Mit Beschwerde vors Bundesgericht

Roger Suter

Der Regierungsrat findet die Abstimmungsunterlagen zur Pistenverlängerung in Ordnung. Das Referendumskomitee «Nein zum Pistenausbau» zieht den Entscheid vors Bundesgericht.

Das Referendumskomitee «Nein zum Pistenausbau» ist unzufrieden mit dem Beleuchtenden Bericht zur Abstimmung vom 3. März: Der Regierungsrat habe den Text der Pistenausbau-Gegner um die Hälfte gekürzt, Grafiken abgelehnt – und nun auch die Beschwerde dagegen abgelehnt.

In einer Mitteilung schrieb der Regierungsrat, der den Pistenausbau befürwortet, dass keine Verletzung der Abstimmungsfreiheit sowie des Grundsatzes von Treu und Glauben vorliege und die Stellungnahme zu Recht gekürzt und die eingereichten Grafiken zurückgewiesen worden seien. Letztere hätten «nicht den Geboten der Sachlichkeit und Verständlichkeit» entsprochen und «offensichtlich unwahre Aussagen» enthalten.

Dem widerspricht das Referendumskomitee vehement: Es handle sich um ­offizielle Zahlen von Flughafen, Bund und Empa, die der Regierungsrat nun als «unwahr» bezeichne. «Diese Fakten, welche für die Gegner des Pistenausbaus für eine Ablehnung der Vorlage vom 3. März sprechen, wollte der Regierungsrat nicht in der Abstimmungszeitung sehen.»

Es seien dieser Kontext und die negativen Folgen, die für die vielen, vielen Menschen im Kanton Zürich für ein Nein sprächen. «Genauso, wie der Regierungsrat selbst auf den Kontext seiner eigenen Argumente verweist – und das übrigens zum Beispiel gerade bei der Uferinitiative in die andere Richtung tut –, ist das auch für die Gegner des Pistenausbaus der Fall», sagt Kantonsrat Urs Dietschi vom Volksreferendumskomitee.

«Einer Demokratie nicht würdig»

Dass der Regierungsrat, der entgegen den Gemeinden, Politikern und Verbänden im Kanton zusammen mit dem Flughafen den Pistenausbau befürworte, auch als Entscheidungsorgan für die Einsprache fungiere und diese ablehne, sei inakzeptabel. «Wir ziehen die Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht weiter», sagt Urs Dietschi. Die Begründung für die Ablehnung des Regierungsrats – als Entscheidungsorgan der eigenen Kürzung – sei nicht nur dünn, sondern schlicht unzutreffend und entspreche weder dem Vorgehen bei einer Stellungnahme noch dem tatsächlichen Prozess der Eingabe. «Eine Abstimmung ohne die Information der Stimmberechtigten über die faktischen, belegten Gegenargumente, weil sie der einen Seite nicht passen, und das Verschweigenwollen offizieller Zahlen ist einer Demokratie nicht würdig.»

 

Gwunderbrunnen

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