Grabräumungen 2025 Friedhof Halden, Glattbrugg

Grabräumungen Friedhof Halden

(gestützt auf § 38 der Kantonalen Bestattungsverordnung vom 20. Mai 2015)

 

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von 20 Jahren werden im Frühling 2025 folgende Gräber aufgehoben:

Erdbestattungsgräber  Nr. A 1000 - A 1025
Urnenreihengräber Nr. C 519 - C 567

Es werden die Grabmale, Pflanzen und Wegplatten entfernt. Die Urnen und Gebeine bleiben unberührt in der Erde. Bis zur Wiederbelegung in einigen Jahren wird auf den betroffenen Flächen Rasen angesät.

Die Angehörigen der Verstorbenen haben die Möglichkeit, Grabmäler, Pflanzen und Dekorationen in der Zeit vom

10. Februar 2025 - 31. März 2025

abzuholen. Das Abholen der Grabsteine ist mit dem Friedhofsgärtner zu vereinbaren. Ab Montag, 7. April 2025 wird über das zurückgelassene Material auf den Gräbern unter Ablehnung jeglicher Entschädigung verfügt.

Informationen und Auskunft:
Friedhofsverwaltung
bestattungen@opfikon.ch / 044 829 82 28

Anliegen nimmt auch der Friedhofsgärtner entgegen: 
Ernst Spalinger AG
Yvonne Ramseier, friedhof@spalinger-ag.ch / 079 912 40 72

 

ABTEILUNG GESELLSCHAFT
Opfikon, im Januar 2025