In Kürze

Igel erwachen aus dem Winterschlaf

Zwischen März und April erwachen die Igel aus dem Winterschlaf und gehen auf Futtersuche – doch sie sind geschwäch. Nach dem langen Winterschlaf haben die Tiere oft ein Drittel ihres Gewichts verloren. Um ihre Reserven wieder aufzufüllen, benötigen sie dringend Wasser und Nahrung.

Als Insektenfresser ernähren sich Igel hauptsächlich von Käfern, Larven, Puppen, Raupen, Ameisen, ­Mücken und Spinnen. Doch das Insektensterben macht es den Tieren schwer, ausreichend Nahrung zu finden. Deshalb wird in der Not die natürliche, artgerechte Insektennahrung immer mehr durch für Igel schädliche Schnecken ersetzt. Dadurch werden Parasiten übertragen und die unterernährten Tiere noch zusätzlich krank.

Temporäre Fütterung

Ein kurzfristiges, gezieltes Futterangebot durch den Menschen kann geschwächten Igeln helfen. Dazu eignet sich Nass- oder Trockenfutter für Jungkatzen mit hohem Eiweissanteil. Kommerzielle Igelfutter enthalten oft zu viele Kohlenhydrate und sind ungeeignet. Wichtig ist, dass das Futter vor anderen Tieren wie Katzen, Mardern oder Füchsen geschützt wird – hierfür gibt es im Handel spezielle Futterhäuser. Die Zufütterung sollte jedoch zeitlich begrenzt sein und nicht dazu führen, dass sich mehrere Igel an einem Ort sammeln – dadurch können Infektionen und Parasiten übertragen werden.

Der beste Schutz für Igel ist ein intakter Lebensraum. Naturnahe Gärten bieten Nahrung und Rückzugsorte. Laub-, Ast- und Komposthaufen sind Lebensräume für Insekten – und damit auch für Igel. Vor dem Einsatz von Mähroboter, Fadenmäher & Co. ist es deshalb ratsam, die zu mähenden Flächen zu kontrollieren, vor allem unter Hecken und Büschen.  (pd.)

 

Die Zecken sind schon wieder aktiv

Die warme Witterung sorgt dafür, dass Zecken früher aktiv werden und gleichzeitig mehr Menschen draussen unterwegs sind. Seit 2003 nehmen gemäss Zahlen der Suva die Zeckenstiche kontinuierlich zu. Zwischen 2015 und 2019 lag die Zahl der jährlichen Fälle bei rund 13 000, zwischen 2020 und 2024 stieg sie auf etwa 15 000.

Zecken sind inzwischen bis in Höhenlagen von 2000 Metern über Meer anzutreffen. Aufgrund milder Winter und längerer Wärmeperioden bleiben Zecken heute länger aktiv und können sich in neue Gebiete ausbreiten. Daher rät die Suva, sich bereits im Frühling vor Zecken zu schützen.

Borreliose und FSME

Zecken sind nicht nur unangenehm, sondern können auch Krankheitserreger übertragen. So kommt es jährlich zu 8 Invalidenrenten und jedes zweite Jahr zu einem Todesfall aufgrund von Zeckenstichen. Zu den Krankheitserregern gehören insbesondere Borreliose und FSME (Frühsommer-Meningo­enzephalitis).

Borreliose ist eine bakterielle Infektion, die Hautrötungen, Nervenschäden und in seltenen Fällen Lähmungen verursachen kann. Eine Behandlung mit Antibiotika ist möglich, eine Impfung gibt es nicht. FSME ist eine Virusinfektion, die eine Entzündung von Gehirn und Hirnhaut verursacht. Sie kann zu bleibenden Schäden oder sogar zum Tod führen. FSME kann nicht medikamentös behandelt werden, aber eine Impfung bietet Schutz.

Weiter helfen auch geschlossene und helle Kleidung – Zecken sind so besser sichtbar – und spezielle Zeckenschutzmittel. Und: Ein Zeckenstich gilt als Unfall, die Kosten übernimmt die Unfallversicherung. (pd.)

 

Kloten: Polizei sucht Zeugen eines Rollerunfalls

Bei der Kollision zwischen einem Personenwagen und einem Motorroller ist am Donnerstag, 13. März, in Kloten ein Zweiradfahrer schwer verletzt worden. Nach Polizeiangaben fuhr um 16.45 Uhr ein 34‑jähriger Mann mit seinem Personenwagen auf der Schaffhauserstrasse in Richtung Glattbrugg. Nach der Verzweigung Neubrunnenstrasse wollte er nach links auf einen Parkplatz abbiegen. Auf der Gegenfahrbahn fuhr langsam eine geschlossene Kolonne. Der Lenker eines weissen Lieferwagens hielt an, um dem Personenwagen­lenker die Zufahrt zum Parkplatz auf dem Trottoir zu ermöglichen. Als der Personenwagen anfuhr, um die Gegenfahrbahn zu überqueren, fuhr ein Rollerfahrer auf dem Radstreifen rechts am wartenden Lieferwagen in Richtung Kreuzung Neufeldstrasse vorbei und kollidierte frontal mit dem einbiegenden Personenwagen. Der 19‑jährige Rollerfahrer stürzte und zog sich schwere Verletzungen zu. Nach der Erstversorgung vor Ort wurde er mit einem Rettungswagen des Spitals Bülach ins Spital gefahren.

