Kommunale Erneuerungswahlen – gemeinsamer Versand von Wahlwerbung

Sind mehr als 60 % der Ortsparteien und parteilosen Kandidierenden an einem gemeinsamen Versand von Wahlwerbung interessiert, unterstützt der Stadtrat einen solchen Versand gemäss den "Bestimmungen zum gemeinsamen Versand von Wahlwerbung für kommunale Wahlen". Die Bestimmungen können hier eingesehen werden: https://www.opfikon.ch/gesetzessammlung/169001

 

Interessierte Ortsparteien und parteilose Kandidierende werden gebeten sich bis spätestens am 5. Dezember 2025 via stadtkanzlei(at)opfikon.ch oder 044 829 82 23 für den gemeinsamen Versand anzumelden. Mit der Anmeldung werden die Bestimmungen akzeptiert. Eine Anmeldung ist verbindlich.

 

Opfikon, 13. November 2025
STADTRAT