In Kürze
Kantonspolizei: Sechs waren nicht fahrfähig
Die Kantonspolizei und die kommunalen Polizeikorps im Kanton Zürich haben am Wochenende schwerpunktmässig die Fahrfähigkeit von Verkehrsteilnehmenden kontrolliert. Diverse Autofahrerinnen und Autofahrer mussten aus dem Verkehr gezogen werden.
Vom Freitagabend bis Sonntagnachmittag, 18. bis 20. Juli, führten die Polizistinnen und Polizisten an diversen Orten und zu unterschiedlichen Tageszeiten Verkehrskontrollen durch. Sie stellten sechs Fahrzeuglenkende fest, die in angetrunkenem Zustand fuhren.
Bei drei Verkehrsteilnehmenden wurde eine sogenannt qualifizierte Alkoholkonzentration festgestellt (ab 0,40 Milligramm pro Liter Atemalkoholkonzentration). Ein weiterer Lenker mit Führerausweis auf Probe missachtete das Verbot, unter Alkoholeinfluss zu fahren. Ihm und den drei Vorgenannten wurden die Führerausweise zuhanden des Strassenverkehrsamts abgenommen.
Dieses Wochenende ereigneten sich zudem vier Verkehrsunfälle (etwa auf der A1 in Hagenbuch bei Winterthur), bei denen das Fahren in nicht fahrfähigem Zustand als mögliche Unfallursache untersucht wird. Dazu zählen beispielsweise Übermüdung oder der Einfluss von Medikamenten. Bei den Unfallbeteiligten wurden Entnahmen von Blut- und Urinproben in einem Spital angeordnet. Ihnen allen wurden die Führerausweise abgenommen. (pd.)
Unseriöser Ankauf: Goldhändler verhaftet
Die Kantonspolizei hat am Mittwoch, 16. Juli, in Horgen eine Goldankaufveranstaltung kontrolliert und dabei den Händler wegen des Verdachts auf gewerbsmässigen Betrug verhaftet. Die Polizei stellte mehrere tausend Franken Bargeld sowie mehrere hundert Gramm Goldschmuck sicher.
Zuvor hatten die Polizisten ein Gespräch zwischen dem Goldhändler und einem älteren Mann beobachtet. Es zeigte sich, dass der 32‑jährige Deutsche, der in der Schweiz nicht als Händler registriert ist, dem 74‑jährigen Schweizer Goldschmuck im Wert von mehreren zehntausend Franken abgekauft und ihm dafür rund 3000 Franken bezahlt hatte. Zudem verwendete der Mann keine geeichte Wage, wie dies für den Ankauf von Edelmetall vorgeschrieben ist.
Die Kantonspolizei empfiehlt, Gold, Schmuck und andere Wertgegenstände nur an autorisierte oder vertrauenswürdige Händler zu verkaufen. Händler müssen für den Ankauf von Edelmetallen bei der eidgenössischen Edelmetallkontrolle registriert sein (Liste im Link unten).
Damit das Altgold nicht unter Wert verkauft wird, sollte man Konkurrenzangebote einholen. Ebenfalls sollte man sich beim Verkaufsgeschäft nicht drängen lassen und eine Quittung verlangen. So kann man sich gegen Betrug schützen. (pd.)
bazg.admin.ch/bazg/de/home.html, Themen > Edelmetallkontrolle > https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/themen/edelmetallkontrolle/ankauf_von_altedelmetallen.html
Bankomatenbetrüger verhaftet
Am Dienstagnachmittag, 15. Juli 2025, beobachteten Fahnderinnen der Stadtpolizei Zürich zwei mutmassliche Betrüger beim Präparieren eines Bankautomaten und nahmen sie fest – dies nach einem Hinweis des Sicherheitsdienstes der Bank. Am Dienstagnachmittag gelang es der Polizei nach umfangreichen Fahndungsmassnahmen, zwei mutmassliche Betrüger beim Präparieren eines Bankautomaten zu beobachten und festzunehmen. Die Ermittlungen zeigten zudem, dass die beiden bulgarischen Staatsangehörigen im Alter von 39 und 46 Jahren für über ein Dutzend weitere Manipulationen an Bankomaten verantwortlich sind.
