Schlechtes Blatt für illegales Pokerturnier
Vergangenen Donnerstag vereitelte die Polizei ein illegales Pokerturnier in Glattbrugg. Bei der Razzia fand sie dort rund 60 Glücksspielerinnen und -spieler sowie 55 000 Franken.
Am Donnerstagabend, 16. April, durchsuchten die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) und die Kantonspolizei gemeinsam ein Lokal in Glattbrugg. Zum Zeitpunkt der Razzia befanden sich rund 60 Personen im Lokal. Die meisten von ihnen hätten an sechs Spieltischen gesessen, an denen Pokerspiele stattfanden, teilt die ESBK mit.
Die Behörden beschlagnahmten die sechs Pokertische, eine grosse Menge von Spielchips, aber auch IT-Ausrüstung, Mobiltelefone sowie rund 55 000 Franken und 6500 Euro in bar.
Mehrere Spielende seien befragt worden. Eine anwesende Person sei dabei als mutmassliche Verantwortliche der Veranstaltung identifiziert worden und habe ein Strafverfahren wegen mutmasslicher Verstösse gegen das Geldspielgesetz zu gewärtigen.
Die Ermittlungen werden von der ESBK geführt, die konsequent gegen illegales Geldspiel vorgehe, teilt die Behörde mit Sitz in Bern mit. Wer Spielbankenspiele ohne die dafür notwendige Konzession durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt, macht sich strafbar (siehe unten). Das Geldspielgesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor.
Auch kleine Pokerturniere geregelt
Spielbanken und Glücksspiel waren – mit Ausnahme der staatlichen Lotterien – in der Schweiz während über 120 Jahren per Verfassung verboten. 1993 stimmte das Volk einer Aufhebung des Verbots zu, 2000 trat das neue Spielbankengesetz in Kraft. In der Schweiz gibt es derzeit 20 konzessionierte Spielbanken, deren Konzessionen bis 2044 laufen.
2019 trat das hier relevante Geldspielgesetz (BGS) in Kraft, das erstmals auch Online-Casinos und kleine Pokerturniere regelt. 2021 hat das Zürcher Stimmvolk das zugehörige Einführungsgesetz deutlich angenommen, was den Weg für kleine Pokerturniere ausserhalb von konzessionierten Casinos, aber mit Bewilligung bereitet.
Das Startgeld ist gesetzlich beschränkt. Pro Tag und Veranstaltungsort werden im Kanton Zürich maximal vier Pokerturniere bewilligt. Veranstalter müssen juristische Personen nach Schweizer Recht sein.
Pokern um Geld im «privaten Kreis» erlaubt
Geldspiele ausserhalb von lizenzierten Spielbanken oder Casinos sind in der Schweiz nicht mehr prinzipiell verboten, sondern im Geldspielgesetz (BGS) geregelt. Für Spielbankenspiele wie Roulette, Blackjack, Poker muss bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission (www.esbk.admin.ch) eine Bewilligung eingeholt werden, für Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele je nach Verbreitung bei der interkantonalen Geldspielaufsicht (www.gespa.ch) oder der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Abteilung Gewerbebewilligungen.
Spiele im privaten Kreis werden vom Gesetz nicht erfasst und sind somit ohne Einschränkungen erlaubt. Als privat gilt eine Spielrunde, wenn:
- sie nicht gewerblich durchgeführt wird (z. B. in einem Pokerclub);
- das Spiel nicht öffentlich bekannt gemacht wird;
- die Spielerinnen und Spieler familiär, beruflich oder ähnlich verbunden sind (etwa ein einmaliges Tippspiel für die Fussballmeisterschaft);
- bei fehlender anderweitiger Verbindung (z. B. Jassabend oder Pokerabend im Restaurant unter Fremden) die Anzahl Spielender noch kleiner ist;
- keine Teilnahmegebühren oder andere Kosten erhoben werden;
- die Summe der Spielgewinne tief ist;
- alle Einsätze als Gewinne an die Spielenden zurückfliessen und der Veranstalter keinen finanziellen Vorteil hat.