Medienmitteilung - OPFIKON AKTUELL
Teilrevision Organisationsreglement des Stadtrats Opfikon
Der Stadtrat hat Anpassungen an seinem Organisationsreglement genehmigt. Diese sind seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2022 nötig geworden.
Kreditgenehmigung und Arbeitsvergabe Revitalisierung Schilfinseln Glattparksee
Der Glattparksee verändert sich im Laufe der Jahre und weist eine zunehmende Trübung auf. Dies ist auf natürliche Prozesse zurückzuführen, bei denen Nährstoffe ins Seewasser gelangen. Das Schilf spielt eine entscheidende Rolle bei der Regulierung dieser Nährstoffe, indem es sie aus dem Wasser aufnimmt. Durch die fortschreitende Verlandung der Schilfinseln wächst das Schilf jedoch weniger kräftig, sodass die Wasserzirkulation in diesen Bereichen eingeschränkt ist. Dadurch kann das Schilf seine reinigende Funktion nicht mehr in vollem Umfang erfüllen, was zur weiteren Eintrübung des Sees beiträgt.
Um das Schilf zu revitalisieren, ist es nötig, die mittleren Bereiche auszubaggern und die im Laufe der Jahre entstandene Verlandung abzutragen. Für die Revitalisierung des Schilfs im Glattparksee hat der Stadtrat die Auftragsvergabe und einen Kredit in der Höhe von CHF 80'000 bewilligt.
Ersatz Feuerstelle Häuligrube
Die Häuligrube steht seit dem 22. Oktober 1985 unter Schutz. Sie erfreut sich bei Spaziergängerinnen und Spaziergängern, Familien und Freizeitgruppen grosser Beliebtheit. Durch die intensive Nutzung sind bereits vor der Unterschutzstellung unkontrolliert mehrere Feuerstellen entstanden. Diese sollen in ihrer Anzahl reduziert und durch zwei öffentliche Feuerstellen ersetzt werden. Die Schutzverordnung schreibt vor, dass Veränderungen und Unterhaltsarbeiten an der Anlage einer stadträtlichen Bewilligung bedürfen. Diese kann erteilt werden, wenn die Massnahmen dem Naturschutz dienen oder nur minimal in die Substanz eingreifen. Da die geplanten Feuerstellen diese Bedingungen erfüllen, hat sie der Stadtrat bewilligt.
Genehmigung von 240 zusätzlichen Stellenprozenten für die Fachstelle Erwachsenenschutz Kreis Bülach Süd (FES)
Die Zahl der durch die Fachstelle Erwachsenenschutz Kreis Bülach Süd (FES) betreuten Personen stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an. Gleichzeitig nahm die Komplexität der individuellen Lebenssituationen deutlich zu. Mit der Erhöhung der Stellenwerte bei den Berufsbeiständinnen und Berufsbeiständen um 90 % für die Fallführung und bei der Sachbearbeitung um ebenfalls 90 % entspricht die Fallbelastung künftig wieder den Empfehlungen der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) und der Sozialkonferenz des Kantons Zürich (SOKO).
Für die Betreuung der privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger ist die Schaffung einer Stelle im Umfang von 60 Stellenprozenten nötig. Diese Arbeit wurde bisher von der Fachstellen-Leitung wahrgenommen, was aufgrund des Wachstums der Organisation nicht mehr möglich ist. Mit der Schaffung dieser Stelle setzt die Stadt die Empfehlung einer externen Analyse aus dem Jahr 2024 um.
Der Stadtrat hat die insgesamt 240 zusätzlichen Stellenprozente genehmigt.
Umbenennung und Regelung Zuständigkeit Altersfonds Opfikon (ehemals Gibeleich-Fonds)
Der Stadtrat hat der Umbenennung des 1970 geschaffenen "Gibeleich-Fonds" in "Altersfonds Opfikon" zugestimmt. Der neue Name entspricht der heutigen Realität besser, insbesondere dem Umstand, dass immer mehr ältere Menschen selbstständig zuhause leben und dort ambulant unterstützt werden können. Die Verantwortung über die Verwendung der Gelder oblag bisher dem Vorsteher Gesellschaft. In der Praxis wurde über Gesuche für den Fonds in der Steuergruppe Altersversorgung beraten. Entscheide wurden gemeinschaftlich gefällt. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, die Zuständigkeit für die Führung des Altersfonds der Steuergruppe Altersversorgung zu übertragen.
STADTRAT OPFIKON
Opfikon, 07. März 2025