Kantonsrat: Nein zur «Flughafen-Nachtruhe-Initiative», Ja zu einem Gegenvorschlag
Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Volksinitiative «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» abzulehnen. Mit 9 zu 6 Stimmen unterstützt die KEVU stattdessen einen Gegenvorschlag, um dem Lärmschutz in der Nacht mehr Gewicht zu verleihen.
Die siebenstündige Nachtflugsperre, auf die der Staat gemäss dem heutigen kantonalen Flughafengesetz hinwirken muss, wird aus Sicht der Initianten vom Flughafen Zürich konstant missachtet. Ziel der Volksinitiative ist es, die Lärmbelastung nach 23 Uhr deutlich zu reduzieren. Dazu möchten die Initianten mit einer Anpassung des Flughafengesetzes den Kanton Zürich beziehungsweise den Regierungsrat stärker in die Pflicht nehmen.
Der Regierungsrat erklärte die Volksinitiative gemäss dem Grundsatz «im Zweifel für das Volk» für gültig, obwohl sie nur mit einer grosszügigen Auslegung mit dem Bundesrecht vereinbar sei. Die grosse Mehrheit der Kommission folgt dieser Argumentation, während eine kleine Minderheit (die 2 Mitglieder der FDP) die Volksinitiative für ungültig erklären will. Allerdings beantragt die KEVU, die Volksinitiative abzulehnen. Ein Teil der Kommission zweifelt an der Umsetzbarkeit diverser Regelungen, ein anderer ist mit deren Inhalt grundsätzlich nicht einverstanden.
Lieber progressive Lärmgebühren
Die Mehrheit der Kommission möchte das Anliegen der Initiative aufnehmen, den Lärmschutz verbessern und macht deshalb einen Gegenvorschlag, soweit er im Rahmen des kantonalen Gesetzes überhaupt möglich ist. Der Regierungsrat soll künftig einen ausgeprägteren Fokus auf den Lärmschutz legen und verstärkt auf die Einhaltung der bundesrechtlichen Nachtflugordnung hinwirken.
Dabei zielt der Gegenvorschlag vor allem auf die verspäteten Flüge, die in der Zeit zwischen 23 und 23.30 bewilligungsfrei abgewickelt werden. Die Zahl der Flugbewegungen in dieser letzten halben Stunde soll gesenkt werden, nicht zuletzt mit progressiv steigenden Lärmgebühren, die eine Lenkungswirkung entfalten sollen. Damit sollen Starts in der letzten halben Stunde schon aus wirtschaftlichen Gründen vermieden werden. Eine Minderheit (Grüne, SP) möchte, dass die Fluggebühren auch für bestimmte Flugverbindungen steigen, wenn diese wiederholt verspätet erfolgen.
Flughafen soll mehr informieren
Stärker in die Pflicht genommen werden soll auch der Flughafen. Er müsste künftig zeitnah über die Gründe für die Nichteinhaltung der Nachtflugordnung informieren. Eine Minderheit (SP, Grüne) verlangt, dass die Information innerhalb von 24 Stunden erfolgen soll.
Zudem soll der Regierungsrat dem Kantonsrat künftig jährlich nicht nur über die Veränderung der Anzahl der vom Fluglärm gestörten Personen, sondern neu auch über die Einhaltung der Nachtflugordnung Bericht erstatten. Dieser Bericht müsste vom Kantonsrat zur Kenntnis genommen werden. Eine Minderheit (SP, Grüne) will, dass der Kantonsrat den Bericht genehmigen muss.
Eine andere Minderheit (GLP, SP, Grüne) fordert, dass die Staatsvertretung im Verwaltungsrat vom Regierungsrat angewiesen wird, sich bestmöglich für die Einhaltung der Nachtflugordnung einzusetzen. Die Kommissionsmehrheit vertritt die Ansicht, dass eine solche Anweisung rechtlich nicht zulässig wäre, weil sich das Weisungsrecht gemäss Flughafengesetz auf Änderungen der Lage und Länge der Pisten und Gesuche um Änderungen des Betriebsreglements beschränkt.
Hub-Funktion nicht gefährden
Eine Kommissionsminderheit (SVP, FDP) beantragt dem Kantonsrat, den Gegenvorschlag abzulehnen. Angesichts der grossen wirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens Zürich möchte sie keine weiteren Regelungen in das Flughafengesetz aufnehmen, welche seine Hub-Funktion gefährden könnten. (pd./rs.)