmt ab
2023 wurden den 22 Schweizer Unfallversicherern rund 908 000 Berufs- und Freizeitunfälle sowie Berufskrankheiten gemeldet. Während die Zahl der Berufsunfälle gegenüber dem Vorjahr leicht zurückging, nahm die Zahl der Freizeitunfälle leicht zu. In der Summe bewegen sich Fälle und Kosten auf Vorjahresniveau. Dies teilen die Unfallversicherung Suva und der Schweizerische Versicherungsverband gemeinsam mit.
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind gemäss Unfallversicherungsgesetz obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Wer mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist auch gegen Freizeitunfälle versichert. (pd.)
Toter Mann aus Glatt geborgen
Am Mittwoch vergangener Woche, 25. September, musste die Kantonspolizei eine Leiche aus der Glatt bergen. Gemäss der Zeitung «20 Minuten» hatten wohl Spaziergänger den toten Mann etwas unterhalb der Kläranlage Kloten-Opfikon entdeckt. Gemäss Carmen Surber, Mediensprecherin der Kantonspolizei, sei der inzwischen identifizierte Mann eines natürlichen Todes gestorben.
Weil der Fund aber Aufmerksamkeit erregte, war auch die Feuerwehr Opfikon kurz vor 10 Uhr aufgeboten worden, um eine Sichtschutzwand aufzustellen. (pd./rs.)