Der Japankäfer spaltet Weiler: hier Wässerungsverbot, da nicht

Tobias Stepinski

Der Nachbar darf den Rasen bewässern, man selber nicht: In Augwil zwischen Kloten und Lufingen teilt die neue Japankäfer-Zone das Dorf in zwei Hälften. Für Unmut sorgt zudem der Golfplatz – er liegt nicht in der roten Zone und darf weiter bewässern.

Der Japankäfer ist gerade einmal 8 bis 12 Millimeter lang – etwa so gross wie eine Kaffeebohne. Das metallisch grün schimmernde Insekt richtet trotz seiner geringen Grösse enormen Schaden an: Es befällt rund 400 Pflanzenarten, von Reben über Obstbäume bis zu Rosen, und seine Larven zerstören die Wurzeln von Rasenflächen.

Seit dem Sommer 2023 kämpft der Kanton Zürich gegen den Schädling. In Kloten wurde damals auf der Sportanlage Stighag die erste Population nördlich der Alpen entdeckt. Für 2026 hat der Kanton den Befallsherd und die umliegende Pufferzone deutlich ausgeweitet. Neu liegen auch Teile von Opfikon, Dietlikon, Bas­sersdorf, Lufingen, Winkel, Oberglatt und Rümlang im Befallsherd.

Im Befallsherd gilt ab Juni bis Ende September ein Bewässerungsverbot für Rasenflächen. Dazu kommen ganzjährige Auflagen für den Transport von Grüngut, Kompost und Bodenmaterial. In der Pufferzone bestehen geringere Einschränkungen, ein Bewässerungsverbot gibt es dort nicht.

Quer durch Augwil

Bei einem Blick auf die neue Karte zeigt sich eine eigenartige Grenzziehung: Wie der «Tages-Anzeiger» als Erster darüber berichtete, verläuft sie quer durch das Dorf Augwil bei Lufingen. Während die Zonengrenze andernorts den Siedlungs- oder Gemeindegrenzen folgt, schneidet sie hier mitten durch die Häuserzeilen. An der Vogelhaldenstrasse etwa liegen einzelne Liegenschaften im Befallsherd, während die Nachbarhäuser wenige Meter weiter in der Pufferzone liegen und weiterhin bewässern dürfen.

 

«Entweder ganz Augwil oder nicht. Aber nicht nur ein Teil – das finde ich willkürlich und ergibt für mich gar keinen Sinn bei der Bekämpfung des Käfers.»

Marlies Lanz, Anwohnerin in Augwil

 

Augwilerin Marlies Lanz ist betroffen. Dass Augwil zum Befallsherd gehört, war ihr bekannt. «Ich habe gewusst, dass Augwil in der roten Zone liegt. Aber dass nur ein Teil drin ist, das habe ich nicht gewusst», sagt sie. Die Teilung des Dorfs kann sie nicht nachvollziehen: «Entweder ganz Augwil oder nicht. Aber nicht nur ein Teil – das finde ich willkürlich und ergibt für mich gar keinen Sinn bei der Bekämpfung des Käfers.» Für sie sei das Verbot kein grosses Problem, da sie ihren Rasen ohnehin kaum bewässere. Es störe sie aber das Prinzip: «Mein Nachbar darf bewässern, aber ich darf nicht mehr. Dabei sind es nicht einmal hundert Meter.»

«Unfair gegenüber uns Privaten»

Für zusätzliche Fragen sorgt der Golfplatz Augwil. Er ragt als Spickel an die Zonengrenze, ist aber der Pufferzone zugeteilt und damit vom Bewässerungsverbot ausgenommen. Dabei bietet ein Golfplatz gerade jene Bedingungen, die der Japankäfer für die Eiablage bevorzugt: weite, feuchte Rasenflächen, die im Sommer regelmässig bewässert werden. «Der Golfplatz wird im Sommer fast täglich bewässert. Und der liegt nicht in der Zone – das finde ich nicht in Ordnung», sagt Lanz.

Eine weitere Anwohnerin, die anonym bleiben möchte, zeigt sich ebenfalls irritiert. «Dass die Grenze einfach so durchs Dorf geht, das habe ich schon komisch gefunden, als ich die Karte gesehen habe.» Dass ausgerechnet der Golfplatz weiter bewässern dürfe, während sie es nicht mehr darf, stört sie besonders: «Das ist doch unfair gegenüber uns Privaten.» Gegen die Bekämpfung an sich habe sie nichts. Sie wünschte sich aber eine nachvollziehbarere Linie: «Grundsätzlich finde ich es richtig, dass man etwas macht gegen den Käfer. Aber die Grenzziehung hätte man sicher sauberer machen können.»

Kanton verweist auf Bundesvorgabe

Auf Anfrage begründet die Baudirektion die Grenzziehung mit einer Vorgabe des Bundes. «Die Grenze des Befallsherds in Augwil orientiert sich am Mindestabstand von einem Kilometer rund um ­einen Standort, wo letzten Sommer ein Japankäfer gefunden wurde», schreibt die Medienstelle. Stellenweise sei der Befallsherd zudem an Gemeinde- oder Siedlungsgrenzen ausgerichtet worden, «damit die Gemeinden die Vorgaben besser vollziehen können».

Zum Golfplatz hält der Kanton fest: «Der Platz liegt ausserhalb des Mindestabstands von einem Kilometer rund um einen Fundort. Deshalb gab es keinen Anlass, ihn dem Befallsherd zuzuteilen.»

Der Golfplatz Augwil ragt mit einem Spickel an den Befallsherd, gehört aber zur Pufferzone und darf weiter bewässern. Im Hintergrund das Dorf Augwil, durch das die Zonengrenze verläuft. Bild D. Jaggi

Bund: «Gepäck checken, Japankäfer stoppen»

Anfang Mai 2026 hat der Bund eine nationale Kampagne gegen die Verbreitung des Japankäfers lanciert. Wer aus einem Befallsgebiet zurückkehrt, soll Auto und Gepäck vor der Abfahrt kontrollieren, denn der Käfer reist oft als blinder Passagier mit  – in Fahrzeugen, Kleidung oder Reisetaschen.

Als Risikogebiete gelten Norditalien, das Tessin, Teile Graubündens (Misox) und des Wallis (Simplon).

Erstmals entdeckt wurde der Käfer in der Schweiz 2017 im Tessin, seither hat er sich südlich der Alpen stark ausgebreitet. Das Schadenspotenzial schätzt das Bundesamt für Landwirtschaft auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr. Nördlich der Alpen wird der Käfer noch getilgt, südlich davon nur noch eingedämmt.