Fristerstreckung
Wer seine Steuererklärung nicht fristgerecht bis zum 31. März eines Jahres einreichen kann, sollte bei der Gemeinde eine Fristerstreckung beantragen. Man sagt interessanterweise nicht Fristverlängerung, sondern Fristerstreckung. Warum wird eine Steuerfrist erstreckt und nicht einfach verlängert? Abgesehen davon klingt für mich der Begriff Fristerstreckung wie ein Wortungetüm.
Das Wort «strecken» benutzen wir bekanntlich in ganz verschiedener Weise. Oft wird es gebraucht, um räumliches oder zeitliches Ausdehnen auszudrücken. Man kann die Hände ausstrecken. Ein Torhüter muss sich oft lang strecken, um an die Bälle heranzukommen. Eine Entwicklung erstreckt sich oft über mehrere Jahre. Man kann sogar eine Suppe oder eine Sauce strecken, damit sie für alle reicht. Die Kritik eines Lesers erstreckt sich unter Umständen auf einen Teil dieses Artikels oder sogar auf den ganzen Text. Es geht also in der Regel um Ausdehnen, Verlängern, Sichbeziehen. Eine Vorsilbe kann sogar die ursprüngliche Bedeutung des Wortes «strecken» sehr verändern. Hier zwei Beispiele: ein Urteil vollstrecken. Im Krieg werden Menschen niedergestreckt.
«Warum wird eine Steuerfrist erstreckt und nicht einfach verlängert?»
Was ich nicht wusste: Strecken soll mit dem alten Wort «strack» verwandt sein. Das bedeutete mal so viel wie gerade oder straff. Uns ist das Wort «stracks» oder «schnurstracks» im Sinn von geradewegs und sofort noch gut bekannt.
Ich bin von meinem Anliegen abgeschweift und möchte nun schnurstracks darauf zurückkommen. Ich könnte natürlich bei der Gemeinde den Antrag stellen, das Wort Fristerstreckung offiziell mit dem Wort Fristverlängerung auszutauschen. Das würde aber sofort von gewissen Personen bekämpft, die meine Schwierigkeiten nicht teilen. Sie würden fachlich argumentieren und mich mit Ausdrücken wie Verwirkungsfrist und Fristwiederherstellung völlig überfordern. Aus Klugheitsgründen müsste ich kleinlaut nachgeben und schliesslich ihrer «Fristenlösung» zustimmen.
Ich bleibe also auch dabei: Vergessen Sie nicht, Ihre Fristerstreckung einzuholen.