Das gilt beim Spazieren mit Hunden

Wer mit Hunden spazieren geht, muss einiges beachten. Klar ist, dass der Kot mitgenommen werden muss, weniger klar ist, wie mehrere Hunde gleichzeitig ausgeführt werden müssen und wo überall Leinenpflicht gilt.

Im Nachgang zum Artikel über liegen gelassenen Hundekot in unserer Schwesterzeitung («Klotener Anzeiger» von letzter Woche) meldete sich unter ­anderem ein Leser mit der Frage, was gilt, wenn man mit mehreren Hunden unterwegs ist.

Das Zürcher Hundegesetz sagt dazu nichts Explizites, hält aber allgemein fest, dass die Tiere so zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass sie niemanden, auch keine Tiere, gefährden oder belästigen und den frei zugänglichen Raum nicht beeinträchtigen. Das ist schwammig und hilft im konkreten Fall nicht wirklich weiter. Fachleute raten, nur jene Hunde frei laufen zu lassen, die zuverlässig zurückgerufen werden können. Ebenso müsse die ganze Hundegruppe zuverlässig warten können.

Wer einen unsicheren oder ungehorsamen Hund im Rudel hat, soll kein Risiko eingehen und ihn an einer langen Leine halten. Doch das ist nicht immer spassig, denn bei mehreren Leinen ist das Chaos vorprogrammiert und man merkt plötzlich, dass man zu wenige Hände hat.

In Artikel 11 des Zürcher Hundegesetzes ist sodann die Leinenpflicht geregelt. Während auf Friedhöfen, in Badeanstalten, auf Pausenplätzen von Schulhaus­anlagen oder auf Spiel- und Sportfeldern ein  generelles Hundeverbot gilt, herrscht für die Tiere in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen, an Haltestellen oder an Orten, die von den Behörden entsprechend signalisiert wurden, Leinenpflicht.

Sie sind im öffentlich zugänglichen Raum zudem anzuleinen, wenn sie läufig oder bissig sind oder eine ansteckende Krankheit haben. In Wäldern und an Waldrändern sowie bei Dunkelheit im Freien sind Hunde in Sichtweite auf kurzer Distanz zu halten. Zudem besteht vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde. Dies, um Wildtiere, insbesondere Jungtiere, zu schützen.

Ferner ist zu beachten, dass auf dem Waffenplatz Kloten abweichende Regelungen bestehen, die ausgeschildert sind (generelle Leinenpflicht).  (dj.)

Mit mehreren Hunden spazieren gehen ist eine grosse Herausforderung und erfordert viel Aufmerksamkeit. Bild zvg.

Gwunderbrunnen

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