Auch Bundesgericht will Abstimmung nicht verschieben
Die Abstimmung über die Pistenverlängerungen findet wie geplant am 3. März statt. Das Bundesgericht findet, eine Verschiebung sei unverhältnismässig, weil die Abstimmung bereits «in vollem Gange» sei.
Das war zu erwarten: Auch das Bundesgericht will die Abstimmung über die Pistenverlängerungen nicht verschieben. Entsprechend hat es eine Beschwerde des Referendumskomitees abgewiesen.
Das Gericht fand, die Verschiebung sei nicht angemessen, da die Abstimmungsunterlagen bereits gedruckt und teilweise versandt seien. «Die Abstimmung über diese Vorlage ist bereits in vollem Gange», so die Richter in ihren Erwägungen. Viele Stimmberechtigte hätten wohl bereits abgestimmt, weshalb es sich nicht rechtfertigen lasse, sie superprovisorisch beziehungsweise vorsorglich zu verschieben oder abzusetzen.
Grund für die Beschwerde ist die Abstimmungszeitung des Kantons für den Urnengang vom 3. März. Das Referendumskomitee gegen die Pistenverlängerungen hatte moniert, dass der Regierungsrat – notabene Befürworter und damit Partei im Abstimmungskampf – die Gegenargumente ohne rechtzeitige Rücksprache stark gekürzt habe. Und dies nur deshalb, weil er die Argumente des Kontra-Lagers nicht teile und keine Gegenposition dulde. Dagegen hatte das Referendumskomitee Stimmrechtsbeschwerde ergriffen, die der Regierungsrat abgelehnte, worauf das Komitee ans Bundesgericht gelangte.
«Verzögerungstaktik» moniert
Dass die höhere Instanz nun mit der verstrichenen Zeit argumentiert, passt für das Referendumskomitee ins Bild: Dass der Regierungsrat mit einer solchen Verzögerungstaktik eine Volksabstimmung mit unausgewogenen Abstimmungsunterlagen gewinnen wolle, sei scharf zu verurteilen.
Bei der Ablehnung der Stimmrechtsbeschwerde habe die Regierung es unterlassen zu erwähnen, dass sie 13 Tage lang das Komitee nicht informierte und auch das versprochene Gut zum Druck nie einholte und «generell auf Zeit spielte», so Urs Dietschi vom Komitee. «Der Regierungsrat hat damit nicht nur ungebührlich Einfluss genommen auf eine Volksabstimmung, sondern durch seine Verzögerungstaktik auch verunmöglicht, dass dessen allfällige Fehler hätten ausgebügelt werden können», so Dietschi. «Dieser Fall muss Konsequenzen haben, nicht nur für den Kanton Zürich, sondern für die ganze Schweiz. Unsere Demokratie beruht darauf, dass wir Pro und Kontra benennen und dann entscheiden können – und nicht diktatorisch nur eine Seite kennen dürfen.»
Das Referendumskomitee gibt sich aber kämpferisch. «Wir sind sicher, dass die Bevölkerung eine solche Einflussnahme nicht gutheisst und diese Vorkommnisse der Stimmbevölkerung nochmals ganz klar aufzeigen, dass beim Pistenausbau von den Ausbaubefürwortern nicht mit offenen Karten gespielt wird», so Dietschi.