Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben
Der Kanton Zürich hat das generelle Feuerverbot im und um den Wald heute Nacht aufgehoben. Er stuft die Waldbrandgefahr von Stufe 4 auf 2 zurück. Die höchste Stufe ist 5.
Seit dem 26. Juni 2026 war im Kanton Zürich wegen der Trockenheit und Hitze ein generelles Feuer- bzw. Feuerwerksverbot im Wald und die Flächen in Waldesnähe in Kraft.
In dieser Zeit herrschte grosse (Stufe 4) oder sehr grosse (Stufe 5) Waldbrandgefahr. Die seit dem Abend des 8. September 2026 kantonsweit gefallenen Niederschläge und die tieferen Temperaturen führten zu einer markant geringeren Waldbrandgefahr, schreibt der Kanton in einer Mitteilung von gestern Abend (nach dem Druck des aktuellen «Stadt-Anzeigers»). Damit sei die Voraussetzung für eine Aufhebung des generellen Feuer- bzw. Feuerwerksverbots im Wald und in Waldesnähe gemäss § 18 Abs. 1 und 2 VVB gegeben.
Ausserhalb des Waldes sind die Gemeinden für die Anordnung eines Feuerverbots zuständig (§18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz). Opfikon hatte sein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Stadtgebiet bereits am 28. August aufgehoben. In Kraft war es seit 15. Juli. (rs.)