Medienmitteilung - OPFIKON AKTUELL

Lesen Sie hier die aktuellste Medienmitteilung "Ausbau der klimafreundlichen Fernwärme kommt bedeutenden Schritt voran" des Stadtrates Opfikon.

Der Stadtrat hat mit der Revision der Verordnung über die Energie- und Wasserversorgung (EuWVV) die Grundlagen geschaffen für den Umbau der Wärme- und Kälteversorgung in der Stadt Opfikon. Die EuWVV tritt voraussichtlich am 1. September 2024 in Kraft und definiert die Rahmenbedingungen für den Umbau hin zu einer klimafreundlichen Energieversorgung. In einem nächsten Schritt erarbeitet die Energie Opfikon AG ein Konzept für die Wärme- und Kälteversorgung und baut zusammen mit der Stadt ein Förderprogramm für erneuerbare Energie auf.

Die Stadt Opfikon hat nach dreijähriger umfangreicher Grundlagenarbeit auf dem Weg von fossiler hin zu klimafreundlicher Energieversorgung einen Meilenstein erreicht. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2024 die Revision der Verordnung über die Energie- und Wasserversorgung (EuWVV) verabschiedet. Sie definiert die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Fernwärmeversorgung. Die EuWVV tritt voraussichtlich am 1. September 2024 in Kraft.

Die Energie Opfikon AG (EOAG) hat nun den Auftrag, bis im Herbst 2024 ein integrales Konzept bezüglich Wärme- und Kälteversorgung zu erstellen. Parallel dazu erarbeitet die Stadt Opfikon eine Generalkonzession für die Wärme- und Kälteversorgung zuhanden der EOAG auf Basis der EuWVV.

Im Zuge der Revision der gesetzlichen Grundlagen wurden die Energieplanung mit dem zugehörigen Energieplan überarbeitet. Es zeigte sich, dass das Gebiet mit Fernwärmeversorgung künftig stark ausgeweitet werden kann. Für Fernwärme eignet sich grundsätzlich das gesamte Stadtgebiet, abgesehen der Gebiete Grossacker, Bubenholz und Dorf Nord. Der Stadtrat hat den Entwurf der Energieplanung mit Energieplan zustimmend zur Kenntnis genommen. Dieser wird nun dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Kanton Zürich (AWEL) zur Prüfung eingereicht.  

Um künftig Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei der Produktion von Alternativenergien und bei Energiesparmassnahmen zu unterstützen, baut die Stadt mit dem «Energiefonds» ein Förderprogramm auf. Der Stadtrat und die EOAG definieren in einem nächsten Schritt die konkrete Ausgestaltung des Fonds. Die Öffentlichkeit wird informiert, sobald die Einzelheiten geklärt sind.

Der Ausbau des Fernwärmenetzes und die damit zusammenhängenden Massnahmen (Revision EuWVV, Überarbeitung Energieplan und Aufbau Förderprogramm) gehen auf die Klimastrategie der Stadt Opfikon zurück, die der Stadtrat im Juni 2021 verabschiedet hat. Sie sind eine wichtige Voraussetzung für die Erreichung der städtischen Klimaziele und die Reduktion des CO2-Ausstosses.

STADTRAT OPFIKON
Opfikon, 4. Juni 2024