Sommer: Immer an den Sonnenschutz denken
Die sonnigen Tage locken ins Freie – doch die stärkere UV-Strahlung in den Sommer-monaten bedeutet auch ein erhöhtes Hautkrebsrisiko.
UV-Schäden der Haut summieren sich über die Jahre und können nicht rückgängig gemacht werden. «Viele unterschätzen die Intensität der UV-Strahlung», sagt Joëlle Jufer, Präventionsspezialistin bei der Krebsliga Schweiz. «Deshalb ist es hilfreich, kurz den UV-Index zu prüfen, bevor man das Haus verlässt». Dieser Index ist ein internationales Messinstrument, das die Stärke der ultravioletten Sonnenstrahlung angibt. Ein hoher UV-Index bedeutet erhöhte Sonnenbrandgefahr – und damit ein erhöhtes Hautkrebsrisiko. Rund 25 000 Menschen erkranken in der Schweiz pro Jahr an hellem (weissem) Hautkrebs. Bereits ab einem UV-Index von 3 ist aktiver Sonnenschutz wichtig: am besten mit Pausen am Schatten, UV-Kleidung und Sonnenhut sowie Sonnencreme. Ab einem Wert von 8 rät die Krebsliga, Aufenthalte in der direkten Sonne zu vermeiden, insbesondere für Kinder und Personen mit heller Haut.
UV-Strahlung ist nicht überall gleich stark. Sie verstärkt sich unter anderem mit zunehmender Höhe: Pro 1000 Höhenmeter nimmt die Intensität um etwa 10 Prozent zu. Reflektierende Oberflächen wie Wasser, Schnee oder heller Beton können die Belastung erhöhen – oft unbemerkt. Und auch bei bewölktem Himmel erreicht bis zu 80 Prozent der UV-Strahlung die Erde. Deshalb lautet die Devise: Wetterbericht und UV-Index prüfen, Sonnenschutz einplanen und den Sommer unbeschwert geniessen. In der Wetter-App von Meteo Schweiz wird der UV-Index jeweils aktuell angegeben. Weitere Informationen zum Sonnenschutz findet man auch auf der Website der Krebsliga.
Arbeit im Freien
Besonders gilt der angemessene Sonnenschutz für Berufstätige, die im Freien arbeiten müssen. Studien zeigen, dass das Arbeiten im Freien über die Jahre klar mit einer erhöhten Belastung verbunden ist. Wer während der Arbeitszeit jeden Tag im Freien arbeitet, ist einer mehr als doppelt so hohen UV-Strahlung ausgesetzt als ein Indoorworker (Freizeit und Ferien eingerechnet). Das hat auch Folgen bei den Berufskrankheitsfällen. In der Schweiz geht man von rund 1000 berufsbedingten Fällen von hellem Hautkrebs aus.
Gut zu wissen: Eine Erkrankung an weissem Hautkrebs kann in Zusammenhang mit der Arbeit im Freien stehen. In diesen Fällen handelt es sich um eine Berufskrankheit. Diese Erkrankungen sind der Unfallversicherung zu melden. Dies gilt übrigens auch für einen starken Sonnenbrand, einen Sonnenstich oder einen Hitzschlag, der in Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit steht.(pd.)
Mit diesen drei Tipps schützt man sich am wirkungsvollsten:
1. Schatten ist der beste Sonnenschutz – am besen zwischen 11 und 15 Uhr, wenn sie am stärksten ist, die direkte Sonneneinstrahlung meiden
2. Kleider, Hut und Sonnenbrille tragen – schützt die Haut zuverlässiger als Sonnencreme
3. Sonnenschutzmittel regelmässig und in genügender Menge auftragen –mit UVA- und UVB-Filter und mindestens Lichtschutzfaktor (LSF) 30.