Drei Verfahren wegen Spotterhügel vor Gericht hängig
Die Realisierung des neuen Spotterhügels dürfte nicht so schnell vorwärtsgehen. Schuld sind nicht nur Rekurse der Waldeigentümer, sondern ebenso Verfahrensfehler der zuständigen Standortgemeinde Rümlang. Möglicherweise enden die Verfahren vor Bundesgericht.
Stolz verkündete die Flughafen Zürich AG kürzlich die Inbetriebnahme von 14 Standplätzen für den Linien- und Charterverkehr. Die Bauarbeiten der Flughafenbetreiberin im Westen des Flughafengeländes dauerten wegen der Pandemie länger. 2023 musste deswegen der beliebte, 2017 bereits als provisorisch gebaute Spotterhügel wieder abgetragen und der Heligrill zurückgebaut werden. Seither warten nicht nur Spotter, sondern ebenso viele Ausflügler auf einen Ersatz. Der ist auch geplant: rund 300 Meter nördlich des früheren Standorts und damit deutlich näher am Pistenkreuz.
Allerdings: Weil der Hügel auch nahe am Waldrand geplant ist, rekurrierten die Waldbesitzer, die in der Dorfgerechtigkeiten-Korporation Rümlang zusammengeschlossen sind. Recherchen des «Klotener Anzeigers», der wie der «Stadt-Anzeiger» von der Lokalinfo herausgegeben wird, fördern aber noch mehr Kritikpunkte zutage. Nach Angaben des Rechtsvertreters der Korporation, die rund 100 Waldbesitzer zählt, sind es insgesamt vier Punkte:
- Der Waldabstand von 30 Metern gemäss Zürcher Bau- und Planungsgesetz wird nicht eingehalten.
- Nicht einmal der Waldabstand von 15 Metern gemäss eidgenössischem Waldgesetz wird eingehalten.
- Der Spotterhügel befindet sich in der Landwirtschaftszone, er ist somit nicht zonenkonform.
- Es fehlen die für einen solchen Ausflugsort nötigen Parkplätze.
Seitens der Korporation wird bezüglich der fehlenden Parkplätze und des zu erwartenden Verkehrsaufkommens auf den Spotterplatz in Oberglatt verwiesen, wo die rund 200 Parkplätze am Wochenende regelmässig belegt sind. Von Seiten des Flughafens wird dagegengehalten, dass mit der Verschiebung der Spotterlokalität an der «Verkehrssituation grundsätzlich nichts geändert» wird. «Insbesondere liegt die Spotterplattform weiterhin in einem Langsamverkehrs- beziehungsweise einem Fussgängerbereich, sodass die Anfahrt mit dem Auto nicht erwünscht ist», sagt Sprecher Mario Schlegel, der anfügt: «Die in relativer Nähe liegenden öffentlichen Parkplätze können weiterhin genutzt werden.»
Ausnahmebewilligungen nötig
Zu den weiteren Kritikpunkten schreibt die Flughafen Zürich AG: «Die in den Rekursen aufgeführten weiteren Punkte wurden durch die zuständigen Behörden (inkl. der involvierten kantonalen Amtsstellen) bereits zu einem früheren Zeitpunkt geprüft. Diese kamen aufgrund der Interessenlage klar zum Schluss, dass sämtliche erforderlichen Ausnahmebewilligungen erteilt werden können.» Zudem handle es sich bei der Spotterplattform, inklusive des Heli-Grills, um ein beliebtes Ausflugsziel, an dessen Erstellung ein ausgewiesenes Interesse bestehe. Schlegel: «Sie sind auf diesen Platz angewiesen, sodass eine Standortgebundenheit vorliegt.»
Auf Replik verzichtet
Die Verzögerung bei der Realisierung des Spotterhügels ist aber nicht alleine der Korporation geschuldet. Wegen Verfahrensfehler bei der Standortgemeinde, der Gemeinde Rümlang, haben die Waldbesitzer mehrfach juristisch interveniert. Erst im Juni dieses Jahres erhielt die Korporation den neuesten Baubewilligungsentscheid der Gemeinde, mit dem frühere Verfahrensfehler korrigiert werden und gegen den die Waldkorporation wegen der Kritikpunkte wiederum Rekurs erhob.
Wegen der Fehler sind nun drei Verfahren vor Baurekursgericht hängig. Wie die Waldkorporation und die Flughafen Zürich AG übereinstimmend sagen. Die Waldbesitzer betonen gleichzeitig, das Verfahren in keiner Art und Weise zu verzögern. Um möglichst schnell einen Entscheid zu erhalten, hätten sie sogar auf eine Replik zum neusten Rekurs verzichtet. Damit wird es auch keine Duplik von Seiten des Flughafens geben, die wiederum Zeit in Anspruch nehmen würde. «Das Gericht kennt unsere Argumente aus den vorangegangenen Rekursen», so der Rechtsvertreter der Waldkorporation.
Dennoch müssen sich die Flugzeugfans und Ausflügler noch einige Zeit gedulden. Im Januar betonte der Rechtsvertreter der Waldkorporation: «Wenn von keiner Instanz ein ‹juristisch überzeugender Entscheid› vorliegt, werden wir das Verfahren bis ans Bundesgericht weiterziehen.» Das Gleiche dürfte auch für die Flughafen Zürich AG zutreffen. In der Mitteilung zum Abschluss der Bauarbeiten der 14 Standplätze steht: «Die Flughafen Zürich AG setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Spotterplattform am vorgesehenen Standort gebaut werden kann.»
Der Waldabstand
Im Streit um den Bau des Spotterhügels geht es vor allem um den Waldabstand, der angeblich nicht eingehalten wird. Warum gilt ein solcher überhaupt?
Auskunft darüber gibt das Zürcher Planungs- und Baugesetz, das für Bauten ein Mindestabstand von 30 Metern verlangt. Dies entspreche in etwa der mittleren Höhe der Waldbäume. In einem Merkblatt der Zürcher Baudirektion wird die im Grundsatz geltende Waldabstandslinie unter anderem damit begründet, dass Waldränder wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere seien. Sie würden den Wald mit dem Freiland verbinden und das Landschaftsbild prägen. Waldabstandslinien würden solche Werte bewahren. Sie würden aber ebenso Menschen, Haus und Garten vor Schattenwurf, Feuchtigkeit, herabfallenden Ästen und Laub schützen. Ein genügender Waldabstand liege daher im Interesse aller. (dj.)
Der beliebte Spotterhügel bei Rümlang musste 2023 14 neuen Standplätzen für Linien- und Charterflugzeuge weichen. Bild Daniel Jaggi