Wie man Kandidierende richtig mischt oder korrekt verdoppelt
Beim Wählen kann man es sich einfach machen und die Liste einer Partei einwerfen. Oder man wählt individuell. Das ist wie verdünntes Bier trinken und in der Migros einkaufen.
Die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden der Stadt Opfikon für die Amtsdauer 2026 bis 2030 nahen: Am Sonntag, 8. März, ist Annahmeschluss für die Wahlcouverts. An der Urne zu wählen sind 36 Mitglieder des Gemeinderates, 6 Mitglieder des Stadtrates inklusive dessen Präsidenten (der Schulpräsident bzw. die Schulpräsidentin stösst als siebtes Mitglied dazu), 7 Mitglieder der Schulpflege (inklusive Präsidentin oder Präsident) und 4 Mitglieder der Sozialbehörde (Präsidentin oder Präsident wird das zuständige Stadtratsmitglied).
Ausserdem sind 5 Mitglieder der reformierten Kirchenpflege inklusive deren Präsidentin zu bestimmen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für all das findet am Sonntag, 10. Mai, statt.
Panaschieren und kumulieren
So weit, so gut. Aber wie wählt man nun? Diese Frage stellt sich insbesondere beim Gemeinderat, für den man acht Kandidatenlisten erhalten hat sowie eine leere Liste. Stellen Sie sich vor, Sie haben zwei gute Freunde, die in verschiedenen Parteien sind, möchten aber dennoch beide wählen, dann kommen Sie nicht ums Panaschieren herum. Wenn man zudem kumuliert, freuen sich die Freunde doppelt. Gar keine gute Idee wäre es allerdings, beide Parteilisten einzuwerfen, da dann beide ungültig sind.
Spätestens seit der Einführung der Cumuluskarte bei der Migros kann man nachvollziehen, was das lateinische Wort «cumulus» bedeutet: Anhäufung. Bei der Migros häuft man Punkte an, bei den Gemeinderatswahlen Stimmen. Man nimmt die Parteiliste des ersten Freundes, streicht einen Namen und notiert den des Freundes ein zweites Mal. So erhält er eine zweite Stimme.
Für den zweiten Freund ist das Panaschieren gefragt – was zumindest jene Leute kennen, die ihr Bier gern mit Citro versüssen. Das französische Wort «panacher» bedeutet «farbig machen, mischen». Beim Wählen mischt man die Kandidatinnen und Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten: Auf der ausgewählten Liste streicht man zwei weitere Personen (oder benützt leere Linien, falls vorhanden) und fügt den Namen des zweiten Freundes ein. Er sollte allerdings nicht nur ein guter Kumpel sein – er muss offiziell als Kandidat aufgestellt sein.
Unbedingt unterschreiben
Ist die perfekte Wahlliste erst zusammengestellt, darf man nicht vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben. Sonst war die ganze Mühe vergebens.
Für den Stadtrat gibt es keine gedruckten Listen, da muss man seine bevorzugten Politikerinnen und Politiker selbst aufschreiben. Aber Achtung: Hier darf man (im Gegensatz zu den Gemeinderatswahlen) die gleiche Person nicht zweimal nennen, sonst ist eine Stimme ungültig. Von den maximal sechs Namen, die man auf dem Stadtratswahlzettel auflistet, kann man zudem eine Person fürs Stadtpräsidium wählen und zusätzlich notieren. Dasselbe gilt sinngemäss für die Schulpflege und die Sozialbehörde.