Feuerverbot gelockert – nicht aufgehoben

Roger Suter

Der Stadtrat hat sein absolutes Feuerverbot vergangenen Freitag aufgehoben. Es gilt aber weiterhin das kantonale im und in der Nähe des Waldes.

Aufgrund der Trockenheit hatte der Kanton Ende Juni ein Feuerverbot für die in seiner Kompetenz liegenden Waldflächen und Flächen in Waldesnähe erlassen. Der Opfiker Stadtrat seinerseits verbot per 15. Juli Feuer und Feuerwerk auch auf dem übrigen Opfiker Stadtgebiet. 
Dieses absolute Feuerverbot wurde per 28. August aufgehoben. «Die seit dem 17. August aufgetretenen Niederschläge haben oberflächlich zu einer Reaktion mit frischen Trieben in der Krautvegetation geführt», schreibt der Stadtrat. Zusammen mit den deutlich tieferen Temperaturen nehme damit die Gefahr von rasch verlaufenden und schwer einzudämmenden Flurbränden deutlich ab.
Nach wie vor bestehe aber ein Wasserdefizit im Boden, hält der Stadtrat weiter fest. Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (genauer: bis zu 50 Meter davon entfernt) bleibt weiterhin bestehen, da die Waldbrandgefahr trotz der Niederschläge weiterhin gross sei, heisst es in der Mitteilung weiter. Deshalb sei im Umgang mit Feuer nach wie vor Vorsicht geboten. In der Folge bleiben auch die Feuerstellen im Hardwald sowie im Glattpark vorderhand geschlossen. Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sind. 
Gemäss aktuellen Prognosen sei in den nächsten beiden Wochen eine Entspannung bei der Brandgefahr zu erwarten. Der Stadtrat stützt sich auch auf eine Empfehlung des Operationsbereichs Waldbrand (bestehend aus der Abteilung Wald Kanton Zürich, GVZ, Stadt Zürich, Stadt Winterthur und GPV).