«Konkurswelle» rollt übers Glattal – und schuld ist ein neues Gesetz

Tobias Stepinski

Seit Anfang 2025 müssen Firmen bei unbezahlten Steuern und Sozialabgaben auf Konkurs statt auf Pfändung betrieben werden. Die Folgen sind auch im Glattal spürbar: Seit Mitte 2025 haben sich die Konkurseröffnungen verdoppelt. Am stärksten unter Druck stehen ausgerechnet alteingesessene Betriebe.

Eine kleine Gesetzesänderung mit grosser Wirkung: Seit dem 1. Januar 2025 wird ein Unternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist und offene Steuern, Gebühren oder Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt, nicht mehr gepfändet, sondern direkt auf Konkurs betrieben (siehe blaue Box). Möglich macht das die Streichung eines langjährigen Pri­vilegs im Schuldbetreibungs- und Kon­kursgesetz (SchKG). «Steuern, Gebühren, ­Bussen und Sozialversicherungsbeiträge können seit dem 1. Januar 2025 nur noch auf dem Weg der Konkursbetreibung eingetrieben werden», sagt Estelle Oppenheim von der Kommunikation des Obergerichts des Kantons Zürich. «Somit ist der Weg für eine Betreibung auf Pfändung grundsätzlich versperrt.» Früher konnten staatliche Stellen zwar betreiben, mussten aber keinen Konkurs beantragen. Überschuldete Firmen konnten so weitermachen. Jetzt droht ihnen das Aus.

Für die Ämter heisst das mehr Arbeit, für manche Firma das Ende. «Seit Mitte 2025 haben sich die Konkurseröffnungen zahlenmässig verdoppelt», sagt Pascal Hensch, Notar am Notariat Bassersdorf, das auch für Kloten zuständig ist. «Die Bewältigung ist für alle Parteien eine grosse Herausforderung. Und es betrifft praktisch alle Branchen.» Das ebenfalls angefragte Notariat Wallisellen, das auch für Opfikon zuständig ist, verwies an das Notariatsinspektorat des Kantons Zürich.

Dreimal so viele Androhungen

Im ganzen Kanton fällt der Sprung noch deutlicher aus. Laut Betreibungsinspektorat stiegen die Konkursandrohungen von knapp 11 500 (2024) auf über 31 500 (2025) – fast eine Verdreifachung. Gleichzeitig sanken die Pfändungen um mehr als 12%, von rund 195 000 auf gut 170 000. Verfahren, die früher über die Pfändung liefen, laufen heute über den Konkurs.

Der Anstieg hänge grösstenteils mit der Gesetzesrevision zusammen, sagt Estelle Oppenheim vom Obergericht. Genau beziffern lasse sich der Effekt aber nicht: «Es kann nicht unterschieden werden, welche Konkursandrohungen dem Paradigmenwechsel zuzuschreiben sind.» Ausserdem: Nicht jede Konkursandrohung führt zur Konkurseröffnung.

Kanton Zürich trifft es weniger hart

Ausgerechnet der wirtschaftsstarke Kanton Zürich kommt glimpflicher davon als der Rest des Landes. Das zeigt eine ­Studie von Dun & Bradstreet, einer Wirtschaftsauskunftei, die Daten von Firmen sammelt und deren Kreditwürdigkeit einschätzt. Demnach stiegen die Firmeninsolvenzen in den ersten neun Monaten 2025 schweizweit um 40% auf über 6200 Fälle. In Zürich waren es «nur» 28% mehr, von 830 auf 1063. Deutlich stärker traf es die Zentralschweiz (+48%) und die Region Bern (+44%). Betroffen sind fast alle Branchen – am meisten die Herstellung langlebiger Güter (+64%), die IT (+60%) und Unternehmensdienstleister (+55%). Auffällig ist, wen es trifft: nicht die jungen Firmen, sondern die alteingesessenen. Je länger ein Unternehmen am Markt sei, desto grösser sei das Insol­venzrisiko, sagt Dirk Radetzki von Dun & Bradstreet.

 

«Die Bewältigung ist für alle Parteien eine grosse Herausforderung.»