Die Unfallursache ist Gegenstand der eingeleiteten Ermittlungen der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft. Im Zusammenhang mit der Kollision sucht die Polizei Personen, die Hinweise zu diesem Unfall machen können. Insbesondere der Lenker des im Sachverhalt erwähnten weissen Lieferwagens wird gebeten, sich mit der Kantonspolizei Zürich, Verkehrsstützpunkt Bülach, Telefon 058 648 63 90, in Verbindung zu setzen. (pd.)

Unfallverhütung: Wenn Blicke Leben retten können

Statistisch gesehen verunfallen gemäss Angaben der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) in der Schweiz jeden Tag drei bis vier Velo- und E-Bike-Fahrende schwer. Insgesamt verletzen sich so im Durchschnitt jedes Jahr 1323 Velo- und E-Bike-Fahrende bei Verkehrsunfällen schwer, 38 verlieren ihr Leben.

Rund 40 Prozent dieser Unfälle sind Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmenden. Die häufigste Ursache ist dabei die Vortrittsmissachtung; in drei Vierteln der Fälle wird sie von den Kollisionsgegnern begangen. Die Verantwortlichen geben oft an, die Zweiradfahrerinnen und -fahrer nicht gesehen zu haben.

Drei Objekte pro Sekunde

Ein wichtiger Grund für diese Kollisionen ist, dass die menschliche Wahrnehmung begrenzt ist und es so zu Fehlern bei der Informationsaufnahme kommt. Denn Menschen können pro Sekunde nur etwa drei Objekte bewusst wahrnehmen. Im hektischen Strassenverkehr ist das aber sehr wenig. Gerade unauffällige Objekte, die sich am Rand des Gesichtsfelds befinden, werden im Auto oft erst spät oder gar nicht gesehen. Velo- und E-Bike-Fahrende sind dabei be­sonders gefährdet, weil sie ja meistens am Fahrbahnrand unterwegs sind. Bei schlechtem Wetter, in der Dämmerung und bei Nacht verstärkt sich das Problem.

Deshalb ist es wichtig, beim Autofahren gezielt nach Velofahrerinnen und E-Bikern Ausschau zu halten, schreibt die BFU in ihrer Mitteilung. Aufmerksames und defensives Fahren helfe grundsätzlich, Kollisionen zu ­verhindern. Wichtig sei im gleichen Masse aber auch, dass die Verkehrsteilnehmer  auf dem Velo und dem E-Bike gut sichtbar sind und in der lebhaften Strassenumgebung deutlich auffallen, zum Beispiel, indem sie mit eingeschaltetem Licht fahren, eine Leuchtweste tragen und Reflektorbänder nutzen.  (pd.)

Kinderbetreuung: Regierungsrat lehnt Mitfinanzierung ab

Die Förderung und Betreuung in den ersten Jahren nach der Geburt ist entscheidend für die Entwicklung der Kinder. Verschiedene Vorstösse im Kantonsrat verlangen deshalb, dass sich die öffentliche Hand stärker an den familienergänzenden Betreuungskosten beteiligt, weil dies die Eltern finanziell entlaste und Familie und Beruf besser vereinbar mache. Die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter liegt bislang in der Verantwortung der Gemeinden.

Daran will der Regierungsrat nichts ändern. Eine Mitfinanzierung durch den Kanton sei nicht sachgerecht, schreibt er in einer Medienmitteilung, und angesichts der starken Belastung des Kantons durch Aufwandverschiebungen von den Gemeinden zum Kanton nicht vertretbar. Zudem laufe auf Bundesebene der Gesetzgebungsprozess für eine zeitgemässe Lösung bei der familienergänzenden Kinderbetreuung. Aus diesen Gründen bestehe derzeit kein Anlass für eine Vorlage, die eine Beteiligung des Kantons an den Betreuungskosten vorsieht.

Mögliche Unterstützung

Gleichwohl präsentiert der Regierungsrat Vorschläge, welche die Gemeinden in ihrer Aufgabe unterstützen würden. Eckpunkte sind etwa, dass der Kanton den Gemeinden Subventionen bis zu 15 Prozent ihrer Mindestbeteiligung (40% der Kosten der familienergänzenden Betreuung) ausrichten kann. Zudem könnten die Eltern für Kinder, die eine Behinderung, Entwicklungsstörung oder schwere Verhaltensstörung aufweisen und dadurch einen höheren Betreuungsbedarf haben, vom Kanton einen Beitrag erhalten.

Die zuständige Bildungsdirektion könnte Gemeinden, die ihren Bedarf an Förderung und Betreuung ermitteln oder ihr Angebot neu ausrichten wollen, auf Wunsch durch fachliche Beratung unterstützen. Ausserdem sollen Eltern Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können. Dadurch würden Kinder mit besonderem Förderbedarf frühzeitig erkannt.

Um diese Vorschläge umzusetzen, müsste das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) geändert werden. Der Regierungsrat schlägt dem Parlament zwar entsprechende Anpassungen im KJHG vor. Er beantragt dem Kantonsrat jedoch, auf die Vorlage erst gar nicht einzutreten. (pd.)

Gwunderbrunnen

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