Bei der Betrugsmasche handelt es sich um sogenanntes Skimming. Damit werden Kartendaten gestohlen, indem die Täter Bankomaten oder Zahlungsterminals so umbauen, dass sie die Daten auf dem Magnetstreifen auslesen und kopieren können. Zusätzlich verwenden sie entweder eine Kamera, um die PIN-Eingabe zu filmen, oder eine Tastaturattrappe, um an den PIN-Code zu gelangen.
Die Stadtpolizei Zürich kann folgende Präventionstipps gegen Skimming abgeben:
- Die PIN immer verdeckt eingeben. Privatsphäre wahren und darauf achten, dass einem während des gesamten Vorgangs niemand über die Schultern schaut.
- Falls die Karte unvermittelt vom Bankomaten eingezogen wird, diese sofort sperren lassen und die Bank informieren.
- Den Bankomaten vor dem Vorgang genau überprüfen. Wirkt etwas verdächtig, zum Beispiel durch einen losen Aufsatz, sollte der Automat nicht benutzt und umgehend die Bank informiert werden.
- Kontoauszüge regelmässig überprüfen und Unstimmigkeiten der Bank melden. (pd.)
Schweizerische Kriminalprävention, Skimming: https://www.skppsc.ch/de/themen/betrug/skimming/
Darüber stimmen wir im Herbst ab
Die Zürcher Stimmberechtigten werden am 30. November voraussichtlich über diese fünf kantonalen Vorlagen abstimmen:
- Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG, (Änderung vom 7. April 2025; Prämienverbilligung, Bundes- und Kantonsbeitrag)
- A. Kantonale Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität»
- B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 12. Mai 2025
- A. Kantonale Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich»
- B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 30. Juni 2025
- Strassengesetz (StrG) (Änderung vom 31. März 2025)
- Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (PVG, Änderung vom 14. April 2025; Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative»)
Die letzte Vorlage kommt nur zur Abstimmung, falls bis am 5. August ein Gemeinde- oder Volksreferendum dagegen eingereicht wird.
Für die Abstimmungen vom 28. September ist ausserdem die Abstimmungszeitung bereits online abrufbar. Darin geht es um eine Änderung des Energiegesetz (Änderung vom 27. Januar 2025; Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel). Zudem sind die Texte auch in leichter Sprache verfügbar (siehe Link unten). (pd./rs.)
Informationen: www.zh.ch/abstimmungen
Solarien: Kontrollen zeigen Wirkung
Vor einigen Jahren musste der Kanton viele Solarien beanstanden. Mittlerweile habe sich die Situation erheblich verbessert: Die Kontrollen würden Wirkung zeigen, teilt das Kantonale Labor mit. Anfänglich wurden in fast allen kontrollierten Solarien Mängel wegen zu hoher Strahlungswerte, fehlender Kundeninformationen (Bestrahlungsplänen) oder unzureichender Zutrittskontrollen festgestellt. Inzwischen hätten die Betriebe nachgebessert, sodass sich die Lage sichtlich verbessert habe und die Beanstandungsquote deutlich zurückgegangen sei, schreibt das Labor weiter.
Dennoch: Die Kontrollen seien auch weiterhin nötig: Beispielsweise würden bei den unangemeldeten Besuchen durch die Kontrolleure zurzeit vermehrt vorsätzlich ausser Betrieb gesetzte Zutrittssysteme angetroffen. Dabei werden die elektronischen Ausweisprüfungen auf «Service» gestellt und wird damit ein Besuch der Solarien durch Personen unter 18 Jahren ermöglicht. Dieses Vorgehen wird beanstandet und führt im Wiederholungsfall zu einer Verzeigung.
Das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nicht ionisierende Strahlung und Schall ist seit 2019 in Kraft. Mit dem Ende der Übergangsfristen 2022 hat der Regierungsrat das Kantonale Labor Zürich mit dem Vollzug der Vorschriften für den Betrieb von Solarien beauftragt. Seither seien mehr als 150 Betriebskontrollen durchgeführt worden, die nun Wirkung zeigen würden, schreibt das Kantonale Labor weiter. (pd.)
