Wirtschaft in Kürze

Kanton Zürich: Finanzausgleich soll überprüft werden

13 Jahre nach der letzten grossen Reform erachtet es der Regierungsrat für angezeigt, die gesetzlichen Grundlagen für den Zürcher Finanzausgleich zu überprüfen.

Der Finanzausgleich sorgt für die notwendige finanzielle Stabilität in den Zürcher Gemeinden und im gesamten Kanton. Dieses Fazit zieht der Regierungsrat im Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2025, den er am Dienstag veröffentlicht hat. Das Ziel des Finanzausgleichs ist es, dass alle Gemeinden ihre notwendigen Aufgaben erfüllen können, ohne dass ihre Steuerfüsse zu stark voneinander abweichen. Dieses Ziel wurde in den Jahren 2020 bis 2024 erreicht. Die Spannweite der Steuerfüsse lag zwischen 72 und 130 Prozent. Ohne Finanzausgleich hätte sie zwischen 26 und 319 Prozent gelegen.

Seit der geltende Zürcher Finanzausgleich 2012 in Kraft getreten ist, haben sich der Kanton und die Gemeinden in finanzieller Hinsicht weiterentwickelt. Die Steuerkraft wächst in allen Gemeinden, besonders stark in den finanzstarken Gemeinden. Verschiedene Gesetzesänderungen führten zu einer Verschiebung von Aufgaben und deren Finanzierung von den Gemeinden in Richtung Kanton. Zudem sorgt der pauschal angesetzte Zentrumslastenausgleich für die Städte Zürich und Winterthur gelegentlich für Kritik. Wegen dieser Veränderungen hält es der Regierungsrat für angezeigt, die gesetzlichen Grundlagen des Finanzausgleichs zu überprüfen.

Mit dem Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht berichtet der Regierungsrat dem Kantonsrat, ob der Finanzausgleich seine Ziele erfüllt. Er beinhaltet auch eine Bevölkerungsbefragung zur Zufriedenheit mit den Leistungen und der Steuerpolitik der Gemeinden. Die grosse Mehrheit der Befragten ist mit den Leistungen zufrieden und fühlt sich in ihrer Wohngemeinde wohl. Eine deutliche Mehrheit wünscht sich geringere Unterschiede zwischen den Steuerfüssen der Gemeinden. (pd.)

Der Bericht ist online verfügbar unter: zh.ch/gemeinde-wirksamkeitsbericht

Implenia-GV: Alle Anträge genehmigt

Die ordentliche Generalversammlung der Implenia AG mit Sitz im Glattpark hat am Dienstag alle Anträge des Verwaltungsrats mit grosser Mehrheit gutgeheissen. 99,78% der Aktionäre genehmigten die ordentliche Dividende von  90 Rappen je Aktie und genehmigten den Jahresbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung 2024; den Vergütungsbericht 2024 sowie den Bericht über nichtfinanzielle Belange je in einer Konsultativabstimmung. Ebenfalls zugestimmt haben sie der maximalen Gesamtvergütung des Verwaltungsrats sowie der maximalen Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2026.

Die Aktionäre bestätigten die Verwaltungsräte Hans Ulrich Meister (Präsident), Kyrre Olaf Johansen, Henner Mahlstedt, Barbara Lambert, Judith Bischoff und Raymond Cron. An STelle von Verwaltungsrat Martin Fischer, der sich nicht mehr zur Wiederwahl stellte, hat die GV Marie-Noëlle Zen-Ruffinen als neue Verwaltungsrätin und Mitglied des Nomination and Compensation Committee gewählt. Die 49-Jährige ist Rechtsanwältin und Titularprofessorin an der Fakultät für Wirtschaft und Management der Universität Genf. Seit 2016 hält die Schweizer Bürgerin verschiedene Verwaltungsratsmandate, unter anderem bei der Baloise Group sowie bei der Banco Santander International SA.  (pd.)

Gwunderbrunnen

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