Abstimmungssonntag vom 9. Juni 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024, werden folgende Abstimmungen und Wahlen durchgeführt:

Bund:

  • Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
  • Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
  • Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
  • Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

Kommunal:

  • Ersatzwahl des/der Friedensrichters/in für den Rest der Amtsdauer 2021/2027


Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind die in der Stadt Opfikon politischen Wohnsitz nachweisenden Schweizer Staatsangehörigen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftrag-te Person vertreten werden (Art. 2 BG über die politischen Rechte).

Stimmregister
Vor Wahlen und Abstimmungen werden Eintragungen ins Stimmregister bis zum Dienstag vor dem Urnengang vorgenommen, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Urnengang erfüllt sind. Die Stimmberechtigten können verlangen, dass ihnen Auskunft über die Stimmberechtigung und Wählbarkeit einer Person erteilt wird.

Stimmabgabe
Für die Stimmabgabe werden die amtlichen Wahl- und Stimmzettel verwendet. Die Zettel müssen durch die stimmberechtigte Person handschriftlich ausgefüllt oder geändert werden.

Bei der Stimmabgabe an der Urne weist sich die stimmberechtigte Person durch den Stimmrechtsausweis aus, den sie unterschrieben hat. Bestehen begründete Zweifel, ob die stimmende Person mit der auf dem Stimmrechtsausweis bezeichneten Person übereinstimmt, wird ein weitergehender Nachweis der Identität verlangt. Im Zweifelsfall entscheidet die Leiterin oder der Leiter des Urnendienstes.

Stimmabgabe an der Urne:

Sonntag, 09.06.2024              09.00 Uhr - 10.00 Uhr, Stadthaus

Stellvertretung
Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen mit Stimmberechtigung in der Stadt Opfikon an der Urne vertreten. Die vertretene Person hat sich damit auf dem Stimmrechtsausweis schriftlich einverstanden zu erklären. Die Vertreterin oder der Vertreter gibt den eigenen Stimmrechtsausweis ab.

Briefliche Stimmabgabe
Bei der brieflichen Stimmabgabe legt die stimmberechtigte Person folgende Unterlagen in das Antwortkuvert:

a) den Stimmrechtsausweis mit der unterzeichneten Erklärung, brieflich zu stimmen,
b) das verschlossene Stimmzettelkuvert mit den Wahl- und Stimmzetteln.

Gültig sind nur Stimmzettel, die von einem unterzeichneten Stimmrechtsausweis begleitet sind. Enthält ein Stimmzettelkuvert zur gleichen Sache mehrere Wahl- oder Stimmzettel unterschiedlichen Inhalts, sind sie ungültig. Lauten sie gleich, ist einer von ihnen gültig. 
Antwortkuverts sind der Post so zu übergeben, dass sie rechtzeitig, das heisst bis Freitag vor dem Urnengang, eintreffen. Der Briefkasten vor dem Stadthaus wird an Wahl- und Abstimmungssonntagen jeweils um 10.00 Uhr letztmals geleert. Später eintreffende Sendungen fallen ausser Betracht.

Wohnsitzwechsel
Wer während der letzten vier Wochen vor einem Urnengang den politischen Wohnsitz wechselt, erhält am neuen Wohnsitz die Wahl- und Abstimmungsunterlagen nur gegen den Nachweis, dass er oder sie das Stimmrecht nicht bereits am bisherigen politischen Wohnsitz aus-geübt hat.

Nachbezug
Stimmberechtigte, welche die Wahl- und Abstimmungsunterlagen bis zum dritten Dienstag vor dem Urnengang nicht erhalten haben, können diese bis Freitagvormittag vor dem Urnengang bei der Stadtkanzlei beziehen.

Resultate der Stadt Opfikon
Die Ergebnisse sind am Sonntag im Verlaufe des Nachmittags auf der städtischen Homepage unter www.opfikon.ch abrufbar.


Opfikon, 24. April 2024

Wahlbüro Opfikon
(Tel. 044 829 82 23)