Über diese Hürden müssen Einbürgerungswillige springen

Tobias Stepinski

Wer sich in Opfikon, Kloten oder Wallisellen einbürgern lassen will, durchläuft zwar dasselbe rechtliche Verfahren. Kosten, Ablauf und Dauer unterscheiden sich je nach Zürcher Gemeinde jedoch deutlich.

In Opfikon, Kloten und Wallisellen leben Tausende Menschen mit ausländischem Pass. Viele von ihnen erfüllen die formellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung, doch der Weg zum Schweizer Bürgerrecht unterscheidet sich je nach Wohnort. Während die gesetzlichen Grundlagen kantonal und bundesweit festgelegt sind, setzen die Gemeinden ihre Verfahren unterschiedlich um. Eine im Dezember 2025 veröffentlichte Studie des Statistischen Amts des Kantons Zürich zeigt, wo sich diese Verfahren gleichen und wo sie sich unterscheiden.

Knapp 14 000 Gesuche kantonsweit

In Opfikon gingen 2024 insgesamt 153 Einbürgerungsgesuche ein, 2025 waren es 151 Gesuche. Das Opfiker Bürgerrecht erhielten 2024 insgesamt 225 Personen, 2025 waren es 205 Personen. Die Stadt weist darauf hin, dass Einbürgerungsverfahren mehrere Jahre dauern können und die ausgewiesenen Einbürgerungen deshalb auch Gesuche aus Vorjahren betreffen. Mit den Einbürgerungen verfolge die Stadt kein politisches Ziel. «Das Einreichen eines Einbürgerungsgesuchs ist eine persönliche Entscheidung, die keiner politischen Beeinflussung bedarf», erklärt Sibylle Neidhardt, Bereichsleiterin Einbürgerungen.

In Kloten werden Einbürgerungsgesuche nicht direkt bei der Stadt eingereicht, sondern über das Gemeindeamt des Kantons Zürich oder das Staatssekretariat für Migration. Der Stadt wurden 2023 insgesamt 55 Gesuche, 2024 117 Gesuche und 2025 nochmals 93 Gesuche zugewiesen. Die Zahl der eingebürgerten Personen lag bei 96 im Jahr 2023 und stieg 2024 auf 141 Personen. Auch hier verfolge die Stadt mit Einbürgerungen kein politisches Ziel. «Wer die Voraussetzungen erfüllt und ein entsprechendes Gesuch stellt, muss eingebürgert werden», sagt Michel Gelin, Leiter Marketing und Kommunikation.

In Wallisellen wurden 2024 insgesamt 128 Personen eingebürgert, davon 116 im ordentlichen Verfahren und 12 im erleichterten Bundesverfahren. Die Anzahl Einbürgerungen habe sich 2025 mit «zunehmender Tendenz» in derselben Grössenordnung bewegt. Stellvertretender Stadtschreiber Marcel Amhof sagt zum Verfahren: «Die Gesuchstellenden schätzen den effizienten Ablauf und die gepflegte Begleitung im Verfahren. Es besteht daher kein Anlass, daran etwas Grundsätzliches zu ändern.»

Insgesamt hat die Zahl der Einbürgerungsgesuche in den letzten 15 Jahren deutlich zugenommen. 2009 stellten rund 9000 Personen ein Gesuch, 2021 ging die Anzahl auf knapp 6000 zurück, bevor die Zahlen wieder deutlich anstiegen. 2024 wurde mit knapp 14 000 Gesuchen ein neuer Höchstwert erreicht, dies entspricht gegenüber 2009 einem Plus von 56 Prozent.

 

«Die Folgeanhörung ist keine Prüfung, sondern dient dem gegenseitigen persönlichen Kennenlernen von Gesuchstellenden und Behördenmitgliedern.»
Marcel Amhof, stellvertretender Stadtschreiber Wallisellen

 

Weniger persönliche Gespräche

Ein zentrales Unterscheidungsmerkmal zwischen den Gemeinden ist der Umgang mit Einbürgerungsgesprächen. Nur noch rund die Hälfte der Zürcher Gemeinden führt ein Gespräch mit Gesuchstellenden, ein weiteres Drittel nur in bestimmten Fällen. Ziel sei dabei in erster Linie das persönliche Kennenlernen sowie die Einschätzung der sozialen und kulturellen Integration, hält die Studie fest.

In Opfikon werden seit Ende Juni 2023 keine Einbürgerungsgespräche mehr geführt. Stattdessen müssen die Gesuchstellenden einen Deutsch- und einen Staatskundetest absolvieren sowie ein Motivationsschreiben einreichen, das Bestandteil des Einbürgerungsgesuchs ist. Die Tests werden in der Regel bei der Wirtschaftsschule KV Zürich Business School, Weiterbildungszentrum für Beruf und Karriere (WBK), in Dübendorf absolviert. Ausnahmen gelten unter anderem für Personen, die mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht haben – davon mindestens drei Jahre auf der Sekundarstufe I – oder über einen Abschluss auf Sekundarstufe II in der Schweiz verfügen.

In Kloten wird zwischen verschiedenen Personengruppen unterschieden. Bei in der Schweiz geborenen oder hier aufgewachsenen Personen wird in der Regel auf Gespräche verzichtet. Bei im Ausland geborenen, über 25 Jahre alten Gesuchstellenden werden hingegen Gespräche geführt. Diese finden mit zwei Mitgliedern der Bürgerrechtskommission statt. «Dabei geht es darum, die Personen kennenzulernen und mehr über ihre Lebensgestaltung zu erfahren», sagt Gelin. Wissensfragen würden dabei nicht gestellt, da diese bereits mit dem kantonalen Grundkenntnistest geprüft worden seien.

