Abstimmungssonntag vom 22. September 2024

Am Sonntag, 22. September 2024, werden folgende Abstimmungen durchgeführt:

Bund:
- Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
- Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)

Kantonal:
- Bildungsgesetz (Änderung vom 26. Februar 2024: Stipendien für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer)

Kommunal:
- Bewilligung eines Baukredites von CHF 48'200'000 für die Sanierung und Teilerweiterung der Schulanlage Mettlen


Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind die in der Stadt Opfikon politischen Wohnsitz nachweisenden Schweizer Staatsangehörigen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 2 BG über die politischen Rechte).

Stimmregister
Vor Abstimmungen werden Eintragungen ins Stimmregister bis zum Dienstag vor dem Urnengang vorgenommen, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Urnengang erfüllt sind. Die Stimmberechtigten können verlangen, dass ihnen Auskunft über die Stimmberechtigung einer Person erteilt wird.

Stimmabgabe
Für die Stimmabgabe werden die amtlichen Stimmzettel verwendet. Die Zettel müssen durch die stimmberechtigte Person handschriftlich ausgefüllt werden.

Bei der Stimmabgabe an der Urne weist sich die stimmberechtigte Person durch den Stimmrechtsausweis aus, den sie unterschrieben hat. Bestehen begründete Zweifel, ob die stimmende Person mit der auf dem Stimmrechtsausweis bezeichneten Person übereinstimmt, wird ein weitergehender Nachweis der Identität verlangt. Im Zweifelsfall entscheidet die Leiterin oder der Leiter des Urnendienstes.

Stimmabgabe an der Urne:

Sonntag, 22.09.2024, 09.00 Uhr - 10.00 Uhr, Stadthaus

Stellvertretung
Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen mit Stimmberechtigung in der Stadt Opfikon an der Urne vertreten. Die vertretene Person hat sich damit auf dem Stimmrechtsausweis schriftlich einverstanden zu erklären. Die Vertreterin oder der Vertreter gibt den eigenen Stimmrechtsausweis ab.

Briefliche Stimmabgabe
Bei der brieflichen Stimmabgabe legt die stimmberechtigte Person folgende Unterlagen in das Antwortkuvert:

a) den Stimmrechtsausweis mit der unterzeichneten Erklärung, brieflich zu stimmen,
b) das verschlossene Stimmzettelkuvert mit den Stimmzetteln.

Gültig sind nur Stimmzettel, die von einem unterzeichneten Stimmrechtsausweis begleitet sind. Enthält ein Stimmzettelkuvert zur gleichen Sache mehrere Stimmzettel unterschiedlichen Inhalts, sind sie ungültig. Lauten sie gleich, ist einer von ihnen gültig.

Antwortkuverts sind der Post so zu übergeben, dass sie rechtzeitig, das heisst bis Freitag vor dem Urnengang, eintreffen. Der Briefkasten vor dem Stadthaus wird an Abstimmungssonntagen um 10.00 Uhr letztmals geleert. Später eintreffende Sendungen fallen ausser Betracht.

Wohnsitzwechsel
Wer während der letzten vier Wochen vor einem Urnengang den politischen Wohnsitz wechselt, erhält am neuen Wohnsitz die Abstimmungsunterlagen nur gegen den Nachweis, dass er oder sie das Stimmrecht nicht bereits am bisherigen politischen Wohnsitz ausgeübt hat.

Nachbezug
Stimmberechtigte, welche die Abstimmungsunterlagen bis zum dritten Dienstag vor dem Urnengang nicht erhalten haben, können diese bis Freitagvormittag vor dem Urnengang bei der Stadtkanzlei beziehen.

Resultate der Stadt Opfikon
Die Ergebnisse sind am Sonntag im Verlaufe des Nachmittags auf der städtischen Website unter www.opfikon.ch abrufbar.


Opfikon, 15. August 2024


Wahlbüro Opfikon
(Tel. 044 829 82 23)