Pascal HenschNotariat, Grundbuch- und Konkursamt Bassersdorf

 

Im ersten Halbjahr 2026 gab es am meisten Konkurse im Handwerk (1053 Fälle), gefolgt vom Gastgewerbe (770) und dem Einzelhandel (626). Ein prominentes Beispiel ist der Zürcher Kult-Betrieb Güggeli-Express: Er meldete im Februar 2026 Konkurs an und stellte den Betrieb nach 28 Jahren ein. Konkurrenten wie Natura Güggeli und Guets Güggeli übernahmen viele der früheren Standorte, wie «20 Minuten» berichtete.

«Der starke Anstieg der Konkurse ist eine direkte Folge der Gesetzesänderung und zeigt, wie konsequent die neuen Regelungen umgesetzt werden», hält Marianne Bregenzer, Country Lead Schweiz bei Dun & Bradstreet, in der Mitteilung zur Studie fest. «Kurzfristig führt das zu einer erhöhten Belastung für Unternehmen und Behörden, langfristig aber zu mehr Transparenz und Stabilität in der Schweizer Wirtschaft.» Ähnlich sieht es Estelle Oppenheim vom Obergericht: «Langfristig werden durch diese Änderung illiquide und de facto zahlungs­unfähige Unternehmen vom Markt verschwinden, kurzfristig führen sie jedoch zu einem Anstieg der Konkursverfahren.»

In der Gegenwart heisst das vor allem: mehr Arbeit für die Ämter. Marco Lucchinetti vom Zürcher Notariatsinspektorat sprach gegenüber dem «Tages-Anzeiger» im Herbst 2025 von einer «regelrechten Konkurswelle». Und er rechnet mit weiteren Fällen: «Ich habe das Gefühl, dass wir da erst am Anfang sind.» Der Kanton reagierte und schuf 30 zusätzliche Stellen bei den Konkursämtern.

Auch die Wirtschaft schwächelt

Das Gesetz gilt inzwischen seit anderthalb Jahren, doch die Zahl der Pleiten steigt weiter. Das liegt laut Dun & Brad­street auch an der Wirtschaftslage. Hohe Finanzierungskosten und eine schwächere Nachfrage im Bau, im Handel und im Gastgewerbe treiben die Zahlen zusätzlich in die Höhe. Wie angespannt die Lage ist, zeigt eine Analyse des Beratungsunternehmens Alvarez & Marsal: 6,8% ­aller Schweizer Firmen gelten als finanziell angeschlagen – die Quote steigt zum vierten Mal in Folge. 2022 waren es erst 3,8%.

41 Schliessungen pro Tag

Prognosen will das Obergericht keine ­abgeben. Doch die neusten Zahlen deuten nicht auf eine Entspannung hin: Schweizweit stieg die Zahl der Firmenkonkurse im ersten Halbjahr 2026 auf fast 8000 Fälle – der höchste Stand seit über 30 Jahren, wie «20 Minuten» schreibt. Rechnerisch schliessen 41 Firmen pro Tag.

Hält das Tempo an, könnte 2026 mit gegen 15 000 Fällen einen Negativrekord bringen. Ob das neue Gesetz am Ende greift und die Zahlen sich wieder normalisieren, dürfte sich erst in einigen Jahren zeigen.

Wie ein Firmenkonkurs in der Schweiz abläuft

Bezahlt eine Firma eine Rechnung nicht, kann der Gläubiger sie betreiben. Bei einer Pfändung wird nur so viel verwertet, wie zur Deckung der Schuld nötig ist, etwa Geld vom Konto; die Firma besteht weiter. Beim Konkurs dagegen wird das gesamte Vermögen erfasst und das Unternehmen aufgelöst. Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen führt der Weg seit dem 1. Januar 2025 bei Forderungen wie Steuern oder AHV-Beiträgen direkt über den Konkurs.

Nach der Betreibung erhält die Firma eine Konkursandrohung mit einer letzten Frist von 20 Tagen. Zahlt sie nicht, kann der Gläubiger beim Bezirksgericht die Konkurseröffnung verlangen. Wird der Konkurs eröffnet, verwertet das Amt das Vermögen, um die Gläubiger zu bezahlen. Oft bleibt aber wenig zu holen: Laut dem Bundesamt für Statistik wurden 2025 landesweit 55,9% aller Konkursverfahren mangels Vermögen eingestellt. Die Verluste aus Konkursverlustscheinen summierten sich im selben Jahr auf fast 1,8 Milliarden Franken.  

 

 

Gwunderbrunnen

27.08.2026 - 09:00
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