Verschärfte Regeln für Powerbanks

Seit 15. Januar sind  Laden und Nutzung von Powerbanks während des Fluges bei Swiss und Edelweiss nicht mehr erlaubt. Zudem dürfen pro Passagier maximal zwei dieser Energiespeicher mitgeführt werden – aus Sicherheitsgründen.

Es gibt dutzende von Videos im Internet, die brennende Akkus zeigen – die sich zudem kaum löschen lassen. «Aufgrund der in Powerbanks verbauten Lithium-Batterien besteht bei Fehlfunktionen ein potenzielles Brandrisiko», heisst es denn auch in einer Mitteilung, welche Swiss und Edelweiss vergangene Woche verschickt haben.

Die Konsequenz: Die gesamte Lufthansa-Gruppe, zu der auch Swiss und Edelweiss gehören, führen neue Regeln für die Mitnahme und Nutzung von Powerbanks an Bord ein und wollen damit die Sicherheit für Fluggäste und Besatzungen erhöhen. Künftig ist das Laden elektronischer Geräte wie Mobiltelefone oder Tablets mittels dieser portablen Energiespeicher während des Fluges nicht gestattet. Zudem ist es untersagt, Powerbanks über die Stromversorgung an Bord aufzuladen.

Pro Fluggast können maximal zwei Powerbanks mitgeführt werden. Es ist zudem nicht mehr erlaubt, diese im Gepäckfach über den Sitzen aufzubewahren. «Powerbanks sind entweder am Körper zu tragen oder in der Sitztasche beziehungsweise im Handgepäck unter dem Vordersitz zu verstauen.»

Gilt auch für E-Zigaretten

Der Transport im aufgegebenen Gepäck bleibt weiterhin ganz verboten. Die Regelung orientiert sich an den aktuellen Empfehlungen der internationalen Luftfahrtorganisationen EASA, FAA, IATA und ICAO.

Entsprechende Regelungen gelten auch für E-Zigaretten. Weiterhin zulässig ist es hingegen, mit den Powerpacks essenzielle medizinische Geräte zu versorgen, die Akkustrom benötigen.

Fürs Mitnehmen von Powerbanks mit einer Leistung zwischen 100  und maximal 160 Wattstunden (Wh) ist sogar eine Genehmigung der jeweiligen Fluggesellschaft erforderlich.  (pd.)

Weitere Informationen über elektronische Geräte im Flugzeug finden sich hier.