Betriebsreglement 14/17 mit Gegenwind aus dem Süden

Roger Suter

Der Lärm werde weniger, stellen die Experten in Aussicht. Der Betrieb werde sicherer, heisst es am Flughafen. Trotzdem wehren sich vor allem die Südgemeinden gegen das Betriebsreglement 2014/17.

 

Derzeit liegt auch in Kloten, Opfikon und Wallisellen das geänderte Betriebsreglement 2014/2017 (Kurz BR14/17)auf. Damit will die Flughafen Zürich AG einerseits zahlreiche Massnahmen aus dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) umsetzen. Dieser legt auf Bundesebene fest, wo, wann und wie geflogen wird. Einerseits geht es darum, Forderungen einer Sicherheitsüberprüfung von 2012 nachzukommen, andererseits soll auch der Lärm reduziert werden.

Der Flughafen und das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl kommen aber auch ­einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2021 nach. Dieses hatte unter anderem bemängelt, dass es keine sachplanerischen Vorgaben gegen den Lärm der zweiten Nachtstunde (23 bis 24 Uhr, also die verspäteten Maschinen) gibt. Auch fehlte dem Gericht eine Abwägung zwischen dem wirtschaftlichen Nutzen des Drehkreuzbetriebs – welchen der Flughafen als essenziell betrachtet – und der Nachtruhe  der Bevölkerung – wie dies Fluglärmorganisationen seit langem fordern.

Das nun aufliegende BR14/17 enthält eine Reihe von Massnahmen, welche die Situation unter dem Strich verbessern, steht in den dazugehörigen Berichten zum Lärm und zur Sicherheit. Trotzdem wollen sich die Gemeinden im weiteren Süden des Flughafens dagegen wehren. Die Stadträte von Kloten, Opfikon und Wallisellen wollen an ihren nächsten Sitzungen anfangs Februar darüber befinden, ob sie gegen das BR14/17 vorgehen.

Südstart straight verursacht Lärm

Hauptgrund für den Widerstand aus dem Süden ist, dass es mehr Starts in diese Richtung geben könnte, wenn die Bise weht und deshalb wegen Rückenwind nicht gen Westen gestartet werden kann. Bislang drehen die Maschinen kurz nach dem Start Richtung Süden nach links ab, um den dicht besiedelten Norden Zürichs und das Glattal mit möglichst wenig Fluglärm zu belasten. Dabei kreuzen sie aber die Durchstartkorridore für Landungen aus dem Norden, weshalb beides nicht gleichzeitig erfolgen kann. Die Kapazität des Flughafens verringert sich, was dieser  als ein Grund für fast allabendliche Verspätungen anführt.

Neu steht im BR14/17, dass, sollte das Wetter keine Landung auf Piste 28 erlauben, «die Abflüge von Strahlflugzeugen ausschliesslich auf der Piste 16 geradeaus oder mit Rechtskurve» erfolgen – der vom Süden und der Stadt Zürich gefürchtete «Südstart straight» wäre damit genauso Tatsache wie der «Right-Turn» über Glattbrugg, Seebach und Affoltern.

Dieser Südstart geradeaus mit einer viel grösseren Linkskurve oder gleich ­einer nach rechts sei eine gute Lösung, findet das Bazl. Eine ganze Reihe von betroffenen Gemeinden im Süden und Südwesten des Flughafens hat aber bereits Widerstand angekündigt und unterstützt diesen mit Musterbriefen für Einsprachen (die noch bis 17. Februar möglich sind). Wer jetzt keine Einsprache ­erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und darf gegen eine allfällige Genehmigung des Betriebsreglements nicht Beschwerde führen. Das Fluglärm-Forum Süd (umfasst Gemeinden der Bezirke Uster und Meilen mit rund 300 000 Einwohnern) bemängelt vor allem, dass unklar sei, wann genau eine Bisenlage herrsche und dieser Südstart praktiziert werde. Ausserdem gefährde das Risiko eines Absturzes (zu) viele Menschen unter dieser neuen Flugroute – was bisher nicht in die Betrachtungen eingeflossen sei. «Es gibt kein anderes neues Abflugverfahren, das mehr Menschen dermassen stark belastet», moniert die Plattform der Städte und Gemeinden im Süden des Flughafens. Auch die Organisation «Region Ost» (78 Städte und Gemeinden, praktisch lückenlos von Winterthur bis zum Bodensee mit insgesamt gut 700 000 Einwohnern) behält sich rechtliche Schritte vor.

Startlärm schon ab 6 Uhr möglich

Zeitlich will der Flughafen die Pisten flexibler nutzen können. Eine solche Änderung betrifft auch die Abflüge im Nordkonzept: Wenn von Norden (Pisten 32 und 34) gelandet wird, sollen startende Maschinen bereits ab 6 (bisher 7 Uhr) und bis 22 Uhr (bisher 21 Uhr) sämtliche anderen Startpisten benutzen können. Bei Bise oder schlechter Sicht würde dann über die «Opfiker» Piste 16 mit anschliessender Linkskurve über Wallisellen gestartet, die so im bisherigen Konzept fehlte.

Der Umweltverträglichkeitsbericht zum Betriebsreglement 2014/2017 geht dank der nun aufliegenden Massnahmen insgesamt dennoch von einer Reduktion der Fluglärmbelastung aus – obwohl die Verkehrsprognose 2035 von einer Zunahme des Lärms ausgeht. Besonders in der zweiten Nachtstunde von 23 bis 24  Uhr sei eine deutliche Lärmreduktion zu erwarten, da ein stabilerer Betrieb tagsüber weniger Verspätungen nach sich zieht. Davon profitieren aber in erster Linie die Nordgemeinden, wo die letz-ten Maschinen jeweils starten.