Gutachten als «Feigenblatt» für den temporären Badi-Parkplatz?

Roger Suter

Darf die Wiese auf dem Autobahndeckel sommers als Badi-Parkplatz genutzt werden? Der Stadtrat findet ja, Gemeinderat David Sichau nein. Im entsprechenden Gutachten finden beide Seiten Argumente für sich.

An heissen Sommertagen staut sich nicht nur die Hitze in den Strassen Opfikons, sondern auch die Autos der Badegäste im Quartier. Denn die 41 Parkplätze an der Ifangstrasse sind jeweils rasch belegt. Deshalb hat die Stadt einen Teil des Autobahndeckels nebenan, wo jeweils das «Fäscht 118» stattfindet, als zusätzlichen Parkplatz freigegeben. («Stadt-Anzeiger» vom 10. Juli und vom 2. Oktober 2025). Das hätte sie nicht tun dürfen, findet David Sichau, Gemeinderat der Grünen Opfikon: «Eine Nutzung dieser Flächen als Parkplatz ist, laut Auskunft der Fachstelle Naturschutz des Kantons Zürich, im Widerspruch zu einem Eintrag im Naturschutzinventar», schreibt er in der Interpellation vom 19. September vergangenen Jahres. Denn tatsächlich ist die betroffene Fläche als «Inventarobjekt T5» im kommunalen Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte (lNL) verzeichnet.

In seiner Antwort darauf stellt sich der Stadtrat nun auf den Standpunkt, dass die Nutzung als Parkplatz während einer beschränkten Zeit rechtens sei: Die Gemeinden seien zwar verpflichtet, die «im Inventar bezeichneten Objekte zu schonen und deren Erhalt sicherzustellen», schreibt er in seiner Antwort. «Die Aufnahme eines Objekts in das kommunale Inventar bedeutet jedoch noch keinen rechtlichen Schutz im Sinne einer Unterschutzstellung.» Zwischen einem Inventarobjekt und einem geschützten Objekt bestehe ein rechtlicher Unterschied: «Der Eintrag diene als Grundlage für die spätere Abklärung, ob und wie ein Schutz stattzufinden hat.» Für alle inventarisierten Flächen gelte, dass eine Beeinträchtigung nur dann zulässig ist, wenn sie im Rahmen einer Interessenabwägung als verhältnismässig beurteilt und dokumentiert werde.<o:p></o:p>

Diese Beurteilung sei in Form eines Gutachtens erfolgt, erstellt von der Zürcher Quadra GmbH. Dieses kommt gemäss Stadtrat zu folgenden Schlüssen: Die Fläche liegt innerhalb des behördenverbindlichen Inventarobjekts, jedoch auf einem Teilbereich mit ruderalem Charakter – landläufig als Brache mit zufälligem Bewuchs bezeichnet. Gesamtschweizerisch oder kantonal geschützte Pflanzenarten gebe es keine, auch wenn einige Arten als potenziell gefährdet oder verletzlich gelten; diese stammten jedoch teilweise aus der Ansaat. Zudem verändere sich die Fläche auf natürliche Art. Ungestört würde sie langfristig verbuschen oder bewalden. «Eine sporadische Beanspruchung (zum Beispiel durch zeitlich begrenzte Nutzung als Parkplatz oder für das «Fäscht 118») kann für den halboffenen Charakter sogar erhaltend wirken, sofern sie auf maximal 15 Tage im Jahr beschränkt und durch Pflegemassnahmen begleitet wird», so der Stadtrat.

 

«Die Stadt hat das Gutachten zwar gelesen, aber lediglich als Feigenblatt verwendet.» 

David Sichau, Gemeinderat Grüne Opfikon<o:p></o:p>

 

 

Genutzt werden sollte die Fläche nur zwischen Ende Mai und Ende August, und höchstens 15 Tage im Jahr; das Parkieren müsse beaufsichtigt, die Flächen abgegrenzt und Rückzugsstreifen und Kleinstrukturen für Wildbienen und Reptilien angelegt werden. Zudem sollte man während 5 Jahren beobachten, ob sich die Vegetation zum Negativen (wenige, trittfeste Arten statt Vielfalt) verändert.<o:p></o:p>

Schäden sind nicht «temporär»

Mit diesen Antworten war David Sichau am Montag überhaupt nicht zufrieden. «Die Stadt hat das Gutachten zwar gelesen, aber es wurde nicht als Entscheidungsgrundlage, sondern lediglich als nachträgliche Rechtfertigung, als Feigenblatt verwendet.» Und die Kernempfehlung des Experten, dass ein «Verzicht auf die Nutzung aus naturschützerischer Sicht wünschenswert wäre», lasse der Stadtrat in seiner Argumentation komplett unter den Tisch fallen.

In seinem Votum strich Sichau viele Widersprüche heraus: Ein detailliertes Konzept zur Nutzung des Bubenholzparks als Parkplatz existierte bereits seit März 2024, die naturschutzfachliche Beurteilung durch die Quadra GmbH wurde aber erst am 13. August 2025 erstellt – also nach Sichaus Kritik im Gemeinderat. Zudem habe der Stadtrat selektiv jene Aspekte des Gutachtens herausgepickt, welche die Nutzung in seinem Sinne stützen würden. So verkaufe der Stadtrat die Massnahme als Schutz für den «sensiblen Grünraum», doch belege das eigene Gutachten, dass genau dieser sensible Grünraum durch die Parkierung ökologisch entwertet werde, indem etwa der trittfeste Breitwegerich die schützenswerten Magerwiesen-Arten verdränge. «Einmal verdichteter Boden erholt sich nicht in den restlichen Monaten des Jahres, wenn die Nutzung intensiv genug ist. Temporär heisst eben nicht unschädlich.» Zudem stünden Boden und Vegetation gerade an Hitzetagen ebenfalls sehr unter Stress. Zudem deute der Stadtrat die «Notlösung des Gutachters» (Parkieren als Störung) um zu einer Erhaltungsmassnahme. Und von wegen Hitzewelle: «Eine bewachsene Wiese kühlt die Umgebung durch Verdunstung. 50 metallene Autos heizen sich extrem auf und geben diese Hitze an die Umgebung ab.»