In Wallisellen wird mit allen gesuchstellenden Personen über zwölf Jahren ein Einbürgerungsgespräch geführt. Zusätzlich findet in bestimmten Fällen eine weitere Anhörung durch einen dreiköpfigen Ausschuss des Stadtrates statt, die rund zwanzig Minuten dauert. «Die Folgeanhörung ist keine Prüfung, sondern dient dem gegenseitigen persönlichen Kennenlernen von Gesuchstellenden und Behördenmitgliedern», sagt Amhof.

Motivationsschreiben nehmen zu

Fast alle Zürcher Gemeinden informieren heute über den Einbürgerungsprozess am Schalter und im Internet. Rund zwei Drittel bieten zusätzlich persönliche Beratungen an. Diese dauern im Durchschnitt fünf bis 15 Minuten und werden meist durch Verwaltungspersonal durchgeführt. Gegenüber 2022 habe sich dieses Angebot kaum verändert, die Studie zeigt jedoch, dass Beratungen heute stärker standardisiert ablaufen und sich vermehrt auf formelle Fragen zum Verfahren konzentrieren. Deutlich zugenommen hat kantonsweit der Einsatz von Motivationsschreiben. Während 2022 rund 15 Prozent der Gemeinden ein solches verlangten, sind es 2025 rund ein Drittel. Weitere neun Prozent setzen Motivationsschreiben in bestimmten Fällen ein, etwa bei offenen Fragen zur Integration.

Kosten sind deutlich gesunken

In vielen Gemeinden sind die Kosten für die Gesuchstellenden in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Gleichzeitig hält die Studie fest, dass die teils grossen Unterschiede zwischen den Gemeinden erstaunlich sind, da die Einbürgerungsgebühren grundsätzlich nur kostendeckend sein dürfen. Als mögliche Erklärung nennt die Studie, dass die Gebühren nicht überall gleich berechnet werden, unterschiedliche Leistungen beinhalten oder mit verschiedenen internen Stundensätzen kalkuliert werden.

In Opfikon betrugen die Gebühren für Personen ab 25 Jahren 2022 noch 2000 Franken, heute sind es 500 Franken. Bis Ende Juni 2023 waren in der Verfahrensgebühr ein Deutsch- und ein Grundkenntnistest enthalten, bei einem Testerlass wurden die Kosten zurückerstattet. Seither müssen sich die Gesuchstellenden für die Tests selbstständig anmelden und diese vor Einreichung des Gesuchs bestehen, die Kosten von rund 400 Franken tragen sie selbst. Gleichzeitig führt der Stadtrat keine Einbürgerungsgespräche mehr, wodurch weitere Gebühren entfallen sind.

Auch Kloten hat die Gebühren für erwachsene Gesuchstellende reduziert. Während im Jahr 2022 für Personen ab 25 Jahren noch 2000 Franken verlangt wurden, beträgt die Gebühr im Jahr 2025 900 Franken. Hintergrund für die Senkung sei das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz, das Mitte 2023 in Kraft getreten ist und teilweise vereinfachte Verfahrensabläufe ermöglicht, so die Stadt.

In Wallisellen liegen die Einbürgerungsgebühren für erwachsene Gesuchstellende höher als in den Nachbargemeinden. Für nicht in der Schweiz geborene Personen ab 25 Jahren beträgt die kommunale Gebühr 1300 Franken, für in der Schweiz geborene ausländische Personen 500 Franken. Für Gesuchstellende unter 20 Jahren ist das Verfahren gratis, zwischen dem 20. und 24. Altersjahr fällt eine reduzierte Gebühr an. Zusätzlich kommen kantonale Kosten für den Deutsch- und den Grundkenntnistest hinzu. Der höhere Tarif erkläre sich durch das mehrstufige Verfahren, «wonach mit allen Gesuchstellenden ein Einbürgerungsgespräch geführt wird und in bestimmten Fällen eine zusätzliche Anhörung durch Mitglieder des Stadtrates erfolgt», sagt Marcel Amhof.

Damit zeigt sich: Welche Hürden Einbürgerungswillige überwinden müssen, hängt weniger vom Gesetz als vom Wohnort und von der Ausgestaltung des Verfahrens durch die Gemeinde ab.

Unterschied zwischen ordentlicher und erleichterter Einbürgerung

Im Kanton Zürich erfolgt die Einbürgerung über zwei unterschiedliche Verfahren. Die ordentliche Einbürgerung ist der Regelfall und betrifft den Grossteil der Gesuche. Voraussetzungen sind unter anderem ein rechtmässiger Aufenthalt von mindestens zehn Jahren in der Schweiz, eine Niederlassungsbewilligung C, ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse über die Schweiz. Das Verfahren ist dreistufig aufgebaut und führt über Gemeinde, Kanton und Bund. Die Gemeinden prüfen insbesondere die Integration, die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben sowie die persönlichen Verhältnisse. Je nach Gemeinde kommen Einbürgerungsgespräche oder zusätzliche Unterlagen wie ein Motivationsschreiben zum Einsatz.

Daneben kennt der Kanton Zürich die erleichterte Einbürgerung. Sie richtet sich an klar definierte Personengruppen, etwa Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern, Kinder mit Schweizer Elternteil oder Personen der dritten Ausländergeneration. Dieses Verfahren wird durch den Bund durchgeführt. Die Gemeinden sind dabei nicht entscheidend beteiligt, können jedoch angehört werden. Auch bei der erleichterten Einbürgerung müssen sprachliche und integrationsbezogene Voraussetzungen erfüllt sein; der Ablauf ist jedoch in der Regel kürzer und weniger komplex als bei der ordentlichen Einbürgerung, wie der Kanton Zürich festhält.