Zentrale Erfassung statt Stempel im Pass
Neue Formalitäten am Flughafen Zürich: Ab dem 17. November setzt der Flughafen das neue Entry/Exit System der EU um. Reisende aus Drittstaaten werden automatisch und zentral registriert, statt einen Stempel im Pass zu erhalten. Für Reisende aus der Schweiz und der EU/Efta ändert sich nichts.
Das sogenannte Entry/Exit-System der Europäischen Union erfasst die Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen automatisch. Dadurch sollen deren Aufenthalte im Schengenraum transparenter dokumentiert und der Sicherheitsstandard erhöht werden.
Am Flughafen Zürich wird das EES ab 17. November die Passkontrolle und den Stempel in selbigem ersetzen. Das System erstellt bei der Einreise von Drittstaatsangehörigen elektronische Einträge und erfasst die biometrischen Merkmale, also Gesichtsbild und Fingerabdrücke. Diese Daten stehen allen Schengenstaaten zur Verfügung und sollen die Personenidentifikation sowie die Kontrolle von Ein- und Ausreisen erleichtern. Sie werden zentral von der EU gespeichert und sind grundsätzlich drei Jahre gültig, sofern in dieser Zeit keine erneute Einreise erfolgt, teilt der Flughafen mit. Danach sei eine erneute Registrierung erforderlich.
Erfasst werden die Reisenden aus Drittstaaten an sogenannten Kiosken in der Passkontrollhalle sowie im Dock B. Alternativ kann die Erfassung aber auch an einem bedienten Schalter erfolgen. Eine Registrierung vor Reiseantritt ist hingegen nicht möglich, weil die EU vorgibt, dass die Bestätigung der Angaben sowie das Erstellen des Dossiers direkt bei der Einreise erfolgen müssen.
E-Gates bleiben in Betrieb
Da das Registrieren gegenüber der automatischen Passkontrolle oder dem prüfenden Blick der Polizistin und dem Stempeln länger dauert, müssen Drittstaatsangehörige ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz oder einem anderen Schengenstaat mit längeren Wartezeiten rechnen, wenn sie sich das erste Mal registrieren. Reisende mit einem biometrischen Pass und mit Schweizer-, EU- oder Efta-Staatsangehörigkeit sowie Inhaberinnen und Inhaber einer Schweizer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (B oder C) können aber nach wie vor die automatisierten Passkontrollen (E-Gates) für die Ein- oder Ausreise nutzen.
Um die Kantonspolizei, welche für die Grenzkontrolle und damit für die Ausführung der EU-Vorgaben zuständig ist, zu unterstützen, hat die Flughafen Zürich AG als Betreiberin des Airports bauliche Massnahmen umgesetzt und neben den neu platzierten «Kiosken» auch die Beschilderung dorthin angepasst. (pd.)