Aus dem Gemeinderat: Zwischen Startbahn und Stadtleben – wohin entwickelt sich Airport City?

Airport City umfasst das Gebiet vom Bahnhof Glattbrugg bis hin zum Balsberg, zwischen Birch- und Flughofstrasse sowie der Schaffhauserstrasse. Es liegt in den Gemeinden Rümlang und Kloten, zum grössten Teil aber auf Opfiker Boden. Aktuell kennen wir es vor allem als Indus­triequartier. Doch wie wird dieses Quartier in zehn und mehr Jahren aussehen? Das Gebiet verfügt über ein grosses Entwicklungspotenzial. So ist es auch im ­Interesse der ansässigen Grundeigen­tümerschaften und der Stadt Opfikon, diesen Raum attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten.

Was das genau bedeutet, das wird jedoch unterschiedlich ausgelegt. Zudem gibt es bei diesem Vorhaben noch einige Herausforderungen zu bewältigen. Beispielsweise ist es wünschenswert, dass die Liegenschaften in Airport City sinnvoll bewirtschaftet werden. In diesem ­Zusammenhang gaben auch ungenutzte Gewerbeflächen bereits zu reden. Nicht nur in Opfikon, sondern schweizweit. Aufgrund überkommunaler rechtlicher Vorgaben können die Gewerbeflächen ­jedoch nicht einfach als Wohnraum umgenutzt werden. Die Lärmschutzverordnung (LSV) schränkt hier die Wohnungsnutzung ein und der kantonale Richtplan beziehungsweise die Abgrenzungslinie (AGL) verunmöglicht eine Umzonung von Gewerbe- zu Wohnflächen.

 

«Als FDP Opfikon engagieren wir uns für liberale Rahmen­bedingungen in Opfikon.»

Manuela Bührer, Gemeinderätin FDP

 

Gleichzeitig entstehen neue Ideen für die Zukunft von Airport City. Ein spannendes Projekt ist «Meet» von Coop, geplant im Gebiet Glattbrugg Cher und Rümlang Bäuler. Dieser Multifunktionskomplex soll einen Ort der Begegnung schaffen. Vorgesehen sind ein Coop-Supermarkt, Gastronomie und Hotellerie, Bildungs- und Arbeitsplätze sowie Angebote für Freizeit, Sport und Erholung.

Übergreifend sind auch die Parkierungsvorschriften ein wichtiges Thema. Damit beschäftigen wir uns zurzeit in der Spezialkommission Planung. Die neue Parkplatzverordnung Airport City lag bereits öffentlich auf und hat seither eine negative Vorwirkung. Die Verordnung dient als Steuerungsinstrument für den Verkehr und hat zum Ziel, zu einer attraktiven Gebietsentwicklung beizutragen. Auch hier legt der Kanton Zürich mit seinem Richtplan und den zugehörigen Wegleitungen den Rahmen fest. Dadurch können wir auf Gemeindeebene (leider) nicht schalten und walten, wie wir wollen. Als FDP begrüssen wir die Modernisierung des bestehenden Reglements, ­beanstanden jedoch die Bedarfsplanung der Parkfelder. Mit der neuen Verordnung wird der Bauherrschaft zwar keine Mindestanzahl von Parkplätzen mehr vorgeschrieben. Im Vergleich zur vorherigen Regelung in der Bau- und Zonenordnung (BZO) dürfen jedoch weniger Parkplätze gebaut werden als bisher. Unserer Meinung nach wird dadurch der Gestaltungsfreiraum der Bauherrschaft beschnitten.

Wir setzen uns für moderate gesetzliche Vorgaben ein, die den einzelnen Akteurinnen und Akteuren Entscheidungsfreiheit überlassen. Deshalb habe ich mich innerhalb der Kommission für eine Lösung eingesetzt, die der Bauherrschaft grösstmöglichen Spielraum bei der Parkplatzplanung einräumt. Mein Antrag fand jedoch keine Mehrheit. Es wird sich nun in den nächsten Wochen zeigen, wie wir als FDP Opfikon hier taktisch vorgehen, wenn das Geschäft im Gemeinderat zur Abstimmung kommt. Klar ist: Wir werden uns weiterhin für liberale Rahmenbedingungen in Opfikon einsetzen.

 

In der Rubrik «Aus dem Gemeinderat» schreiben Opfiker Gemeinderätinnen und Gemeinderäte regelmässig Beiträge. Sämtliche im Parlament vertretenen Parteien bekommen hierzu Gelegenheit.