Bekämpfung des Japankäfers: Verbot zur Bewässerung von Rasen und Grünflächen und weitere Massnahmen

In Kloten wurde im Juli 2023 erstmals eine Population von Japankäfern entdeckt. Der gebietsfremde Käfer kann grosse Schäden an Kulturpflanzen und Grünflächen anrichten. Nun wurden vereinzelte Japankäfer ausserhalb des Stadtgebiets von Kloten, in unmittelbarer Nähe der Stadtgrenze gefunden. 

Um die Population zu tilgen, hat der Kanton Zürich am 28. April 2026 mit einer Verfügung verbindliche Massnahmen beschlossen. Diese gelten vom 1. Juni bis am 30. September 2026 und betreffen auch die Stadt Opfikon.

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Von den Massnahmen betroffene Gebiete in Opfikon

Bei den vom Kanton Zürich beschlossenen Massnahmen wird unterschieden, ob sich der Standort im sogenannten Befallsherd (Radius von mindestens 1 Kilometer vom Fundort entfernt) oder der darum liegenden Pufferzone (mindestens 5 Kilometer rund um Befallsherd) befindet. Ein Grossteil der Stadt Opfikon liegt in der Zone des Befallsherds. Der Stadtteil Glattpark und die Sportanlagen befinden sich in der Pufferzone. 

Eine interaktive Karte mit exakter Gebietseinteilung steht online zur Verfügung unter:
👉 www.zh.ch/japankaefer  

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Diese Regeln gelten in Opfikon vom 1. Juni bis zum 30. September 2026:

1) Betrifft Stadtgebiet von Opfikon ohne Glattpark und Sportanlagen
(sogenannter Befallsherd)

  • Die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen ist verboten!
  • Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen bleibt erlaubt, wenn in den Töpfen und Beeten keine Gräser wachsen.

2) Betrifft gesamtes Stadtgebiet von Opfikon:
(Befallsherd und Pufferzone)

  • Grüngut darf die Pufferzone nicht verlassen.
    • Die wöchentliche Grüngutabfuhr ist nicht betroffen, da die Vorgaben des Kantons eingehalten werden können. Die Grünabfuhr erfolgt wie bisher.
      • Das Grüngut wird in die AXPO Kompogasanlage in Bachenbülach gebracht – diese liegt ebenfalls in der Pufferzone und behandelt das Grüngut separat nach Vorgaben des Kantons.
      • Wer die städtisch organisierte Grüngutabfuhr nicht in Anspruch nimmt, muss sicherstellen, dass das Grüngut innerhalb der Pufferzone entsorgt wird und die Vorgaben des Kantons eingehalten werden.
  • Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder ähnlichem Substrat dürfen nur transportiert oder verkauft werden, wenn die Anforderungen gemäss Anhang 3 der kantonalen Verfügung erfüllt sind. Pflanzen, die ohne Erde produziert wurden, sind nicht betroffen.

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Haben Sie einen Japankäfer gefunden?

So gehen Sie vor:

  1. Käfer in einem geschlossenen Gefäss einfangen.
  2. Über Nacht ins Tiefkühlfach legen.
  3. Am nächsten Tag fotografieren und den Fundort angeben.
  4. Foto an japankaefer(at)strickhof.ch senden.

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Überwachung in Opfikon
Auch 2026 wird der Kanton Zürich in Opfikon wieder Lockfallen aufstellen, um die Ausbreitung des Käfers zu überwachen.

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Mehr Informationen:
👉 www.zh.ch/japankaefer