Feuer- und Feuerwerksverbot in der ganzen Stadt Opfikon

Roger Suter

Die Stadt Opfikon hat wegen der anhaltenden Trockenheit ein totales Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Stadtgebiet erlassen. Die Verfügung gilt bis auf Weiteres.

Bereits am 26. Juni hatte der Kanton Zürich wegen der grossen Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5) ein Feuerverbot für Wälder und Waldesnähe ausgesprochen und den Gemeinden weitergehende Massnahmen freigestellt. Wegen der weiterhin hohen Temperaturen und – abgesehen von wenig ergiebigem Gewitterregen – der Trockenheit sieht der Opfiker Stadtrat nun zusätzlichen Handlungsbedarf: Es bestehe eine sehr hohe Gefahr, dass selbst kleinste Funken Flächen- oder Waldbrände auslösen könnten. In Wallisellen gilt ein solches Verbot bereits seit dem 26. Juni,  Kloten beschränkt sich wie der Kanton auf das Feuerverbot im und in der Nähe des Waldes. 

Verboten sind somit sämtliche offenen Feuer im Freien – auch auf Privatgrund. Untersagt sind unter anderem Feuerstellen, Feuerschalen, Einweggrills sowie das Grillieren mit Holz- oder Holzkohlegrills. Ebenfalls verboten ist Feuerwerk aller Art, Höhenfeuer, Fackeln, Himmelslaternen sowie das Wegwerfen brennender Zigaretten oder Streichhölzer. Erlaubt bleibt das Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill im Freien, auf (privaten) Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen, sofern der Untergrund feuerfest und kippsicher ist. 

Wer gegen das Verbot verstösst, muss mit einer Anzeige rechnen. Verursacher eines Brandes können zudem für die Kosten von Löscharbeiten und Wiederherstellung haftbar gemacht werden. Wegen der akuten Brandgefahr tritt die Verfügung sofort in Kraft; ein allfälliger Rekurs hat keine aufschiebende Wirkung. 

Die Stadt will das Verbot erst wieder aufheben, wenn flächendeckende und ergiebige Niederschläge die Brandgefahr deutlich entschärfen. Damit Über eine Aufhebung informiert die Stadt Opfikon auf ihrer Website.