Eine kleine Gruppe stellt das System vor grosse Herausforderungen

Der Kanton Zürich verfügt über ein grundsätzlich funktionierendes System zur Unterbringung von straffälligen Jugendlichen. Allerdings fehlen für die kleine Gruppe der hochbelasteten Jugendlichen tragfähige Angebote.

Die Mehrheit der Jugendlichen wächst problemlos in die Gesellschaft hinein: «Nur etwa fünf Prozent der jungen Menschen bekommen es aufgrund eines Delikts mit der Jugendstrafrechtspflege zu tun, wobei vier Prozent wegen eines Bagatelldelikts belangt werden», so die Direktion der Justiz und des Innern in einer Mitteilung. Ein solches lasse sich mit einem Verweis, einer Busse oder einem präventiven deliktorientierten Kurs auffangen.

Eine kleine Gruppe von rund einem Prozent fällt laut Mitteilung hingegen durch wiederholte, teils schwere Delikte auf. Diese Jugendlichen stellen die Jugendstrafrechtspflege vor besondere Herausforderungen. Gestützt auf den im Jugendstrafrecht verankerten Grundsatz «Schutz und Erziehung» müssen die zuständigen Stellen für diese Jugendlichen geeignete Massnahmen finden. Ziel der Massnahmen ist eine nachhaltige Integration in die Gesellschaft.

«Der Unterstützungsbedarf dieser Zielgruppe ist komplex und erfordert geeignete Institutionen sowie eine interdisziplinäre Betreuung, die pädagogische, psychologische und psychiatrische Perspektiven umfasst», so der Kanton. In der Praxis zeigen sich jedoch wiederholt Engpässe und Umsetzungsprobleme.

Vor diesem Hintergrund hat die Direktion der Justiz und des Innern die bestehenden Angebote überprüft und fachlich fundierte Massnahmen zur Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft erarbeitet. «Für die spezifische und kleine Gruppe von Jugendlichen, um die es hier geht, brauchen wir passende Unterbringungsmöglichkeiten. Diese müssen langfristig tragfähig sein und den Betroffenen Konstanz und Stabilität sichern», lässt sich Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) in der Mitteilung zitieren.

Übergangsstation für Time-outs

Der Bericht stellt etwa Entwicklungspotenzial bei Koordination und Kooperation fest. Die von Kanton zu Kanton verschieden gesteuerte Versorgungslandschaft soll durch eine verbesserte inner- und interkantonale Vernetzung gestärkt werden.

Ein Schwerpunkt liegt zudem auf dem Ausbau des Angebots für hochbelastete delinquierende Jugendliche. Geplant ist eine geschlossene Übergangsstation, die Time-outs für Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren ermöglicht. Die Station soll Jugendliche in akuten Krisensituationen kurzfristig aufnehmen/betreuen können.

Angestrebt wird eine jugendgerechte Infrastruktur mit 10 bis 15 Plätzen in altersgetrennten Wohngruppen. Die Jugendlichen sollen sich zwischen einer Woche und maximal drei Monaten in der Time-out-Einrichtung aufhalten.

«Zur Konkretisierung der Massnahme ist eine Machbarkeitsstudie vorgesehen», heisst es in der Mitteilung. Kurzfristig stellt das Massnahmenzentrum Uitikon im Sinne eines Pilotprojekts neun Time-out-Plätze für Jugendliche ab 16 Jahren zur Verfügung. Mit der Einrichtung der Time-out-Station verbunden ist der Anspruch, Sicherungsmassnahmen künftig in dafür geeigneten Institutionen durchführen zu können – und nicht mehr im Gefängnis. Die bestehende Jugendabteilung im Gefängnis Limmattal soll verkleinert werden und einen noch stärkeren Fokus auf Schutz und Erziehung haben.

Zu weiteren Massnahmen gehören der Ausbau der geschlossenen Angebote für besonders herausfordernde Unter-16-Jährige oder spezialisierte Angebote für Junge mit erheblichen Bildungsdefiziten und kognitiven Einschränkungen. (pd.)