Auf Gemeindeebene sind Gewässerabstandslinien überflüssig

Roger Suter

Der Gemeinderat hat am Montag Bauvorschriften vereinfacht und einen Planungsauftrag vergeben –  und dabei nicht dem günstigsten, sondern dem «vorteil­haftesten» (und teuersten) Angebot den Vorzug gegeben.

An der 21. Sitzung des aktuellen Gemeinderates vom Montag, 5. Mai, gab es neben der Information übers neue Schulhaus Bubenholz (siehe Artikel oben) nur zwei Geschäfte zu beraten. Mit dem ersten wurden die Planerleistungen für die Gesamtrevision Richt- und Nutzungsplanung vergeben. Die heute gültige kommunale Richtplanung stammt aus dem Jahr 1998.

Vier Planungsbüros hatten sich darum beworben, und das Fachbüro «Plane Raum» aus Zürich beurteilte Ende 2024 die eingereichten Offerten. Den Zuschlag erhielt die Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG (SKW), Zürich. Ihr Angebot war mit  440 000 Franken zwar das teuerste der vier; der Aufwand mit der offerierten plausiblen Stundenanzahl und die Erfahrung mit den planerischen Herausforderungen in Opfikon, insbesondere dem Fluglärm, hätten die Auswertung aber bekräftigt, schreibt die Rechnungsprüfungskommission in ihrem Bericht dazu. Der Auftrag für die Richt- und Nutzungsplanung soll dann an das gleiche Planungsbüro vergeben werden, heisst es dort weiter. «Die gute Zusammenarbeit und das Renommée waren ausschlaggebend», sagte deren Präsident Björn Blaser (FDP), dessen Kommission der Vergabe genauso einhellig zustimmte wie danach der Rat als Ganzes. Insgesamt sind im Finanzplan 600 000 Franken für die Gesamtrevision vorgesehen.

Kanton schützt Gewässer genug

Die Gewässer sind in erster Linie Sache des Kantons, und dieser hat 2023 den Gewässerraum auch an den Opfiker Abschnitten der Glatt und des Leutschenbachs (der Opfikersee ist künstlich und deshalb in der Zuständigkeit der Stadt) neu festgelegt. Dabei hatte die kantonale Baudirektion sowohl die Gewässerschutzverordnung sowie das Hochwasserschutzgesetz zu berücksichtigen.

Damit sei es sinnvoll, die bestehenden kommunalen Gewässerabstandslinien an der Glatt und entlang des Leutschenbachs aufzuheben, führte der Stadtrat in seinem Bericht aus. Die Anforderungen des Hochwasserschutzes, der Ökologie, der Erholung, des Landschaftsschutzes und der Gewässernutzung seien mit besagtem Gewässerraum genügend gesichert. Die Aufhebung sei inhaltlich nichts Aufregendes, sagte Bauvorstand Bruno Maurer am Montagabend im Rat. «Wir können unsere Abstandslinien mit gutem Gewissen auflösen.»

Eingeführt worden waren die Gewässerabstandslinien mehrheitlich in den 2000er Jahren. Sie sollten verhindern, dass die Uferräume verbaut werden. Dies untersagt aber seit 2011 auch die revidierte Gewässerschutzverordnung des Kantons.

Kein zusätzlicher Wohnraum

Da die kommunalen Linien in verschiedenen Abschnitten von den kantonalen abweichen, musste das Bauamt bei seinen Bewilligungen jeweils prüfen, ob beide Vorgaben eingehalten werden, denn manchmal waren die Kriterien der Stadt strenger als diejenigen des Kantons: Ausserdem entspreche der Gewässerraum dem neueren Erkenntnisstand und es sei für dessen Festsetzung unter anderem eine umfangreiche Interessensabwägung erfolgt, begründet der Stadtrat seinen Verzicht auf eigene Abstandslinien. Unter dem Strich resultieren für gewisse Grundstücke zwar mehr Baumöglichkeiten. Zusätzlicher Wohnraum ist – wegen des Fluglärms – aber nicht möglich, und die Nutzungsreserven bleiben unverändert. Es gab auch keine Einwendungen auf die öffentliche Auflage im vergangenen Herbst.

Mit den kommunalen Gewässerabstandslinien auseinandergesetzt hat sich auch die zuständige Opfiker Planungskommission (Plako). Sie begrüsst die dadurch entstehenden Erleichterungen und anerkennt, dass durch die kantonalen Bestimmungen der Gewässerraum genügend gesichert sei.

Am rechten Glattufer, westlich der Schaffhauserstrasse, gibt es einige bestehende Gebäude, welche die kommunale Gewässerabstandslinie überschreiten. Die «Plako» sieht deshalb auch die Möglichkeit, die Gewässerparzellen und den Gewässerraum zu harmonisieren.

Der Gemeinderat genehmigte die Aufhebung der kommunalen Gewässerabstandslinien in der Folge ohne Diskussion.