Kanton Zürich: Ein Fonds stärkt die berufliche Bildung
Der Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich unterstützt Lehrbetriebe und fördert Innovationen. Insgesamt gab der Berufsbildungsfonds 23,1 Millionen Franken aus. Davon stellte er 22,2 Millionen Franken für überbetriebliche Kurse, Qualifikationsverfahren und Kurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner zur Verfügung. Ausserdem förderte er insgesamt 17 Projekte mit 0,9 Millionen Franken. Unterstützung erhielten beispielsweise die Berufsmesse Zürich, der Lehrlingswettbewerb Züri-Oberland, neue Lehrbetriebsverbünde der IT- und der Gastrobranche sowie die Vorlehrbetriebe für die Durchführung von Praxiskurstagen für geflüchtete Personen.
«Berufliche Bildung bietet Perspektiven, Orientierung und Stabilität in einem dynamischen Umfeld», sagt Ruth Köfler-Apitzsch, Leiterin der Geschäftsstelle. «Der Berufsbildungsfonds steht dabei als verlässlicher Partner an der Seite all jener, die sich für eine starke Grundbildung einsetzen.»
Mit einem Fondsbestand von 15,4 Millionen Franken per Ende 2024 bleibt der Berufsbildungsfonds finanziell solide aufgestellt. Der Berufsbildungsfonds als Modell stösst mittlerweile auch in anderen Deutschschweizer Kantonen auf Interesse. (pd.)
42 Agglomerationen möchten Unterstützung beim Verkehr
Die fünfte Generation des Programms Agglomerationsverkehr stösst auf grosses Interesse. 42 Agglomerationen haben bis zur Frist am 30. Juni 2025 ihr Agglomerationsprogramm eingereicht und beantragen damit eine Unterstützung des Bundes für ihre Verkehrsprojekte. An den eingereichten Programmen sind 21 Kantone sowie Regionen der Nachbarländer Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und des Fürstentums Liechtenstein beteiligt. Die Agglomerationsprogramme werden nun vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) auf ihre Unterstützungswürdigkeit geprüft.
Der Kanton Zürich hat unter anderem ein Programm für Zürich und das (mittlere) Glattal eingereicht (siehe Bild). Damit sollen Verkehr, Siedlung und Landschaft aufeinander abgestimmt werden. Verbindend wirken die Aufwertungsmassnahmen Fil Rouge (Strassenräume und Ortszentren, neue Tram-/Stadtbahnachsen), Fil Vert (Grün- und Freiräume) und Fil Bleu (Gewässer und Uferwege, etwa der Glatt entlang).
Die Bundesämter ARE und Uvek werden nun die Ausbauprojekte von Strasse und Schiene bis 2045 priorisieren. Es ist davon auszugehen, dass sich der Bund mindestens im bisherigen Rahmen weiter an der Finanzierung der Agglomerationsprogramme beteiligen wird. Nach einer Vernehmlassung 2026 wird das Parlament die Vorlage voraussichtlich 2027 beraten, um die Mittel für die Agglomerationen freizugeben.
In einem Agglomerationsprogramm stimmen mehrere Gemeinden und Städte ihre Verkehrs- und Siedlungsentwicklung aufeinander ab. Der Bund beteiligt sich seit 2008 an den Kosten dieser Verkehrsinfrastrukturen. (pd.)
Brand in Zürich-Nord: Grosses Aufgebot und Rauchalarm
In der Nacht auf den Sonntag, 13. Juli, ist an der Seebacher Friesstrasse ein Geschäftslokal in Flammen geraten. Die Feuerwehr konnte den heftigen Brand erst am Sonntag komplett löschen. Eine Person erlitt eine Rauchgasvergiftung. Die benachbarten Gebäude wurden evakuiert, und wegen des Rauches wurde über die App Alertswiss der Hinweis gesendet, in Zürich Nord und im angrenzenden Glattpark Fenster sowie Türen zu schliessen und Lüftungen auszuschalten. Der Alarm riss auch Menschen andernorts aus dem Schlaf, weil er einen Ton auslöste – was technisch gewollt ist, aber bisher kaum benutzt wurde.
