In Kürze

Laut aktuellem Magazin von Pro Natura wurden in der Schweiz im Jahr 2024 zahlreiche Sichtungen von Goldschakalen gemeldet. 14 dieser Meldungen gelten als gesichert, da sie durch Bilder oder Videos  bestätigt werden können. Zusätzlich gingen viele Sichtungsmeldungen ein, die allerdings nicht überprüfbar waren.

Goldschakale gesichtet

Besonders erwähnenswert, so Pro Natura, sind dabei die Nachweise im Nordwesten der Stadt Zürich. Dort wurde bereits im Jahr 2023 ein Goldschakal am Hönggerberg nachgewiesen. Und auch im vergangenen Jahr gab es dort mehrere gesicherte Nachweise. Weitere Nachweise gelangen im Schweizerischen Nationalpark und im Kanton Uri. In der Zentralschweiz gelang dies im Rahmen des Fotofallenmonitorings für Luchse.

2011 wurde der erste Goldschakal in der Schweiz beobachtet. Ursprünglich deutlich weiter im Osten beheimatet, breitet er sich inzwischen auf leisen Sohlen in Europa aus. Er ähnelt einem mittelgrossen Hund mit buschigem Fell und macht dem einheimischen Fuchs mit ähnlichem Nahrungsspektrum Konkurrenz. Dem Wolf ist er hingegen unter­legen und meidet ihn nach Möglichkeit. In der Gruppe sind die Tiere fähig, grössere Beutetiere, also auch Nutztiere, zu erlegen. Die Herdenschutzmassnahmen wie Elektrozäune oder Hunde sind auch gegen Goldschakale wirksam. (pd.)

 

Steuererklärung: Frist bis zum 30. April verlängert

Wer erst jetzt feststellt, dass er seine Steuererklärung noch nicht eingereicht und auch keine Fristverlängerung dafür beantragt hat, kann beruhigt aufatmen. Die Finanzdirektion verlängert nämlich die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 bis zum 30. April 2025, wie sie am vergangenen Donnerstag mitgeteilt hat. Die Bürgerinnen und Bürger haben somit einen Monat länger Zeit, um ihre Steuererklärung einzureichen.

Der Grund ist, laut Finanzdirektion, die eingeschränkte Verfügbarkeit der Online-Steuererklärung aufgrund ­einer möglichen technischen Störung. An den Wochenenden vom 15./16. März und vom 22./23. März stand die Online-Steuererklärung jedenfalls zeitweise nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Für manche Benutzerinnen und Benutzer äusserte sich die Störung des grundsätzlich funktionierenden Systems in einer langsamen Performance. Einige Steuerpflichtige scheinen die Steuerdeklaration darum abgebrochen zu haben.

Insgesamt wurden an diesen zwei Wochenenden deutlich weniger Eingänge verzeichnet als an den entsprechenden Märzwochenenden im Vorjahr. Zudem reichen viele Zürcherinnen und Zürcher ihre Steuererklärung erfahrungsgemäss am letzten Märzwochenende ein. Da dies zu einer nochmals verstärkten Belastung des Systems führen könnte, hat die Finanzdirektion vergangene Woche gewissermassen präventiv die Fristerstreckung verfügt. Auch wenn inzwischen wesentliche fehlerverursachende Elemente eliminiert wurden, konnte eine erneute Beeinträchtigung der Online-Steuererklärung nicht ausgeschlossen werden. Damit wurde verhindert, dass Bürgerinnen und Bürger bei einer allfälligen Beeinträchtigung der Online-Steuererklärung selbst eine Fristverlängerung eingeben müssen.

Die Fristerstreckung gilt unabhängig davon, wie die Steuererklärung ausgefüllt wird: ob online, mit der Offline-Software oder auf Papier. Das kantonale Steueramt bietet die Online-Steuererklärung seit 2021 an. Sie ist heute der meistgenutzte Kanal. Rund eine halbe Million Steuerpflichtige reichten im vergangenen Jahr ihre Steuererklärung digital ein. (pd.)

74 000 private Ladestationen mitfinanziert

Seit zwei Jahren treibt der Kanton Zürich mit dem Förderprogramm «Ladeinfrastruktur» die Elektrifizierung der Mobilität voran. Bis Ende März 2025 sind rund 4800 Gesuche eingereicht worden. Das Förderprogramm läuft bis maximal Ende 2026, die Fördermittel könnten jedoch bereits früher ausgeschöpft sein.

Mit dem Förderprogramm Ladein­frastruktur will der Kanton die Elektrifizierung des Strassenverkehrs beschleunigen, denn der Verkehrssektor ist heute für rund 40 Prozent der Treibhausgasemissionen im Kanton Zürich verantwortlich. Für das Förderprogramm stehen 50 Millionen Franken zur Verfügung. Seit dem Start vor zwei Jahren wurden bereits rund 4800 Gesuche über eine totale Fördersumme von mehr als 31 Millionen Franken eingereicht. Damit werden über 74 000 Parkplätze von Privatpersonen mit ­einer Basisinfrastruktur fürs elektrische Laden ausgestattet. Diese besteht aus Anschlüssen, Verteil- und Lastmanagementsystem. Zudem haben mehr als 100 Unternehmen, die ihre Flotte elektrifizieren wollen, ihre Parkplätze mit Unterstützung des Kantons fürs Laden ausgerüstet. Auch immer mehr Gemeinden nehmen Fördergelder in Anspruch, um öffentliche Ladestationen zu planen und zu installieren.

Falls die Nachfrage nach den Fördermitteln konstant bleibt, wird der Rahmenkredit von 50 Millionen Franken noch vor Ablauf der Laufzeit ausgeschöpft sein. Fördergesuche werden so lange entgegengenommen, wie Fördermittel vorhanden sind. Eigentümerschaften, die noch von Förder­mitteln profitieren möchten, sollten daher möglichst rasch ein vollständiges Gesuch einreichen. Dabei ist zu beachten, dass nur für Anlagen Fördermittel bereitgestellt werden, die grundsätzlich innerhalb eines Jahres umgesetzt werden. (pd.)

Hunde gehören wieder an die Leine

Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.

Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand seit dem 1. April und bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht. Als Waldrand wird das Gebiet bis 50 Meter Entfernung zum Wald bezeichnet. Aus­serhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat. (pd.)

Informationen: www.zh.ch/hunde

Dorfverein Opfikon lädt zur Tavolata 

Einmal im Monat lädt der Dorfverein zum gemeinsamen Mittagessen im reformierten Kirchgemeindehaus (Oberhauserstrasse 71) ein. Das Team aus Freiwilligen bietet so Jung und Alt, Familien mit Kindern und Einzelpersonen, Vereinsmitgliedern und solchen, die es nicht sind, für 13 Franken ein Menü und einen Treffpunkt. Einzige Bedingung ist eine Anmeldung bis Donnerstag der Vorwoche, damit Jörg Jenny und sein Team genügend einkaufen können. Das nächste Datum ist Montag, 14. April. Die weiteren Daten 2025: 19. Mai, 16. Juni, 15. September, 20. Oktober, 17. November und 19. Januar 2026.  (rs.)

Anmeldung: 044 810 42 51 oder jm.jenny(at)bluewin.ch, www.dorfverein-opfikon.ch

Gwunderbrunnen

19.12.2025 - 14:00
28.11.2025 - 14:00
31.10.2025 - 14:00
29.09.2025 - 14:00
26.09.2025 - 14:00
25.09.2025 - 09:00
22.09.2025 - 14:00
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