Trotz Widerstand aus der Bevölkerung: Kanton hält an Eigental-Schliessung fest

Daniel Jaggi

Zwar ist der Kanton bereit, die Gemeinden im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen, um verkehrliche Auswirkungen abzufedern. Doch damit geben sich die betroffenen Gemeinden nicht zufrieden. Die Allianz Unser Eigental schliesst den Gang bis vor Bundesgericht nicht aus.

Noch am Aktionstag der Allianz «Unser Eigental» gaben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Anstössergemeinden zuversichtlich, kritisierten unter anderem, dass der Schutz der Amphibien höher gewichtet werde als der Schutz der Bevölkerung vor dem Ausweichverkehr in den Weilern und Quartieren. Inzwischen ist der Enthusiasmus, den man vor dem Gespräch vergangene Woche mit Baudirektor Martin Neukom hegte, Ernüchterung gewichen. Denn der Kanton will an der 2017 mit den  drei Gemeinden Kloten, ­Nürensdorf und Oberembrach sowie den  Naturschutzvertretern geschlossene Verein­barung festhalten. Konkret: Die ­Eigentalstrasse soll Ende Juli 2027 für den motorisierten Verkehr geschlossen werden – definitiv und für immer.

Messungen in der Umgebung hätten gezeigt, dass sich das Verkehrsaufkommen in den vergangenen zehn Jahren nicht wesentlich verändert habe, schreibt die Baudirektion in einer Mitteilung. In letzter Zeit sei der Verkehr sogar stagnierend bis leicht rückläufig gewesen. Katharina Weber betont: «Wir haben eine ­sorgfältige Abwägung zwischen Verkehrsinteressen einerseits und Naturschutzinteressen andererseits vorgenommen. An den grundlegenden Fakten dieser Interessen hat sich nichts geändert», so die Sprecherin der Baudirektion gegenüber Tele Züri. Eine erneute Interessenabwägung sei deshalb nicht angezeigt.

Kriegskasse ist gut gefüllt

Grosse Enttäuschung dagegen bei den Direktbetroffenen. «Wir haben einen klaren Auftrag der Bevölkerung, die keinen Verkehr durch die Quartiere möchte», so der Oberembracher Gemeinderat Michael Welz gegenüber dem Sender. Man werde deshalb weiterkämpfen. Geld dafür ist ­genug vorhanden. Die drei Anrainergemeinden Kloten, Nürensdorf und Oberembrach haben dafür jeweils 750 000 Franken gesprochen. Die Kriegskasse ist also mit 2,25 Millionen gut gefüllt. Das Geld dürfte denn auch nötig sein, denn Welz kündigt an, letztlich bis vor Bundesgericht zu gehen.

Für die Allianz Unser Eigental, in der auch die drei Anrainergemeinden angeschlossen sind, «zeigt sich deutlich, dass der Regierungsrat nicht nur einzelne Stimmen ignoriert, sondern eine ganze Region übergeht». Anders als der Kanton haben sich für die Interessengruppe die Parameter verändert, wie sie in einer Mitteilung schreibt. «Seit dem damaligen Beschluss ist die Bevölkerung der Region stark gewachsen.» Der Klotener Stadtrat Roger Isler (FDP) sagte am Aktionstag Anfang April zudem: «Insbesondere während der temporären Sperrungen der ­Eigentalstrasse, um die Amphibienwanderung zu ermöglichen, stellen wir deutlich mehr Verkehr in den Quartieren fest.» Sein Fazit: Eine vollständige Schliessung der Strasse würde das Problem weiter verschärfen.

Die Allianz spricht denn auch davon, dass mit den Teilschliessungen «wertvolle Erfahrungen gesammelt werden konnten, wie sich diese auf die Natur im ­Eigental und auf die umliegenden Wohngebiete auswirken. Es sei völlig unverständlich, dass der Kanton den Effekt des heutigen Regimes auf die Naturwerte im Eigental nicht prüfen wolle.

Dass die temporäre Strassensperrung während der Amphibienlaichzeit zu Ausweichverkehr führt, bestreitet der Kanton nicht. Er zählte eine Verkehrsverlagerung von rund 2000 Fahrzeugen pro Tag, sagt aber: «Dieser Verkehr wird zum grössten Teil auf das übergeordnete Strassennetz gelenkt. Ein kleiner Teil der Fahrzeuglenkenden sucht den Weg über die umliegenden Weiler, was für die dortige Bevölkerung spürbar ist.» Er offeriert den betroffenen Gemeinden deshalb, sie beratend zu unterstützen, damit geeignete Massnahmen gefunden werden können, um die negativen Auswirkungen der dauerhaften Strassensperrung in den Weilern zu begrenzen.

Aussagekraft ist bescheiden

Die Allianz kritisiert zudem, dass sich der Kanton bei seiner Einschätzung vor allem auf eine Literaturstudie abstützt. «Deren Aussagekraft ist aber äusserst bescheiden», betont die Interessenvereinigung und fährt fort: «Die Wissenschaftlichkeit dieser Metastudie wird zwar nicht bezweifelt, die Aussagekraft in Bezug auf das Eigental ist allerdings gegen Null tendierend. Dies haben die Gemeinden bereits bei der Auftragserteilung bemängelt.»

Ganz anders tönt es vom Kanton, der in einer Medienmitteilung die positive Wirkung auf die Natur unterstreicht, die durch eine wissenschaftliche Analyse bestätigt werde, die der Kanton und die Gemeinden gemeinsam in Auftrag gegeben hätten. Negative Einflüsse auf Tiere und Pflanzen durch Schadstoffe, Lärm und Licht von der Strasse sowie das Kollisionsrisiko für Wildtiere würden durch die Sperrung weitgehend verschwinden. Durch den Rückbau zu einem schmaleren Radweg nehme auch die trennende Wirkung der Strasse ab. Gerade vor dem Hintergrund des anhaltenden Verlusts der Biodiversität, der das Funktionieren der Natur als unserer Lebensgrundlage gefährde, seien solche Aufwertungen dringend notwendig. Auch das Bundesrecht verlange, dass Beeinträchtigungen in Lebensräumen von nationaler Bedeutung bei jeder sich bietenden Gelegenheit soweit möglich beseitigt würden, so ist der Mitteilung weiter zu entnehmen.

Für die Anstössergemeinden geht es nicht um eine ständige Öffnung der ­Eigentalstrasse. Wie am Aktionstag mehrmals betont, könnte man mit der heutigen Situation, also mit temporären Schliessungen, während der Amphibienwanderungen gut leben.

Keine Rekurse gegen Beschlüsse

Die Eigentalstrasse zwischen Oberembrach und Nürensdorf führt mitten durch eines der bedeutendsten Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Kanton Zürich und beeinträchtigt Lebensräume von nationaler Bedeutung. 2017 wurde an einem runden Tisch gemeinsam beschlossen, dass die Strasse nach einer zehnjährigen Übergangsfrist Ende Juli 2027 für den Durchgangsverkehr geschlossen und anschliessend zu einem Veloweg rückgebaut werden soll. Gegen die Beschlüsse der drei Gemeinden und der betroffenen kantonalen Stellen wurden damals keine Rekurse ergriffen, weshalb sie rechtskräftig sind. Den Beschlüssen liegt eine vom Kanton und den Gemeinden unterschriebene Vereinbarung zugrunde.

Gwunderbrunnen

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