Zum Löschen und Aufräumen standen die Berufsfeuerwehr Zürich, die Kompanien Nord und Ost der Milizfeuerwehr, mehrere Rettungswagen und Polizeifahrzeuge sowie die Schnelleinsatzgruppe des Zivilschutzes im Einsatz. Die Brandursache wird durch den Brandermittlungsdienst der Kantonspolizei sowie durch Detektivinnen und Detektive der Stadtpolizei Zürich abgeklärt. (pd.)
Steuern: Früher zahlen lohnt sich 2026 weniger
Ab dem Jahr 2026 erhalten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Kanton Zürich weniger Zins, wenn sie ihre Steuern frühzeitig begleichen. Der Regierungsrat senkt den sogenannten Vergütungszins von bisher 1 auf neu 0,75 Prozent. Dieser Zins wird gutgeschrieben, wenn Steuerbeträge vor dem 30. September des Steuerjahres einbezahlt oder zu hohe Beträge überwiesen werden. Begründet wird der Entscheid mit der aktuellen Entwicklung auf dem Finanzmarkt. Die jüngste Zinssenkung der Schweizerischen Nationalbank habe das allgemeine Zinsumfeld verändert. Der Regierungsrat betont jedoch, dass der neue Satz weiterhin über den durchschnittlichen Zinssätzen für Spar- oder Privatkonten liege. Damit solle es attraktiv bleiben, die Steuern frühzeitig zu begleichen.
Unverändert bleibt hingegen der Verzugszins, der säumigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern blüht. Bezahlen sie nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der definitiven Steuerrechnung, werden ihnen 4,5 Prozent belastet. (red.)
Flughafen-Statistik: Vorkrisen-Niveau übertroffen
Im Juni 2025 sind mehr als 2,93 Millionen Passagiere (genau waren es 2 933 434) über den Flughafen Zürich geflogen. Das sind 4,5% mehr als in derselben Periode des Vorjahres. Davon waren über 2,15 Millionen Lokalpassagiere (2 154 817). Der Anteil der Umsteigepassagiere betrug 26%, was 772 712 Personen entspricht. Insgesamt reisten im ersten Halbjahr 2025 14,96 Millionen Passagiere über Zürich. Damit liegt das Halbjahresresultat zum ersten Mal über dem Vorkrisen-Niveau von 2019 und hat einen neuen Höchstwert auf Halbjahresbasis in der Flughafengeschichte erreicht. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 bedeutet dies ein Passagier-Plus von 0,2%.
Die Zahl der Flugbewegungen stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,6% auf 24 205 Starts und Landungen. Durchschnittlich sassen 139 Fluggästen in den Maschinen, (1% mehr). Die Sitzplatzauslastung im Juni 2025 lag unverändert bei 82%. Ausserdem wurden am Flughafen Zürich im Juni 35 905 Tonnen Fracht abgewickelt. Das entspricht einer Abnahme von 4,1% gegenüber dem Vorjahresmonat. (pd.)
Kalte Progression: Kanton passt Tarife und Abzüge an
Wie die Finanzdirektion mitteilt, gleicht sie die Folgen der kalten Progression jeweils auf den Beginn einer zweijährigen Steuerfussperiode aus. Massgebend ist dabei der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise per Ende Mai des Vorjahres. Seit der letzten Anpassung beträgt die Teuerung 1,3 Prozent. Die Finanzdirektion gleicht die Tarife und die Abzüge entsprechend an und hat dazu eine Verordnung erlassen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2026.
Kalte Progression bedeutet, dass man dank des Teuerungsausgleichs zwar etwas mehr verdient, aber auch einen höheren Steuersatz zahlen muss – und am Ende des Monats weniger im Portemonnaie bleibt. Durch den Ausgleich der kalten Progression steigt zum Beispiel der Kinderabzug von 9300 auf 9400 Franken. Für eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler neu bis zu 12 600 Franken und somit 200 Franken mehr abziehen.
Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden ab kommendem Jahr bei der Staatssteuer um rund 43 Millionen Franken entlastet, rund 40 Millionen Franken bei der Einkommenssteuer und rund 3 Millionen Franken bei der Vermögenssteuer. Entsprechende Entlastungen ergeben sich bei den Gemeindesteuern. (red.)