Der Flughafen hat an der  Gebührenschraube gedreht

Daniel Jaggi

Nach rund vier Monaten konnte der Flughafen bei den Gebühren eine Einigung mit den wichtigsten Airlines und Interessenvertretungen erzielen. Die neuen sind im Durchschnitt rund zehn Prozent tiefer als bisher.

Die aktuelle Gebührenperiode läuft seit September 2016. Aufgrund der ausserordentlichen Situation während der Corona-Pandemie wurde sie im Jahr 2020 in Absprache mit den Flughafennutzern verlängert. Damit konnten die finanziellen Auswirkungen der Krise berücksichtigt und die Kapitalkosten im regulierten Bereich trotz massivem Verkehrsrückgang weitgehend gedeckt werden. Am 1.  April 2025 wurde das Verfahren zur Anpassung der Flugbetriebsgebühren offiziell eröffnet, die Verhandlungen begannen am 1. Oktober 2025.

An den Gesprächen beteiligt waren laut der Flughafenbetreiberin unter anderem die Swiss, Easyjet sowie verschiedene Vertretungen der Linienfluggesellschaften, der Geschäftsluftfahrt, der Leichtaviatik und der Speditionsunternehmen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) war als Beobachter dabei.

Passagiergebühren sinken, Lande- und Lärmgebühren steigen

Ab kommenden Oktober werden die passagierbezogenen Gebühren deutlich reduziert. Neu beträgt die Gebühr je lokal abfliegenden Passagier insgesamt 30.40 Franken – bisher waren es 35 Franken. Darin enthalten sind die Passagiergebühr (18.20 Franken), die Passagiersicherheitsgebühr (11.30 Franken) sowie die Solidaritätsgebühr für den Service für Personen mit eingeschränkter Mobilität (90 Rappen). Verrechnet werden die Gebühren jeweils den Airlines.

Die Berechnung der Gebühren basiert auf einem Mehrjahres-Ausblick. Berücksichtigt werden unter anderem das erwartete Passagieraufkommen, geplante Bauprojekte im aviatischen Bereich sowie die flugbetriebsrelevanten Betriebskosten. Da die gesetzlichen Vorgaben keine Gewinne aus den Flughafengebühren erlauben, dürfen diese lediglich kostendeckend sein. Weil in den kommenden Jahren mit steigenden Passagierzahlen gerechnet wird und Investitionen zurückhaltend geplant sind, können die Kosten auf mehr Reisende verteilt und die Gebühren entsprechend gesenkt werden. Änderungen gibt es hingegen bei den Landegebühren: Das bisher separat erhobene Nutzungsentgelt für die Gepäcksortieranlage wird künftig integriert. Dies soll die Verrechnung vereinfachen und die Komplexität reduzieren – führt jedoch zu höheren Landegebühren.

Neben den Landegebühren steigen ab Oktober auch die Lärmgebühren. Diese wurden vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) festgelegt. Während der Nachtstunden – also nach 22 Uhr – werden Flugzeuge je nach Lärmemissionen in verschiedene Klassen eingeteilt und entsprechend unterschiedlich stark belastet. Insbesondere nach 23 Uhr erhöhen sich die Gebühren teilweise deutlich. Mit dieser Massnahme will das Bazl die Zahl der Starts nach 23 Uhr reduzieren. Die neuen Lärmgebühren treten ebenfalls per 1. Oktober 2026 in Kraft.