Spotterhügel vor Verwaltungsgericht

Daniel Jaggi

Der neue Spotterhügel ist weiterhin ein Fall für die Gerichte. Jetzt müssen die Verwaltungsrichter entscheiden.

2023 musste der Spotterhügel im Westen des Flughafens wegen der Erweiterung der Standplätze weichen. Weichen musste auch der Heligrill. Seither warten nicht nur Spotter, sondern ebenso viele Ausflügler auf einen Ersatz. Der ist auch geplant: rund 300 Meter nördlich und damit deutlich näher am Pistenkreuz.

Allerdings: Weil die 3,5 Meter hohe und 150 Quadratmeter grosse Aussichtsplattform (mit einem in einem Helikopter integrierten Imbissstand, überdachtem Sitzplatz, Toilette und Kühlcontainer) sich zu nahe am Waldrand befindet, rekurrierten die Waldbesitzer, die in der Dorfgerechtigkeiten-Korporation Rümlang zusammengeschlossen sind, gegen die Ausnahmebewilligung der Gemeinde Rümlang, die mehrfach nachgebessert wurde und im April 2024 erfolgte. Der Rotor des Helikopters reicht bis 2,5 Meter an den Waldrand heran, obwohl eine Waldabstandsgrenze von 30 Metern gelten würde. Die Korporation bemängelte ferner das Fehlen von Parkplätzen.

Der Kanton, der für Bauten ausserhalb von Bauzonen zuständig ist, hatte einer   Ausnahmebewilligung bereits im Jahr 2023 grünes Licht gegeben.

Rekurs abgewiesen

Das Baurekursgericht wies den Rekurs der Korporation Mitte Dezember ab. Die Richter kamen zum Schluss, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmebewilligung für die den Waldabstand von 30 Metern unterschreitenden Bauten mit Gebäudecharakter erfüllt würden. Für die Korporation unverständlich, weshalb sie am Dienstag mit einer Beschwerde ans Zürcher Verwaltungsgericht nachdoppelte. Darin spricht sie von ­einem Verstoss gegen das eidgenössische Waldgesetz und gegen das kantonale Planungs- und Baugesetz, für deren Unterschreitung des Waldabstandes von 30 Metern und der damit verbundenen Erteilung einer Ausnahmebewilligung keine gewichtigen Gründe vorliegen würden.

Ferner wird nach Ansicht der Korporation gegen die Parkplatzverordnung der Gemeinde Rümlang verstossen, da in der Ausnahmebewilligung keine Parkplatzpflicht besteht, obwohl der Heligrill als Restaurant zu taxieren sei, was zwingend Parkplätze nötig mache. Ebenso mache die Aussichtsplattform eine grössere Anzahl Parkplätze notwendig.

Im Weiteren würden für den geplanten Spotterplatz die vom Raumplanungsgesetz vorgeschriebenen planungsrechtlichen Grundlagen fehlen. «Es besteht weder ein Richtplaneintrag noch ein Gestaltungsplan, obwohl dies gemäss Raumplanungsgesetz vorausgesetzt wird (Planungspflicht)», so ist der Beschwerdeschrift, die dem «Klotener Anzeiger» vorliegt, zu entnehmen.

Bis ans Bundesgericht

Von Seiten des Flughafens wurde schon früher betont, dass es sich um ein beliebtes Ausflugsziel handle, an dessen Erstellung ein ausgewiesenes Interesse besteht. Man sei auf diesen Platz angewiesen. Rasch wird der Spotterhügel aber ganz sicher nicht realisiert. Nun brütet das Verwaltungsgericht über die Beschwerdeschrift. Bereits im Januar betonte der Rechtsvertreter der Waldkorporation: «Wenn von keiner Instanz ein ‹juristisch überzeugender Entscheid› vorliegt, werden wir das Verfahren bis ans Bundesgericht weiterziehen.»

Gwunderbrunnen

19.12.2025 - 14:00
28.11.2025 - 14:00
31.10.2025 - 14:00
29.09.2025 - 14:00
26.09.2025 - 14:00
25.09.2025 - 09:00
22.09.2025 - 14:00
Zur Agendaübersicht