Ein Glücksfall
Friedensrichterwahlen am 9. Juni: Mit Joël Kellenberger-Senn als neuem Friedensrichter haben die Einwohnerinnen und Einwohner von Opfikon einen Glücksfall.
Ich habe als langjähriger Bezirksrichter am Bezirksgericht Bülach mit Joël zusammengearbeitet und ihn als einen ruhigen, sehr überlegten und geerdeten Juristen und Familienmenschen kennengelernt. Seit 2015 hat er sich vom Auditor über den Gerichtsschreiber und später Leitenden Gerichtsschreiber mit Vorsitz in der Schlichtungsbehörde bewährt und weiterentwickelt. Gerade die vielen Verhandlungen zwischen Mietern und Vermietern haben sein Flair für gerechte und praxisnahe Lösungen gezeigt.
Das wird auch die Aufgabe als Friedensrichter sein: in einer ersten Instanz möglichst vielen Ratsuchenden den langwierigen Weg ans Gericht zu ersparen und sie vor Stress und Kosten zu verschonen. Joël Kellenberger-Senn bringt als Jurist mit Rechtsanwaltspatent zweifellos alle nötigen Voraussetzungen mit. Vielleicht ist es ja sogar ein Vorteil, dass er nicht in Opfikon, sondern in Dietlikon wohnt ...
Dieter Scheuermeier, ehemaliger Richter am Bezirksgericht Bülach
UMGANG MIT LESERBRIEFEN UND ZUSCHRIFTEN
In der Rubrik «Leserbriefe» veröffentlicht die Redaktion Zuschriften aus dem Leserkreis, um deren Publikation sie ausdrücklich ersucht wurde. Es werden so viele Leserbriefe wie möglich abgedruckt, die Auswahlkriterien der Redaktion dürfen nicht interessengebunden sein, beispielsweise bezüglich der politischen Haltung des Leserbriefschreibers.
Leserbriefe von Personen mit klarem Bezug zum Verbreitungsgebiet des «Stadt-Anzeigers» sowie solche, welche sich auf die Berichterstattung im «Stadt-Anzeiger» beziehen, werden prioritär behandelt. Die Verantwortung für den Inhalt der Einsendungen tragen die Verfasser. Die Redaktion behält sich vor, Kürzungen vorzunehmen oder Texte ehrverletzenden Inhalts zurückzuweisen. Anonyme Zuschriften wandern direkt in den Papierkorb. Leserbriefschreiber sollten der Redaktion gegenüber Vor- und Nachnamen, die Wohn- und E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer preisgeben.
Redigieren von Leserbriefen
Ein Leserbrief sollte maximal 1600 Zeichen (inkl. Leerschläge) umfassen. Er darf mit der nötigen Sensibilität redigiert und dem Sinn entsprechend gekürzt werden. Sind beispielsweise aus stilistischen oder inhaltlichen Gründen massive Eingriffe in den Text nötig, wird mit dem Autor vor der Publikation Rücksprache gehalten. Akzeptiert der Einsender die aus Sicht der Redaktion nötigen Eingriffe nicht, wird der Leserbrief abgelehnt. Vorgeschlagene Titel können von der Redaktion übernommen werden, müssen aber nicht. Die Redaktion setzt gemäss den Layoutvorgaben inhaltlich sinnvolle Titel.
Wahlen und Abstimmungen
Es werden in aller Regel nur Zuschriften von Personen mit klarem Bezug zum Verbreitungsgebiet unserer Zeitung abgedruckt. Dies gilt insbesondere bei Zuschriften zu Urnengängen, bei denen zuweilen organisierte Leserbriefschreiber verschiedene Zeitungsredaktionen mit den immer gleichen Texten eindecken. Vom zuerst genannten Personenkreis werden möglichst viele Zuschriften abgedruckt. Können nicht alle abgedruckt werden, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
• Pro und Kontra sollen im realen Verhältnis der eingegangenen Leserbriefe abgebildet werden.
• Je früher eine Zuschrift bei der Redaktion eintrifft, desto eher wird sie abgedruckt.
• Je kürzer eine Zuschrift ist, desto eher wird sie abgedruckt (Kürzungen behält sich die Redaktion zusätzlich vor).
• Prägnante und originelle Zuschriften, die neue Aspekte in die Diskussion bringen, werden eher abgedruckt.
• Jeder Schreiber kann sich zu einer Vorlage in der Regel nur einmal äussern. Ausnahme: Es gibt Reaktionen auf seine Zuschrift, auf die er wiederum reagieren möchte.
• Zuschriften mit Wahlempfehlungen von Kandidierenden oder über Kandidierende veröffentlicht die Redaktion nicht unbegrenzt: Bei zu vielen Einsendungen wird die Zahl der Wahlempfehlungen auf drei pro Kandidatur beschränkt.
• Zuschriften sollen eine Person als Absender haben und keine Organisation.
• Möglich ist, dass neben dem Namen des Autors auch seine Funktion in Politik oder Wirtschaft genannt wird.
• Die letzten Zuschriften erscheinen in der vorletzten Print-Ausgabe vor dem Abstimmungssonntag, online bis am Donnerstag davor. Dies ermöglicht es, allfällige Fehler noch vor dem Urnengang zu korrigieren.
Schicken Sie Ihre Anregungen, Kritik oder Argumente per Post an die Redaktion «Stadt-Anzeiger», Schaffhauserstr. 76, 8152 Glattbrugg, oder auch via E-Mail an redaktion(at)stadt-anzeiger.ch.
Redaktion und Verlag