Der Japankäfer breitet sich weiter aus – Opfikon gilt neu als Befallsgebiet

Daniel Jaggi, Roger Suter

Ab 1.  Juni gelten auch in Teilen von Opfikon und sechs weiteren Gemeinden rund um Kloten strenge Massnahmen gegen den eingeschleppten Schädling. Bewässerungs- und Transportverbote sollen verhindern, dass sich der Käfer weiter ausbreitet – bevor er unwiderruflich zur Plage wird.

Es begann im Juli 2023 mit einem unscheinbaren Fund auf der Sportanlage Stighag in Kloten: ein paar schillernde, kupfergrün glänzende Käfer, rund einen Zentimeter lang, die niemand in der Gegend kannte. Fachleute bestätigten wenig später: Es handelte sich um Popillia japonica – den Japankäfer, einen der am meisten gefürchteten Pflanzenschädlinge der Welt. Seither hat der Kanton Zürich im Auftrag des Bundes erhebliche Mittel eingesetzt, um den Käfer zu tilgen. Doch nun zeigt sich: Das Tier lässt sich nicht so einfach in Schach halten.

Im vergangenen Sommer wurden vereinzelte Japankäfer ausserhalb des Klotener Stadtgebiets entdeckt – knapp jenseits der Stadtgrenze, aber weit genug, um Alarm auszulösen. In Opfikon war es in zwei verschiedenen Fallen je ein Exemplar. Man geht davon aus, dass die Tierchen aus Kloten stammen. Private Funde, die einzusenden der Kanton aufgerufen hatte, entpuppten sich aber nicht als Popillia japonica, wie das Tier wissenschaftlich genannt wird.

Dazu muss man wissen: Gegen Ende der Flugsaison unternehmen die Käfer etwas weitere Erkundungsflüge. Dass dabei Weibchen Eier in benachbartem Boden abgelegt haben könnten, lässt sich nicht ausschliessen. Der Bund schreibt deshalb vor, den offiziellen Befallsherd auszuweiten: Rund um jeden Fundort gilt daher ein Radius von mindestens einem Kilometer als Befallszone.

Das hat konkrete Folgen für die Region. Neu liegt neben Kloten auch der grösste Teil Opfikons im Befallsherd; ausgenommen ist lediglich der Glattpark, da er mehr als einen Kilometer vom nächsten Fundort entfernt liegt.

Ebenso betroffen sind Teile von Dietlikon, Bas­sersdorf, Lufingen, Winkel, Oberglatt und Rümlang. Die Pufferzone, die sich mindestens fünf Kilometer um das Befallsgebiet erstrecken muss, vergrössert sich entsprechend ebenfalls deutlich und reicht nun von Regensdorf im Furttal bis an den Winterthurer Stadtrand und vom Dübendorfer Weiler Gockhausen bis  Freienstein.

Massnahmen ab 1. Juni

Die Massnahmen sind grundsätzlich dieselben wie im Vorjahr, gelten nun aber für ein grösseres Gebiet. Ganzjährig verboten ist es, Kompost und Bodenmaterial aus dem Befallsherd (rot) hinauszutransportieren. Das betrifft insbesondere Baustellen: Aushub darf das Gebiet nicht verlassen, ohne dass geprüft wurde, ob er Käfer­larven enthält. Fahrzeuge und Geräte für Boden- oder Erdarbeiten müssen komplett von Erde gereinigt werden, um keine darin befindlichen Japankäferlarven zu verschleppen.

Während der Flugsaison – von 1. Juni bis 30. September – kommt ein Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen im Befallsherd hinzu. Bewässerter Rasen ist für die Eiablage besonders attraktiv, weil der feuchte Boden das Überleben der Larven begünstigt. Wer dennoch bewässern möchte – etwa Betreiber von Freibädern oder Sportanlagen –, kann bei der Gemeinde eine Ausnahmebewilligung beantragen. Voraussetzung ist dann allerdings, dass im Spätsommer sogenannte Nematoden ausgebracht werden: mikroskopisch kleine Fadenwürmer, die gezielt Käfer­larven im Boden befallen und abtöten.

 

«Die allermeisten der rund 5000 gefangenen Japankäfer befanden sich im vergangenen Sommer auf der Sport­anlage Stighag.»

Aus der Medienmitteilung des Kantons Zürich

 

Ebenfalls verboten ist ab dem 1. Juni der Transport von Grüngut aus dem Befallsherd und – in abgeschwächter Form – auch aus der Pufferzone (im Kartenausschnitt gelb markiert). Rasenschnitt, Heckenmaterial, Strauchschnitt: All das darf die Zonengrenze bis Ende September nicht passieren.

Mit der Ausweitung der Befallszone sind in Opfikon alle öffentlichen und privaten Rasen- und Grünflächen betroffen – ausser Glattpark und Sportanlage Au ­sowie die Landwirtschaftsflächen: unter anderem öffentliche Flächen wie Brugg­ackerpark, Bubenholzpark und Spielplätze sowie die Schulanlagen Bubenholz, Lättenwiesen, Halden und Oberhausen, ausserdem die Mehrzweckhalle an der Schulstrasse mit dem danebenliegenden Sportplatz sowie das Freizeitbad. Dennoch verzichtet die Stadt darauf, beim Kanton ein Ausnahmegesuch für die Bewässerung zu stellen, wie es auf Anfrage des «Stadt-Anzeigers» heisst.

