Neue Leistungen helfen im Leben

Karin Steiner

Seit 1. Januar 2025 können Personen, die Zusatzleistungen zur AHV beziehen und zu Hause wohnen, zusätzliche Betreuungskosten beantragen. Welche Leistungen dies sind, erfuhren Interessierte an einem Infoanlass.

Die Stärkung der Betreuung im Alter war für die Stadt Opfikon schon lange ein wichtiges Thema. Oberstes Ziel dabei ist es, dass die ältere Bevölkerung möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den vertrauten vier Wänden führen kann und dabei die Unterstützung bekommt, die sie braucht.

Am 1. Januar 2025 ist im Kanton Zürich die Anpassung der Zusatzleistungsverordnung (ZLV) zur Stärkung der Betreuung im Alter in Kraft getreten. Was das konkret bedeutet, erläuterten Vertreterinnen und Vertreter des Sozialamtes des Kantons Zürich und der SVA Zürich, die für die Stadt Opfikon zuständig ist, den zahlreich erschienenen Interessierten im Alterszentrum Gibeleich.

Gemeinde klärt Anspruch ab

«Anspruch auf Zusatzleistungen haben Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Zürich, die eine AHV/IV-Rente beziehen, deren Einnahmen die minimalen Lebenskosten nicht decken und deren Vermögen 100 000 Franken bei Alleinstehenden und 200 000 Franken bei Paaren nicht übersteigt», sagte Irene Hämmig vom Sozialamt des Kantons Zürich. «Bei Eigenheimbesitzenden gibt es Sonderregelungen.»

Der Zweck der Verordnungsanpassung ist, dass zu Hause lebende ZL-Beziehende im AHV-Alter über die Krankheits- und Behinderungskosten hinaus verschiedene neue Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können. «Das Ziel ist es, Heimeintritte wenn möglich hinauszuschieben oder zu vermeiden», so Irene Hämmig. Ob ein Bedarf besteht und welche Leistungen sinnvoll sind, klärt in Opfikon die Anlaufstelle 60+ ab.

Erweiterter Leistungskatalog

Details zu den zusätzlichen Leistungen erfuhren die Anwesenden von Irene Hämmig und Natascha Imfeld von der SVA Zürich. Sie umfassen eine Erweiterung des Leistungskatalogs für Hilfe und Betreuung, eine Erweiterung der Hilfsmittelliste, die Anerkennung zusätzlicher Leistungsbringer sowie höhere vergütbare Stundenansätze.

Im Leistungskatalog sind neu unter anderem eine Erweiterung für Unterstützung im Haushalt, psychosoziale Betreuung und Begleitung und die Entlastung von pflegenden Angehörigen enthalten. Da es im Alter besonders wichtig ist, sich regelmässig gesund zu ernähren, werden auch Beiträge an Mittagstische in Alterszentren und Mahlzeitendienste von gemeinnützigen Organisationen geleistet. «Das gilt natürlich nicht für den Pizza-Service», sagt Natascha Imfeld schmunzelnd. Die Beiträge umfassen maximal 300 Franken pro Monat für Mittagstische und 360 Franken pro Monat für Mahlzeitendienste.

Zudem werden Beiträge an Transportkosten zu Mittagstischen sowie Tages- oder Nachtheimen geleistet, sofern es der Person nicht möglich ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen. Die Transporte müssen durch einen gemeinnützigen Transportdienst erfolgen.

Mehr Hilfsmittel

Durch Hilfsmittel kann der Alltag im eigenen Heim sicherer und angenehmer gestaltet werden. So werden Beiträge von maximal 500 Franken an Haltegriffe, zum Beispiel im Badezimmer, geleistet. Für einen Rollator werden maximal 350 Franken vergütet. «Besonders gefragt sind Notrufsysteme», sagt Irene Hämmig. Sie geben den Seniorinnen und Senioren Sicherheit, jederzeit Hilfe holen zu können. Aber auch ein Schlüsselsafe, in dem der Hausschlüssel für die betreuenden Personen hinterlegt werden kann, ist im neuen Hilfsmittelkatalog enthalten.

Als Leistungserbringer werden neu gemeinnützige Organisationen, die im Bereich Altershilfe tätig sind, gemeinnützige Entlastungsdienste sowie von der Gemeinde bezeichnete Organisationen akzeptiert. Der Stundenansatz wird auf maximal 50 Franken pro Stunde erhöht.

Die Vorgehensweise

«In der Stadt Opfikon ist das Thema Alter seit Jahren gut verankert», sagt Gabriela de Dardel, Altersbeauftragte und Leiterin der Anlaufstelle 60+. Opfikerinnen und Opfiker, die Hilfe im Alltag benötigen, ­machen mit ihr und ihrem Team einen Termin ab und besprechen die Lage. Gemeinsam wird der Bedarf abgeklärt und werden Lösungen erarbeitet. Die anfallenden Rechnungen reicht die Anlaufstelle 60+ zusammen mit allenfalls benötigten Bedarfsbescheinigungen und ärztlichen Zeugnissen bei der SVA Zürich ein, welche den Anteil direkt an die Klientinnen und Klienten ausbezahlt.

Als Beispiel zeigte Gabriela de Dardel den Fall einer Klientin auf, die gesundheitlich beeinträchtigt und häufig alleine ist und nur selten etwas kocht. Für sie wird ein gemeinsamer Einkauf mit einer freiwilligen Person in die Wege geleitet, die auch mit ihr Zeit verbringt und sie eventuell zu Veranstaltungen begleitet. «Wir übernehmen auch Leistungsabklärungen für Leute, die keine Zusatzleistungen beziehen», betonte Gabriela de Dardel.

Am Ende der Veranstaltung rief Stadtrat Jörg Mäder dazu auf, Mitmenschen, die Probleme im Alltag haben, zu motivieren, sich bei der Anlaufstelle 60+ zu melden und sich die Hilfe zu holen, die sie im Alltag benötigen. «Das bringt mehr, als ein paar Monate später im Pflegeheim zu landen.» Im Anschluss an die Veranstaltung hatten alle Gelegenheit, bei einem Apéro den anwesenden Fachpersonen Fragen zu stellen.

Weitere Informationen:Anlaufstelle 60+, Talackerstrasse 70, 8152 Opfikon, Tel. 044 829 85 50. SVA Zürich, Zusatzleistungen, Röntgenstrasse 17, 8087 Zürich, Tel. 044 448 50 00