Feuerverbot im Wald und in dessen Nähe
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht derzeit grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5, siehe Box). Im Kanton Zürich gilt deshalb ab heute Freitag, 26. Juni 2026, 12 Uhr mittags, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für offizielle und befestigte Feuerstellen. Die Gemeinden können bei besonderer Gefahrenlage auf ihrem Territorium jederzeit ein allgemeines Feuerverbot anordnen.
Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es bis auf Weiteres verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlegrills.
Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (zum Beispiel auf befestigen Plätzen).
In Siedlungsgebieten (etwa Grillfeuer in Gärten, Schrebergärten, Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern der Wald mehr als 50 Meter entfernt ist. Dennoch ist auch hier grosse Vorsicht geboten. Beim Umgang mit Feuer ausserhalb der Wälder sind folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
- Grillfeuer dauernd beobachten, bei Funkenflug Feuer sofort löschen
- Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen
- Grillasche nicht unachtsam entsorgen
- Keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen
- Bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten
Die Gemeinden können auf ihrem Territorium jederzeit ein allgemeines Feuerverbot anordnen.
Verstösse gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. (pd.)
Waldbrandgefahr Stufe 4
Entstehung: Brennende Streichhölzer, Funkenflug eines Grillfeuers und Blitzschläge entfachen mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Feuer.
Ausbreitung: Das Feuer breitet sich im Wald schnell aus.
Charakteristik: Die Humusschicht verbrennt und es entstehen heisse Bodenfeuer. Die Kronen einzelner Bäume beginnen zu brennen. Flugfeuer sind möglich.
Bekämpfung: Der Waldbrand ist schwierig und aufwendig zu löschen.
Mehr über Waldbrandgefahr: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/wald/waldbrandgefahr.html#499981317