Eine solche Bewilligung wäre auch an Auflagen geknüpft, so Katharina Weber, Mediensprecherin der kantonalen Baudirektion. «Bedingung dafür ist, dass die zu bewässernden Flächen öffentlich genutzt werden und im Spätsommer von einem professionellen Anbieter mit Fadenwürmern behandelt werden.» Die Gemeinden müssen dies gegenüber dem Kanton nachweisen. Damit diese sensiblen Würmer gedeihen und allfällige Käferlarven im Boden tatsächlich zum Absterben bringen, müsse der Boden feucht und nicht zu stark besonnt sein. Bund und Kanton würden sich an den Kosten für die Beschaffung des Fadenwürmer-Präparats sowie den Kosten der Ausbringung durch professionelle Anbieter beteiligen. «Bezüglich der Höhe der Beteiligung sind wir noch in Abklärungen mit dem Bund», so Katharina Weber.

Im Zentrum der Bekämpfung steht nach wie vor die Sportanlage Stighag in Kloten. Dort wurden 2025 beinahe alle der rund 5000 gefangenen Käfer entdeckt – ein Zeichen dafür, dass die bisherige Strategie funktioniert. Der Kanton setzt auf ein dichtes Netz von Trichterfallen, die mit einem Lockstoff bestückt sind, der Käfer aus der näheren Umgebung anzieht. Die Fallen dienen nicht nur dem Fang, sondern auch der Überwachung: Anhand der Fangzahlen lässt sich abschätzen, wie gross die Population ist und ob sie zu- oder abnimmt.

Ergänzt wird das Fallennetz durch eine sogenannte Lockfläche auf der Sportanlage selbst – eine besonders attraktiv gestaltete und gut bewässerte Grünfläche, die Japankäfer-Weibchen zur Eiablage verleiten soll. Das Ziel: Den Befall räumlich konzentrieren, um dann im Spät­sommer gezielt Larvenbekämpfung ­betreiben zu können. Der Plan ist aufgegangen – bisher. 

Neue Fundorte beunruhigen

Beunruhigung bereiten dem Kanton auch Funde fernab von Kloten. In der Stadt Zürich tauchten im Sommer vor zwei Jahren einzelne Japankäfer auf – in den Quartieren Aussersihl, Oerlikon und Unterstrass sowie bei der Hardbrücke und am Carparkplatz Sihlquai. Bei der Autobahnraststätte Affoltern am Albis wurde ebenfalls ein Exemplar gefunden.

Woher diese Tiere stammen, ist noch ungeklärt. Eine Möglichkeit sei, so schreibt die Baudirektion in ihrer Medienmitteilung, dass die Insekten als blinde Passagiere mit Fahrzeugen aus dem Tessin oder aus Norditalien eingereist seien, wo der Japankäfer bereits fest etabliert ist. Eine andere Möglichkeit: Es besteht ein Zusammenhang mit dem Klotener Befall. Der Kanton hat die Anzahl Lockstofffallen in diesen Gebieten deshalb erhöht, um die Lage genau zu beobachten. Ob zusätzliche Massnahmen nötig werden, hängt davon ab, was in den kommenden Wochen gefangen wird.

Das steht auf dem Spiel

Der Japankäfer ist kein gewöhnlicher Schädling. Er befällt über 400 verschiedene Wirtspflanzen: Mais, Obstbäume, Beeren, Reben, Rosen, Ziersträucher und Rasenflächen. Sowohl die erwachsenen Käfer, die Blätter und Früchte fressen, als auch die Larven, die Graswurzeln abknabbern, richten erhebliche Schäden an. Für die Schweiz werden die potenziellen jährlichen Schäden auf mehrere hundert Millionen Franken geschätzt.

Was das in der Praxis bedeutet, zeigen die Erfahrungen aus den USA, wo der Japankäfer seit über hundert Jahren wütet, und aus Norditalien, wo er sich in den letzten Jahren rasant ausgebreitet hat: Ist er einmal etabliert, ist eine vollständige Tilgung kaum mehr möglich. Die Bekämpfung wird zur Daueraufgabe – mit enormem finanziellem und logistischem Aufwand.

Genau das will der Bund verhindern. Als schweizweit melde- und bekämpfungspflichtiger Quarantäneorganismus unterliegt der Japankäfer strikten Vor­gaben. Das erklärte Ziel bleibt: Alle Populationen nördlich der Alpen sollen ausgerottet werden – solange das noch möglich ist. Der Sommer 2026 wird zeigen, ob die Strategie in Kloten und Umgebung aufgeht.

Das gilt in Opfikon (ausser Glattpark und Au, rot)

  • Bewässerungsverbot für Rasen und grasbewachsene Flächen von 1. Juni bis 30. September. (Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen erlaubt, wenn in den Töpfen und Beeten keine Gräser wachsen.)

Das gilt überall in Opfikon (Pufferzone, gelb)

  • Kein Grüngut aus dem Befallsherd hinaustransportieren zwischen 1. Juni und 30. September. (Entsorgung über die Grünabfuhr der Gemeinde weiterhin möglich.)
  • Keinen Kompost aus dem Befallsherd hinaustransportieren (ganzjährig).
  • Kein Bodenmaterial aus dem Befallsherd hinaustransportieren. Entsprechende Fahrzeuge reinigen (ganzjährig).
  • Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder ähnlichem Substrat dürfen nur transportiert oder verkauft werden, wenn die Allgemeinverfügung des Kantons (siehe Link unten) erfüllt ist. Pflanzen, die ohne Erde produziert wurden, sind nicht betroffen.  

 

Informationen zum Japankäfer und zu den Massnahmen für 2026 unter www.zh.ch/japankaefer

Wie man den Japankäfer erkennt: www.blw.admin.ch/de/japankaefer-schadorganismus#Erkennung