Teilrevision Nutzungsplanung «Aufhebung kommunale Gewässerabstandslinien», öffentliche Auflage und Anhörung
Mit Beschluss vom 09. April 2024 hat der Stadtrat die Teilrevision der Nutzungsplanung "Aufhebung kommunale Gewässerabstandslinien" zustimmend zur Kenntnis genommen und zuhanden der Vorprüfung und anschliessendem Einwendungs- und Anhörungsverfahren gemäss §°7 des Planungs- und Baugesetztes (PBG) verabschiedet.
Angaben zur Auflage
Die öffentliche Auflage findet in der Zeit vom 15. August bis 14. Oktober 2024 während 60 Tagen statt. Innert dieser Frist können die Planunterlagen während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Opfikon, Oberhauserstrasse 27, 8152 Glattbrugg, Büro 21 eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Planinhalt äussern. Einwendungen sind bis spätestens 14. Oktober 2024 (Poststempel) schriftlich an den Stadtrat Opfikon, Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über nicht berücksichtigte Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung durch den Gemeinderat (Parlament) entschieden.