Medienmitteilung - OPFIKON AKTUELL

Neues Benutzungsreglement Stadtbibliothek Opfikon ab 1. Februar 2025
Der Stadtrat hat das Benutzungsreglement der Stadtbibliothek Opfikon vom 3. Dezember 2024 genehmigt. Es tritt per 1. Februar 2025 in Kraft.


Ersatz LED-Beleuchtung Plätze 2 und 3 Sportanlage Au - Projekt- und Kreditbewilligung
Die Beleuchtungsanlagen der Plätze 2 und 3 der Sportanlage Au sind rund vierzig Jahre alt. Folglich wird kein Ersatzmaterial mehr produziert. Zudem reicht das Licht für die hohe Auslastung der Trainingsplätze nicht mehr aus. Die Beleuchtungsmasten sollen daher saniert und mit deutlich effizienteren und nachhaltigeren LE D-Scheinwerfern ausgerüstet werden. Der Stadtrat stimmte diesem Projekt zu und bewilligte den dafür erforderlichen Kredit von CHF 180'000.


Gezielte Hilfe im In- und Ausland 2024 
Der Stadtrat genehmigte die finanzielle Unterstützung folgender Projekte:

Bahnmuseum Albula AGAufrechterhaltung BahnmuseumCHF 10'000
Schweizer Patenschaft für Berggemeinden  
Gemeinde Muntogna da Schons GRModernisierung PrimarschulhausCHF 15'000
Gemeinde Loveresse BEErweiterung PrimarschulhausCHF 15'000
Total Inlandhilfe CHF 40'000
BaliZukunft für KinderBatik-Projekt in MuntigunungCHF 10'000
EcuadorFundación Suiza Para Los Indigenas Aufbau von 185 Parzellen mit Biolandbau und Kleintierhaltung in neun Gemeinschaften im Umland von AmbatoCHF 10'000
KambodschaEcoSolidarBildung und Ausbildung für Kinder und Jugendliche in NotCHF 10'000
LesothoSolidarMedVerbesserte Gesundheit für Jugendliche im Distrikt MokhotlCHF 10'000
Total Auslandhilfe  CHF 40'000


Jahresrechnung 2023 - Revisionsbericht Gemeindeamt
Der Stadtrat hat den sehr guten Revisionsbericht des Gemeindeamts zur Jahresrechnung 2023 der Politischen Gemeinde Opfikon zur Kenntnis genommen. Es handelt sich dabei um eine finanztechnische Prüfung.


SBB Doppelspurausbau Opfikon Riet - Kloten, Bahnzugang mit Rampe und Personenunterführung - Kreditgenehmigung
Ab dem Priora-Gebiet soll es künftig einen direkten Zugang an den Bahnhof Balsberg geben. Der Stadtrat hat für die Kostenbeteiligung an diesem direkten Bahnhofzugang einen Kredit im Betrag von CHF 1'775'020 zuhanden des Gemeinderates bewilligt. Die Bewilligung erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadt Kloten und der Flughafen Zürich AG.


Betreuung im Alter - Bezeichnung der Bedarfsbescheinigungsstelle
Die Anlaufstelle 60+ wird in Opfikon als Bedarfsbescheinigungsstelle bezeichnet und ermächtigt, individuelle Bedarfsabklärungen für Hilfe und Betreuung im Alter durchzuführen und den daraus resultierenden Bedarf zu bescheinigen.


Erweiterung und Sanierung Alterszentrum Gibeleich: Wahl des Planungsteams
Das Alterszentrum Gibeleich wird aufgrund der Bedarfsentwicklung im Bereich der Altersversorgung für die kommenden Jahre erweitert und saniert. Die Ausschreibung für die Wahl eines Generalplanermandates wurde als Studienauftrag im selektiven Verfahren durchgeführt. Zur Erarbeitung einer Studie und zur Einreichung eines Angebots wurden sechs Teams zugelassen. Das Beurteilungsgremium hat aus diesen Teams das Planungsteams Bollhalder Walser Architektur AG mit ASP Landschaftsarchitekten AG, beide aus Zürich, mit deren Studie «YOKO» empfohlen. Der Stadtrat hat diese Wahl zustimmend zur Kenntnis genommen.


Prozessleitsystem Glattpark-See 2021 - Bauabrechnung
Der Stadtrat bewilligte im Juli 2021 einen Kredit für die Ertüchtigung der elektrischen Installation und der Steuerung sowie Überwachung des Glattpark-Sees. Die Instandstellung wurde Ende 2023 abgeschlossen. Nun hat der Stadtrat die Bauabrechnung genehmigt. Die effektiven Baukosten belaufen sich auf CHF 131'175.95 und liegen damit CHF 11'175.95 über dem Kredit.


Festlegung Gebührentarif Netznutzungsabgabe Energiefonds und Delegation Fondsleitung
Der Stadtrat hat den Gebührentarif Netznutzungsabgabe Energiefonds auf 0.5 Rp./kWh festgelegt und das Stadtpräsidium und die Abteilungsleitung Bau und Infrastruktur als Delegierte für die Fondsleitung des Energiefonds Opfikon gewählt. Der Energiefonds Opfikon bezweckt die Förderung der Produktion elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen sowie Energiesparmassnahmen im Zusammenhang mit elektrischer Energie.

 

Festsetzung Siedlungsentwässerung Abwassergebühren 2025
Der Stadtrat hat die Gebührentarife für die Siedlungsentwässerung (Abwasser) neu festgesetzt. Sie werden per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Die Grundgebühr beträgt neu CHF 1.01/m2 exkl. MWST sowie die Mengengebühr CHF 1.25/m3 exkl. MWST.


STADTRAT OPFIKON
Opfikon, 20. Dezember 2024