Japankäfer: Grüngut darf Opfikon nicht mehr verlassen

Um den Japankäfer zu tilgen, gilt in Kloten ab heute Dienstag ein Bewässerungsverbot für Rasen und Grünflächen. Und aus Opfikon darf kein Pflanzenmaterial hinaustransportiert werden. Die städtische Grüngutabfuhr bildet eine Ausnahme.

Die Erfahrung aus dem letzten Jahr zeigt: Bald beginnt die Flugzeit der Japankäfer. In dieser Lebensphase fliegen die Insekten aus dem Boden aus, fressen sich an über 400 Pflanzenarten satt und paaren sich. Die Weibchen legen danach ihre Eier im Boden ab. Dafür bevorzugen sie feuchte Wiesen oder Rasen.

Wie der «Stadt-Anzeiger» bereits im Mai schrieb, ist es deshalb seit Anfang Woche in ganz Kloten verboten, Rasen und mit Gras bewachsene Grünflächen zu bewässern. Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen bleibt erlaubt, wenn in den Töpfen und den Beeten keine Gräser wachsen. Das Bewässerungsverbot gilt bis Ende September, wie die Baudirektion in einer Mitteilung schreibt.

Ausgenommen vom Bewässerungsverbot ist einzig der Fussballplatz 4 der Sportanlage Stighag. Er wird als Lockfläche genutzt. So wird dieser Rasen, anders als im Rest von Kloten, gezielt bewässert, um die Weibchen für die Eiablage auf diese Fläche zu locken. Der Fussballplatz soll dann im Herbst mit Fadenwürmern behandelt und im kommenden Frühling gefräst werden, damit sämtliche Japankäferlarven im Boden zerstört werden.

Japankäfer können bei Gartenarbeiten ins Grüngut gelangen, wenn sie sich beispielsweise auf Hecken oder anderen Gartenpflanzen befinden. Damit sie nicht versehentlich verschleppt werden, darf ab sofort bis Ende September kein Grüngut aus Kloten hinaustransportiert werden. Nach wie vor untersagt ist es, Kompost, Pflanzen mit Wurzeln in Erde und Bodenmaterial aus Kloten wegzutransportieren. Für die Pufferzone in den umliegenden Gemeinden gilt ebenso, dass bis Ende September kein Grüngut diese Zone verlassen darf. Die Entsorgung über die Grünabfuhr ist sowohl in Kloten wie auch in der Pufferzone erlaubt; Opfikon entsorgt sein Grüngut in der Kompogas-Anlage in Bachenbülach – das ebenfalls in der Pufferzone liegt. Zudem werden die Käfer und Larven bei der Trockenvergärung getötet. Pflanzen mit Wurzeln in Erde dürfen ebenfalls nicht aus der Pufferzone transportiert werden. Um eine Verschleppung von Japankäfern zu verhindern, ist es wichtig, diese Massnahmen einzuhalten.

Millionenschäden verhindern

Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter viele landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Hat der Japankäfer sich erst einmal etabliert, ist die Bekämpfung schwierig. Das vom Bund vorgegebene Ziel für den Befall in Kloten ist deshalb, ihn zu tilgen, solange der Befall noch überschaubar ist. (pd.)

Mehr Informationen unter: www.zh.ch/japankaefer-kloten