«Es war nie das Ziel, dort einen ökologischen Hotspot zu schaffen.» 

Bruno Maurer, Bauvorsteher<o:p></o:p>

Es bestehe auch kein absoluter Mangel an Parkplätzen, sondern ein Akzeptanzproblem der Badegäste und ein Defizit in der Parkraum-Bewirtschaftung. «Anstatt den vorhandenen Parkplatz attraktiver zu machen oder besser zu signalisieren, wird eine Naturschutzzone geopfert, nur weil sie näher am Eingang liegt», moniert Sichau.

Raum für Natur und Feste<o:p></o:p>

Bauvorstand Bruno Maurer spannte in seinem Votum den Bogen 50 Jahre zurück, als dort nur Autobahn war. «Dann haben wir den Deckel mitfinanziert und gebaut. Er ist bebaubare Wohnzone, aber in grossen Teilen als Magerwiese und befahrbarer Schotterrasen gestaltet.» Zu Beginn seien die grossen Fahrzeuge in der Wiese «versoffen», weshalb man den Schotterrasenteil vergrössert und über Jahre gut gepflegt habe. «Das gelang überraschend gut, aber es war nie das Ziel, dort einen ökologischen Hotspot zu schaffen, sondern Platz für Feste zu haben.» Es soll weiterhin beides möglich sein, «und wenn der Ort auch noch ökologisch wertvoll ist, umso besser.»

Tanja Gutmann (Mitte) fand die Chilbi an diesem Ort ok, aber nicht den Parkplatz für allzu bequeme Badegäste. «Es gab auch Leute, die ihr Auto dort abstellten und zur Arbeit gingen, wie letztes Jahr zu beobachten war.» Luc Sierro plädierte dafür, vor der Wiese den Kiesplatz an der Schulstrasse zum Parkieren zu nutzen.

 

Das «Quadra-Gutachten»: Was wirklich drinsteht

Im Gutachten schreibt der Autor, dass der lückige, magere Bestand eine eher bescheidene Artenvielfalt aufweist. Er geht davon aus, dass zumindest ein Teil der typischen Magerwiesenarten seinerzeit angesäht wurden. Auch fand er bei der Begehung am 12. August 2025 keine gesamtschweizerisch oder kantonal geschützten Gefässpflanzen. Dennoch gelten Halbtrockenrasen gemäss Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) als schützenswert. Die Ruderalflächen seien im NHV nicht explizit als schützenswert aufgeführt.

Dennoch wäre es «aus naturschützerischer Sicht wünschenswert, wenn auf eine temporäre Beanspruchung der Ruderalfläche als Parkplatz verzichtet werden könnte.» Allerdings liege es in der Natur der Sache, dass sich Ruderalflächen ohne (sporadische) Störungen oder Beanspruchungen in Abhängigkeit der Nutzung verändern. Ohne Störung würden sich die Flächen, wie vom Stadtrat zitiert, über kurz oder lang zu Wald entwickeln. «Bei regelmässiger Mähnutzung geht die Entwicklung bei mageren, trockenen Standortverhältnissen in Richtung von Halbtrockenwiesen.»

Das Schutzziel «Erhalt als Lebensraum für Tiere und Pflanzen von Trockenstandorten» könne hier aber nur erreicht werden, wenn zumindest sporadische Störungen erfolgen. Die temporäre Nutzung als Parkplatz und Austragungsort von zeitlich befristeten Anlässen wie die Feuerwehr Chilbi hilft, diese Qualität, diesen Charakter zu erhalten, auch wenn vermutlich nicht optimal.<o:p></o:p>

Aus Sicht des Experten liessen sich Schutz und temporäre Nutzung unter folgenden Bedingungen vereinbaren:

 

Die erste «temporäre Nutzung» erfolgt frühestens in der letzten Maiwoche und maximal bis Ende August.

  • Die Nutzungen beschränken sich auf maximal 15 Tage.

  • Der Bestand wird vorher gemäht und das Schnittgut abgeführt, bei Bedarf im Sommer ein zweites Mal.<o:p></o:p>

  • Es ist zu prüfen, ob sowohl beim Fest 118 als auch der Parkierung am westlichen Rand – –zum Geländer – ein Streifen als Rückzugsstreifen belassen werden kann und erst Ende Juli gemäht wird.

  • ein Streifen von 2 Meter als Rückzugsstreifen belassen werden kann und erst Ende Juli gemäht wird.

  • Die Parkierung erfolgt je nach Bedarf in Etappen von Norden nach Süden (von der Zufahrt her). Ziel muss sein, dass Bereiche mit unterschiedlich intensiver Beanspruchung entstehen. Die Parkierung wird beaufsichtigt, geregelt und klar abgegrenzt.

  • Neophyten werden bekämpft.

  • Die angrenzenden Wiesenflächen werden entweder gestaffelt gemäht oder es werden Rückzugsflächen stehen gelassen.<o:p></o:p>

  • Als Aufwertungsmassnahmen werden in der angrenzenden Wiese mindestens drei Kleinstrukturen für Wildbienen und Zauneidechsen angelegt.<o:p></o:p>

  • Es wird nach 2 und 5 Jahren ein Monitoring durchgeführt, das Artenzusammensetzung und Lückigkeit der Ruderalfläche dokumentiert.<o:p></o:p>